Auzahlungsschein
Moderator: Czauderna
Auzahlungsschein
Hallo.Ich habe zum ersten mal einen Auszahlungsschein von der Aok bekommen.Auf diesen bin ich vom 31.12.2011 bis zum 27.01.2012 AU geschrieben.Der vorherige Krankenschein ging bis zum 31.12.2011.Meine frage ist nun bis wann ich den Auszahlungsschein bei der Krankenkasse abgeben muss?Es wird doch rückwirkend bezahlt,oder?
hay und alles gute im neuen jahr
zu deiner frage muß ich dir mitteilen das du den neuen auszahlschein am freitag den 30 12 hättest abgeben müßen.weil sonst ist das nicht fortlaufend.habe zur zeit das gleiche problem mit der aok und bin gezwungen zu klagen da die sich auf ein urteil aus dem jahr 2005 berufen.
ich wünsche dir das du mehr glück hast und du dein geld bekommst .halt mich bitte auf dem laufenden.vielen dank.
mit freundlichen grüßen gertrud perlewitz
zu deiner frage muß ich dir mitteilen das du den neuen auszahlschein am freitag den 30 12 hättest abgeben müßen.weil sonst ist das nicht fortlaufend.habe zur zeit das gleiche problem mit der aok und bin gezwungen zu klagen da die sich auf ein urteil aus dem jahr 2005 berufen.
ich wünsche dir das du mehr glück hast und du dein geld bekommst .halt mich bitte auf dem laufenden.vielen dank.
mit freundlichen grüßen gertrud perlewitz
@perlewitz.Wieso denn das?Bin lückenlos krankgeschrieben.Meine letzte AU ging bis zum 31.12.2011.War am 27.12.2011 wieder beim arzt und der hat mich auf dem Auszahlschein bis zum 27.01.2012 AU geschrieben.Verstehe jetzt nicht warum das jetzt falsch ist.Mir ging es nur darum ob es irgendwelche fristen gibt bis wann man den ausgefüllten auszahlungsschein bei der krankenkasse abgeben muss.Leider habe ich bis jetzt noch keine antwort auf meine frage bekommen:-(
Hallo,aqua_mk hat geschrieben:@perlewitz.Wieso denn das?Bin lückenlos krankgeschrieben.Meine letzte AU ging bis zum 31.12.2011.War am 27.12.2011 wieder beim arzt und der hat mich auf dem Auszahlschein bis zum 27.01.2012 AU geschrieben.Verstehe jetzt nicht warum das jetzt falsch ist.Mir ging es nur darum ob es irgendwelche fristen gibt bis wann man den ausgefüllten auszahlungsschein bei der krankenkasse abgeben muss.Leider habe ich bis jetzt noch keine antwort auf meine frage bekommen:-(
den Auszahlschein sofort zur AOK und die Zahlt auf diesen Schein bis zum 27.12.2011 Krankengeld aus - wenn du allerdings kein Geld brauchst, dann kannst du auch noch warten.
Wenn dein nächster Termin erst der 27.01. ist, dann bestä-tigt dir der Arzt an diesem Tag den bächsten Auszahlschein uns du bekommst auf den das Krankengeld vom 28.12. - 27.01.2011 - so einfach ist das.
Gruss
Czauderna
@czauderna,ich bekomme seit dem 18.12.2011 krankengeld.Das krankengeld 18.12.2011 bis zum 30.12.2011(glaube die rechnen ja nur 30kalendertage)habe ich bereits erhalten.Das krankengeld für die oben genannten tage habe ich per gelben durchschlag vom arzt für die KK bekommen,ich hatte da noch keinen Auszahlschein.Der mitarbeiter der KK sagte mir nur das ich bei verlängerung der AU ab jetzt den auszahlschein vom arzt ausfüllen lassen soll.Auf dem letzten Krankenschein war ich halt bis zum 31.12.2011 AU.Aber da ich am 27.12.2011 extreme beschwerden hatt bin ich etwas eher zum arzt gegangen.Und dann,also am 27.12 hat mir der arzt den Auszahlschein ausgefüllt,das ich am 27.12 da war und der nächste arzttermin am 27.01 ist.Was war daran jetzt verkehrt?
Hallo,aqua_mk hat geschrieben:@czauderna,ich bekomme seit dem 18.12.2011 krankengeld.Das krankengeld 18.12.2011 bis zum 30.12.2011(glaube die rechnen ja nur 30kalendertage)habe ich bereits erhalten.Das krankengeld für die oben genannten tage habe ich per gelben durchschlag vom arzt für die KK bekommen,ich hatte da noch keinen Auszahlschein.Der mitarbeiter der KK sagte mir nur das ich bei verlängerung der AU ab jetzt den auszahlschein vom arzt ausfüllen lassen soll.Auf dem letzten Krankenschein war ich halt bis zum 31.12.2011 AU.Aber da ich am 27.12.2011 extreme beschwerden hatt bin ich etwas eher zum arzt gegangen.Und dann,also am 27.12 hat mir der arzt den Auszahlschein ausgefüllt,das ich am 27.12 da war und der nächste arzttermin am 27.01 ist.Was war daran jetzt verkehrt?
ja, super von deiner Kasse - das ist wirklich die Ausnahme - ansonsten war eben nix verkehrt. Dein Auszahlschein vom 27.1. bewirkt, dass du Krankengeld dann vom 01.01. - 27.01.2012 erhalten wirst.
