Hallo, da ich hier wiedersprüchliche Beiträge zum Krankengeld nach
Reha sehe, stellt sich mir einfach die Frage, was ist richtig?
Beispielfall : Arbeitnehmer im Krankengeldbezug der AOK fährt
nach Aufforderung (10 Wochen Frist) der Krankenkasse in Reha.
Rentenversicherungsträger DRV zahlt Übergangsgeld.
Aus der Reha wird man mehrere hundert Kilometer als AU
entlassen.
Jetzt die mir unklare Frage : Muss die weitere AU am Entlassungstag
durch den am Wohnort behandelnden Arzt erfolgen?
Oder reicht der nächste WERKTAG, oder nächste Tag durch
den Notdienst der Ärzte.
Könnte mir nicht vorstellen das man mit langer Heimreise dies
am gleichen Tag schaffen kann.
Wer kann mir dazu die absolut richtige Antwort geben?
Mit freundlichen Grüßen Gerd
Nach Reha AU.
Moderator: Czauderna
Hallo,
die absolut richtige Antwort aus meiner Tätigkeit heraus lautet -
es genügt vollkommen der Kasse möglichst bald nach Heimkehr den Entlassungsschein einzureichen, aus dem hervorgeht, dass man arbeitsunfähig entlassen wurde. Danach sollte man dann seinen Arztaufsuchen und sich entweder einen Krankengeldauszahlschein ausfüllen lassen oder eine Folgebescheinigung ausstellen lassen -
dies war die Version für Arbeitnehmer.
Gruss
Czauderna
die absolut richtige Antwort aus meiner Tätigkeit heraus lautet -
es genügt vollkommen der Kasse möglichst bald nach Heimkehr den Entlassungsschein einzureichen, aus dem hervorgeht, dass man arbeitsunfähig entlassen wurde. Danach sollte man dann seinen Arztaufsuchen und sich entweder einen Krankengeldauszahlschein ausfüllen lassen oder eine Folgebescheinigung ausstellen lassen -
dies war die Version für Arbeitnehmer.
Gruss
Czauderna