Guten Tag allerseits,
ich beziehe zurzeit KG und möchte nächsten Montag die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen. Nun habe ich aber widersprüchliche Informationen gefunden und da möchte ich Sie um Ihre Einschätzung bitten:
Laut GEK endet das Krankengeld bereits bei Zubilligung der Altersrente. Dann würde auch das tägliche Krankengeld um den Zahlbetrag der täglichen Rente gekürzt und nur noch der sog. Spitzbetrag ausgezahlt.
Bei der DAK endet das Krankengeld erst bei Bezug der Altersrente. Wörtlich heisst es da:
"Die Krankengeldzahlung endet, wenn eine Rente wegen Alters, wegen voller Erwerbsminderung bzw. eine gleichartige Rente aus einer öffentlich-rechtlichen oder berufsständischen Versorgungseinrichtung beginnt."
Das sind nach meiner Einschätzung zwei unterschiedliche Aussagen.
Mich interessiert vor die Phase zwischen Antragstellung und Rentenbeginn.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Kiwity
Wann endet der Krankengeldanspruch?
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ganz sicher endet das ganze Krankengeld, wenn die Altersrente für Schwerbehinderte zugebilligt wird.
In der Praxis sieht das so aus, dass die Kasse sofort die Auszahlung stoppt, wenn sie von der Bewilligung erfährt.
Zwischen Antragstellung und Bewilligung wird normalerweise das Krankengeld weitergezahlt, aber nur, wenn der Höchstanspruch noch nicht ausgeschöpft wurde.
"Spitzbetrag" würde mir nur im Zusammenhang mit einer teilweisen Erwerbsminderungsrente einfallen.
Wo ist denn die Quelle zu der Aussage der GEK? Wobei es diese Kasse so einzeln nicht mehr gibt ...
LG, Fee
ganz sicher endet das ganze Krankengeld, wenn die Altersrente für Schwerbehinderte zugebilligt wird.
In der Praxis sieht das so aus, dass die Kasse sofort die Auszahlung stoppt, wenn sie von der Bewilligung erfährt.
Zwischen Antragstellung und Bewilligung wird normalerweise das Krankengeld weitergezahlt, aber nur, wenn der Höchstanspruch noch nicht ausgeschöpft wurde.
"Spitzbetrag" würde mir nur im Zusammenhang mit einer teilweisen Erwerbsminderungsrente einfallen.
Wo ist denn die Quelle zu der Aussage der GEK? Wobei es diese Kasse so einzeln nicht mehr gibt ...
LG, Fee
Alles ist geklärt!
Guten Tag,
kurze Info zum Stand der Dinge:
lt. Auskunft der SBin würde das KG ungekürzt bis Rentenbeginn gezahlt. Allerdings lande ich nicht automatisch in der KVdR, so lange ich KG beziehe. Meine Sorgen wegen finanziellem Engpass sind also unbegründet.
Ich wünsche einen besinnlichen Jahreswechsel.
Kiwity
kurze Info zum Stand der Dinge:
lt. Auskunft der SBin würde das KG ungekürzt bis Rentenbeginn gezahlt. Allerdings lande ich nicht automatisch in der KVdR, so lange ich KG beziehe. Meine Sorgen wegen finanziellem Engpass sind also unbegründet.
Ich wünsche einen besinnlichen Jahreswechsel.
Kiwity