Gruss
Czauderna
Ich hole ma diesen Thread nochmal hoch weil das genau zum Thema passt.
Ich bin bei der Berliner AOK.
Ich habe meinen 1. Auszahlschein am 4.6. von meiner Ärztin aufüllen lassen, sie hat dann vorausichtlich krankgeschrieben bis zum 4.7. habe den abgeschickt und danach gleich einen neuen Auszahlschein bekommen wo ich das ich ih am 18.6. ausfüllen lassen soll.
Ich habe die AOK vorhin angerufen, sie sagte mir das sie immer nur alle 2 Wochen Krankengeld bezahlen. Stimmt das?
Ich werde ja demnächt auch operiert und bin dann fast 2 Wochen im Krankenhaus. Was mache ich wenn der Termin zum Auszahlschein ausfüllen lassen mittendrin fällt? Wenn ich im Krankenhaus liege kann ich ja nichts machen. Oder kann das Krankhaus so ein Schein auch ausfüllen?
Ich bin bei der Berliner AOK.
Ich habe meinen 1. Auszahlschein am 4.6. von meiner Ärztin aufüllen lassen, sie hat dann vorausichtlich krankgeschrieben bis zum 4.7. habe den abgeschickt und danach gleich einen neuen Auszahlschein bekommen wo ich das ich ih am 18.6. ausfüllen lassen soll.
Ich habe die AOK vorhin angerufen, sie sagte mir das sie immer nur alle 2 Wochen Krankengeld bezahlen. Stimmt das?
Ich werde ja demnächt auch operiert und bin dann fast 2 Wochen im Krankenhaus. Was mache ich wenn der Termin zum Auszahlschein ausfüllen lassen mittendrin fällt? Wenn ich im Krankenhaus liege kann ich ja nichts machen. Oder kann das Krankhaus so ein Schein auch ausfüllen?
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ich kenne es mit dem Hinweis 1-2 x im Monat bei der Kasse den Auszahlschein einzureichen nur als Empfehlung.
Wobei ich auch mal sagen muss, dass es genug Versicherte gibt, die wöchentlich oder auch alle 3 Tage den Schein einreichen. Das kann mal sein, aber ansonsten ist es neben dem Verwaltungsaufwand auch ein Kostenfaktor. Und Gehalt bekommt man ja auch nicht alle 3 Tage.
Ich würde der AOK einen Drei-Zeiler schreiben und nach der Rechtsgrundlage für deren These, dass der Schein alle 14 Tage einzureichen sei - denn geschrieben steht. Und sie mögen das bitte das rechtsmittelfähigen Bescheid Dir zusenden.
Ganz sicher kommt da nichts mehr
LG, Fee
ich kenne es mit dem Hinweis 1-2 x im Monat bei der Kasse den Auszahlschein einzureichen nur als Empfehlung.
Wobei ich auch mal sagen muss, dass es genug Versicherte gibt, die wöchentlich oder auch alle 3 Tage den Schein einreichen. Das kann mal sein, aber ansonsten ist es neben dem Verwaltungsaufwand auch ein Kostenfaktor. Und Gehalt bekommt man ja auch nicht alle 3 Tage.
Ich würde der AOK einen Drei-Zeiler schreiben und nach der Rechtsgrundlage für deren These, dass der Schein alle 14 Tage einzureichen sei - denn geschrieben steht. Und sie mögen das bitte das rechtsmittelfähigen Bescheid Dir zusenden.
Ganz sicher kommt da nichts mehr
LG, Fee
Zuletzt geändert von Krankenkassenfee am 12.06.2012, 20:30, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
ja, eine "Variante" der Fall-Steuerung - kürzere Zeiträume für die Ausstellung des Auszahlscheins erfordern natürlich auch kürzere Vorstellungen beim Arzt, was es natürlich "leichter" macht - wir wissen ja inzwischen, dass es Ärzte gibt, die sich
da leicht "beeinflussen" lassen.
Also, es gibt keine festen, starren Fristen, wann ein Auszahlschein vorgelegt werden muss. Ich kenne es aus meiner Praxis, dass alle Zeiträume zwischen einer
und vier Wochen frei vom Versicherten bestimmt werden können. Sind die Intervalle kürzer und lliegen keine besonderen Gründe vor, dann bitten wir schon um längere Intervalle, liegt nach 5 Wochen kein Auszahlschein vor, werden wir auch aktiv.
Ich denke mal, da hat sich im Laufe der vergangenen Jahre nicht viel verändert.
Gruss
Czauderna
ja, eine "Variante" der Fall-Steuerung - kürzere Zeiträume für die Ausstellung des Auszahlscheins erfordern natürlich auch kürzere Vorstellungen beim Arzt, was es natürlich "leichter" macht - wir wissen ja inzwischen, dass es Ärzte gibt, die sich
da leicht "beeinflussen" lassen.
Also, es gibt keine festen, starren Fristen, wann ein Auszahlschein vorgelegt werden muss. Ich kenne es aus meiner Praxis, dass alle Zeiträume zwischen einer
und vier Wochen frei vom Versicherten bestimmt werden können. Sind die Intervalle kürzer und lliegen keine besonderen Gründe vor, dann bitten wir schon um längere Intervalle, liegt nach 5 Wochen kein Auszahlschein vor, werden wir auch aktiv.
Ich denke mal, da hat sich im Laufe der vergangenen Jahre nicht viel verändert.
Gruss
Czauderna
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