GKV versperrt?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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armin
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GKV versperrt?

Beitrag von armin » 17.09.2007, 14:25

Guten Tag zusammen,

ich bin selbständig, seit ca 10 Jahren nicht versichert, war zuletzt PKV, 53 Jahre alt und beziehe seit einem Jahr Witwerrente. Irgendjemand, aber kein Fachmann/ Frau meint, daß es einen Weg in die GKV gäbe, hat aber auch nicht wirklich Ahnung.

Kann mir hier jemand eine Auskunft geben?

Danke

Armin

PS Habe meine Frage hiereingestellt, weil ich dies Forum am passenden fand. Kann aber gerne verschoben werden.

ramirez93
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Beitrag von ramirez93 » 17.09.2007, 17:01

Hallo!

Wenn Du angestellt wirst, kannst Du zurück in die GKV, sonst nicht. Ab 55 geht allerdings auch das nicht mehr.

Grüße,
ramirez

wolf
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Beitrag von wolf » 19.09.2007, 17:47

Hallo,

entweder eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, wie ramirez93 schon sagte (dann GKV) oder bei der PKV anklopfen. Die haben ab 01.07.07 Kontrahierungszwang und müssen Dich ab 01.07.07 im Basistarif versichern, auch wenn die das nicht wahr haben wollen. :wink:

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 20.09.2007, 18:32

Hallo,

wahrscheinlich ist das Problem, dass bei Aufnahme der Tätigkeit die Witwenrente futsch ist oder nur gekürzt gezahlt wird ... Hast Du Dich aufgrund des Rentenbezuges mal von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?

Alle bekommt man nicht. Und da Du in den Blütejahren Deines Lebens privat versichert warst, sträubt es sich in mir hier die letzten Tricks auszupacken, um wieder in die GKV zurückzukommen.

LG, Fee

wolf
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Beitrag von wolf » 21.09.2007, 10:02

Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

Hast Du Dich aufgrund des Rentenbezuges mal von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?

LG, Fee
Hallo Krankenkassenfee,

wenn er in den letzten 10 Jahren in der PKV war, kommt er eh nicht in die KVdR!

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 21.09.2007, 13:09

Hallo Wolf,

solte er aber nach § 5 Abs.1 Nr.13 SGB V nach einem einmonatigen Blitzeinsatz als Arbeitnehmer in der der GKV verbleiben, wird es eine KVdR. Zumindest ist das bei all unseren Heimkehrern ab 1.4. so...

LG, Fee

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