Fusionen 2012
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Hurra, der Weg zur Großkasse ist frei
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/k ... 36255.html
lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ_15/LSG_Darmstadt_Internet/sub/367/36760259-a983-6231-79cd-aae2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htmKrankenkassen Kartellamt stoppt Fusionskontrolle
21.11.2011 · Das Kartellamt werde die Kontrolle von Versicherungszusammenschlüssen sofort beenden, sagte Präsident Andreas Mundt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Damit werden Großkrankenkassen wahrscheinlicher.
Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen droht vollends unter die Räder zu geraten: Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen sieht sich das Bundeskartellamt nicht mehr in der Lage, Zusammenschlüsse von Krankenversicherungen auf ihre Folgen für die Wahlfreiheit der Versicherten und den Wettbewerb im System zu überprüfen. „Wir werden die Fusionskontrolle bei den gesetzlichen Krankenkassen ab sofort beenden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, dieser Zeitung. Seit dem Jahr 2000 hat sich die Zahl der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland schon von rund 420 auf etwa 150 Kassen verringert. Nun könnte sich der Konzentrationsprozess weiter in Richtung Großkrankenkassen beschleunigen, ohne dass die Wettbewerbsaufsicht die Möglichkeit hätte, eine zu starke Ballung der Marktmacht zu verhindern.
Auch bei Zusatzbeiträgen nichts mehr in der Hand
Auch gegen Absprachen der Kassen bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen hat das Kartellamt nichts mehr in der Hand. Denn nach Auffassung des Gerichts sind gesetzliche Krankenversicherungen keine Unternehmen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die der Aufsicht durch das Bundeskartellamt unterliegen. „Das ist eine unmögliche Situation“, sagte Mundt. Das Gesundheitswesen stehe für mehr als ein Zehntel der gesamten deutschen Wirtschaft und werde nur noch lückenhaft vom Wettbewerbsrecht erfasst.
City BKK: Fortbestand der Arbeitsverhältnisse trotz Schließung der Krankenkasse
Meldung vom: 24.11.2011
Das Arbeitsgericht Berlin hat in mehreren Verfahren festgestellt, dass die Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten der durch das Bundesversicherungsamt zum 30.6.2011 geschlossenen City BKK nicht beendet wurden.
Die City BKK hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Arbeitsverhältnisse aufgrund gesetzlicher Regelung (§ 164 Abs. 4 SGB V) endeten. Soweit die Arbeitsverhältnisse nicht ordentlich kündbar waren, hatte die City BKK vorsorglich außerordentliche Kündigungen ausgesprochen und im Übrigen die Arbeitsverhältnisse vorsorglich ordentlich gekündigt.
Das Arbeitsgericht hat angenommen, dass § 164 Abs. 4 SGB V nur auf Arbeitsverhältnisse angewendet werden könne, deren Arbeitsverhältnis ordentlich nicht kündbar sei. Eine gesetzliche Auflösung der Arbeitsverhältnisse sei jedoch nur möglich, wenn die Arbeitnehmer ein zumutbares Weiterbeschäftigungsangebot erhalten und dieses abgelehnt hätten; hieran fehle es in den zu entscheidenden Fällen.
Die ausgesprochenen ordentlichen Kündigungen seien unwirksam, weil die City BKK die betroffenen Arbeitnehmer möglicherweise zu Abwicklungsarbeiten hätten einsetzen müssen; insoweit sei die erforderliche Sozialauswahl unterblieben.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 23.11.2011 : - 21 Ca 7861/11; 21 Ca 7934/11; 21 Ca 8139/11; 56 Ca 8155/11 -
Quelle: Kostenlose-Urteile.de
Nu denn schaun wir mal was denn da noch so kommt in der Zukunft des GKV Marktes
Meldung vom: 24.11.2011
Das Arbeitsgericht Berlin hat in mehreren Verfahren festgestellt, dass die Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten der durch das Bundesversicherungsamt zum 30.6.2011 geschlossenen City BKK nicht beendet wurden.
Die City BKK hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Arbeitsverhältnisse aufgrund gesetzlicher Regelung (§ 164 Abs. 4 SGB V) endeten. Soweit die Arbeitsverhältnisse nicht ordentlich kündbar waren, hatte die City BKK vorsorglich außerordentliche Kündigungen ausgesprochen und im Übrigen die Arbeitsverhältnisse vorsorglich ordentlich gekündigt.
