Kein Arbeitslosengeld mehr bei Aussteuerung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Mondfrau
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Kein Arbeitslosengeld mehr bei Aussteuerung

Beitrag von Mondfrau » 06.01.2012, 11:48

Habt Ihr da schon einmal etwas von gehört.
Eine Neuregelung der Arbeitsagentur:
Wer jetzt wegen Krankheit und Antrag auf Rente ausgesteuert wird,
bekommt, solange das Verfahren nicht geklärt ist, kein
Arbeitslosengeld.
Gilt aber erst ab 2012 und nicht für Verfahren aus den Vorjahren.

Ob es stimmt gebe ich mal hier in den Raum.

Danke Mondfrau

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 06.01.2012, 14:02

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Gast

Beitrag von Gast » 06.01.2012, 15:26


Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 06.01.2012, 16:18

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Mondfrau
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Beitrag von Mondfrau » 06.01.2012, 21:25

da hab ich ja Glück gehabt

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.01.2012, 13:21

Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe kann das in der Praxis folgendermaßen ablaufen - Versicherter hält am 15.12.2011 die Mitteilung, dass das Leistungsende
am 15.01.2012 eintritt wegen Ablauf der 78 Wochen. In der Mitteilung steht drinnen, dass er sich beim Arbeitsamt vorstellen möge um dort Leistungen zu beantragen - er befolgt diesen Rat und geht am 15.1.2012 zum Arbeitsamt und erfährt dort, dass er ab 16.01.2012 erst mal ohne Geld sein wird ??
Gruss
Czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 07.01.2012, 13:37

Er hat sich 3 wochen vorher schon zu melden nicht erst am am letzten Tag. Sonst gibt es nämlich ggf eine Leistungsverweigerung wegen zu spätes Melden bei der Afa > Sperrzeit. allerdings ist das hier nicht das Thema.

Beispiel mitteilung Ende des KG Bezuges am 05.01.12 Eingang am 09.01.12. Jetzte muss innerhalb von 1 woche angezeigt werden das das KG zu Ende geht und ggf ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder III besteht.

Gruß

jochen
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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.01.2012, 14:02

Hallo,

okay, er geht gleich zum Arbeitsamt, bekommt er jetzt Geld von dort ab 16.01.
oder bekommt er keins ?
Gruss
Czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 07.01.2012, 14:51

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0312500

Grundsätzlich ja, sofern er denn die Vorrausetzungen erfüllt. Heißt also KG geht zu Ende am 04.02.12 Zahlung nach § 125 SGB III ab dem 05.02.2012. Sollte allerdings der 16.01.12 eine verspätete Antragstellung sein , also KG Ende ab dem 04.01.12 und Mitteilung ist am 06.12 .11 eingegangen, gibt es rückwirkend kein Geld.

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