keine au wegen betriebsferien
Moderator: Czauderna
keine au wegen betriebsferien
hallo,
unsere firma schließt zwischen weihnachten und neujahr. deshalb sagt die kk ich soll in der zeit gesundgeschrieben werden und am ersten arbeitstag wieder eine au erstbescheinigung vom arzt austellen lassen.
ich bekomme jetzt dann 1 woche krankgengeld. und dann sind die ferien.
heißt das krankengeld würde nach den ferien weitergezahlt.
gruß butterfly
unsere firma schließt zwischen weihnachten und neujahr. deshalb sagt die kk ich soll in der zeit gesundgeschrieben werden und am ersten arbeitstag wieder eine au erstbescheinigung vom arzt austellen lassen.
ich bekomme jetzt dann 1 woche krankgengeld. und dann sind die ferien.
heißt das krankengeld würde nach den ferien weitergezahlt.
gruß butterfly
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
ja da bin ich versichert.
ich habe definitiv nichts falsch verstanden. aber ich wußte irgendetwas kann da nicht stimmen.
hat man keine handhabe gegen solche mitarbeiter???? beschwerde oder so???
das ist doch im juristischen graubereich...
ich habe auch untersagt, dass die das recht haben, befunde anzufordern.
mir geht es schon schlecht, aber nach den besuchen dort wird es schlimmer.
danke fatbob
gruß butter
ich habe definitiv nichts falsch verstanden. aber ich wußte irgendetwas kann da nicht stimmen.
hat man keine handhabe gegen solche mitarbeiter???? beschwerde oder so???
das ist doch im juristischen graubereich...
ich habe auch untersagt, dass die das recht haben, befunde anzufordern.
mir geht es schon schlecht, aber nach den besuchen dort wird es schlimmer.
danke fatbob
gruß butter
Hallo,
man muss sich immer wieder wundern, auf welche "kreativen" Gedanken so manche Mitarbeiter von Krankenkassen kommen.
Sagen wir mal, in diesem Fall entsteht vordergründig für den Versicherten kein Nachteil, denn er bekommt ja während der Ferien sein Gehalt vom Arbeitgeber weiter gezahlt und das ist höher als das Krankengeld - auf die Anspruchsdauer des Krankengeld insgesamt wird es auch nicht angerechnet, lediglich der Urlaub ist weg.
Aber unabhängig davon - entweder man ist arbeitsunfähig oder man ist es nicht !!
Gruss
Czauderna
man muss sich immer wieder wundern, auf welche "kreativen" Gedanken so manche Mitarbeiter von Krankenkassen kommen.
Sagen wir mal, in diesem Fall entsteht vordergründig für den Versicherten kein Nachteil, denn er bekommt ja während der Ferien sein Gehalt vom Arbeitgeber weiter gezahlt und das ist höher als das Krankengeld - auf die Anspruchsdauer des Krankengeld insgesamt wird es auch nicht angerechnet, lediglich der Urlaub ist weg.
Aber unabhängig davon - entweder man ist arbeitsunfähig oder man ist es nicht !!
Gruss
Czauderna
Hallo,
eine Frage stelle ich mir ja nun doch...
kann man bei einer Arbeitsunfähigkeit so mit dieser jonglieren und zwischendurch mal soweit gesund sein, dass man arbeiten kann?
Was wäre denn, wenn der Threadersteller sich nun tatsächlich diese eine Woche "gesund" schreiben lassen würde....???
Würde womöglich bei neuer AU ab 2.1.2012 sofort der MDK eingeschaltet werden?
Zur Überprüfung einer Arbeitsunfähigkeit? Genau mit dem Hinweis, dass der Kunde au war, eine Woche arbeitsfähig, wegen Betriebsferien und dann wieder neu au?
Außerdem frage ich mich, wie man so einen Einfluß auf seine Krankheit nehmen kann...?? ich kanns nicht..obwohl ich gerne wieder arbeiten gehen würde...
Gruß
Vrori
eine Frage stelle ich mir ja nun doch...
kann man bei einer Arbeitsunfähigkeit so mit dieser jonglieren und zwischendurch mal soweit gesund sein, dass man arbeiten kann?
Was wäre denn, wenn der Threadersteller sich nun tatsächlich diese eine Woche "gesund" schreiben lassen würde....???
Würde womöglich bei neuer AU ab 2.1.2012 sofort der MDK eingeschaltet werden?
Zur Überprüfung einer Arbeitsunfähigkeit? Genau mit dem Hinweis, dass der Kunde au war, eine Woche arbeitsfähig, wegen Betriebsferien und dann wieder neu au?
Außerdem frage ich mich, wie man so einen Einfluß auf seine Krankheit nehmen kann...?? ich kanns nicht..obwohl ich gerne wieder arbeiten gehen würde...
Gruß
Vrori