Das Arbeitsgericht hat angenommen, dass § 164 Abs. 4 SGB V nur auf Arbeitsverhältnisse angewendet werden könne, deren Arbeitsverhältnis ordentlich nicht kündbar sei. Eine gesetzliche Auflösung der Arbeitsverhältnisse sei jedoch nur möglich, wenn die Arbeitnehmer ein zumutbares Weiterbeschäftigungsangebot erhalten und dieses abgelehnt hätten; hieran fehle es in den zu entscheidenden Fällen.
Die ausgesprochenen ordentlichen Kündigungen seien unwirksam, weil die City BKK die betroffenen Arbeitnehmer möglicherweise zu Abwicklungsarbeiten hätten einsetzen müssen; insoweit sei die erforderliche Sozialauswahl unterblieben.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 23.11.2011 : - 21 Ca 7861/11; 21 Ca 7934/11; 21 Ca 8139/11; 56 Ca 8155/11 -
Quelle: Kostenlose-Urteile.de
Nu denn schaun wir mal was denn da noch so kommt in der Zukunft des GKV Marktes
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Noch nichts von gehört, die Deutsche BK soll ja angeblich im BKK Lager verschiedene Optionen getestet haben im Bereich Fusionen. Aber ansonsten noch nichts gehört im Buschfunk.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 28.12.2011, 18:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Ach Günni!
Is doch schon länger bekannt!
Lies mal im Intranet
Aber wenn man die Informationspolitik der DAK kennt wird bestimmt wieder zigmal dementiert bis dann die Fusion doch bekannt gegeben wird.
Neue Elefantenhochzeit im Kassenlager?
Gibt es eine neue Elefantenhochzeit unter gesetzlichen Kassen? Informationen, nach denen die DAK (5,6 Mio. Versicherte) nicht nur die Fusionen mit der BKK Gesundheit und der BKK Axel-Springer umsetzen soll, sondern sich auch mit der Deutschen BKK (etwa 800 000 Versicherte) vereinigen wird, verdichten sich.
Nachdem im Verwaltungsrat der Deutschen BKK vor Kurzem der Antrag abgelehnt wurde, sind offenbar intensive Gespräch geführt worden, die Vereinigung mit dem „Riesentanker" DAK noch im laufenden Jahr perfekt zu machen. Für die Deutsche BKK könnte das der letzte Rettungsanker sein. Nach Insider-Informationen dürfte nach einer Vereinigung von DAK und Deutscher BKK auch der Plan, im kommenden Jahr ohne Zusatzbeiträge anzutreten, umgesetzt werden - trotz Bedenken des Bundesversicherungsamtes.
.bdi.de/allgemeine-infos/aktuelle-meldu ... lager.html [/list]
Is doch schon länger bekannt!
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Aber wenn man die Informationspolitik der DAK kennt wird bestimmt wieder zigmal dementiert bis dann die Fusion doch bekannt gegeben wird.
Neue Elefantenhochzeit im Kassenlager?
Gibt es eine neue Elefantenhochzeit unter gesetzlichen Kassen? Informationen, nach denen die DAK (5,6 Mio. Versicherte) nicht nur die Fusionen mit der BKK Gesundheit und der BKK Axel-Springer umsetzen soll, sondern sich auch mit der Deutschen BKK (etwa 800 000 Versicherte) vereinigen wird, verdichten sich.
Nachdem im Verwaltungsrat der Deutschen BKK vor Kurzem der Antrag abgelehnt wurde, sind offenbar intensive Gespräch geführt worden, die Vereinigung mit dem „Riesentanker" DAK noch im laufenden Jahr perfekt zu machen. Für die Deutsche BKK könnte das der letzte Rettungsanker sein. Nach Insider-Informationen dürfte nach einer Vereinigung von DAK und Deutscher BKK auch der Plan, im kommenden Jahr ohne Zusatzbeiträge anzutreten, umgesetzt werden - trotz Bedenken des Bundesversicherungsamtes.
.bdi.de/allgemeine-infos/aktuelle-meldu ... lager.html [/list]
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Hallo Kassenkenner,Kassendino hat geschrieben:Mensch, Leute, Eure Umgangsformen bzw. die eines Teils von Euch hier sind wirklich bescheiden.
dann sind wir ja dankbar dass wir jemanden wie dich haben, der uns den Spiegel vor die Augen hält - trotzdem habe ich dich jetzt nicht verstanden - wie meinst du das mit dem Umgang und seiner Bescheidenheit ??
Gruss
Czauderna
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