Ruhender Krankengeldanspruch bei rückständigen Beiträgen

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Moderator: Czauderna

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sangha-owl
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Ruhender Krankengeldanspruch bei rückständigen Beiträgen

Beitrag von sangha-owl » 14.12.2011, 21:22

Liebe Forummitglieder,
als Buddhist ist es mein Bestreben, Leid zu vermindern. Ein Freund von mir steckt tief im Schlamassel. Er war mal selbstständig und hat von da her Beitragsrückstände. Die Krankenkasse hat ihm gesagt, die Leistungsansprüche ruhen deshalb. Aber das Notwendigste an Leistungen bekommt er wenigstens trotzdem. Nun ist er krank geschrieben. Die Arbeitsagentur hat ihm ALG I für 6 Wochen gezahlt und jetzt nichts mehr. Er ist bei der Kasse abgemeldet. Da ist jetzt seine Versicherung beendet. Wenn man Krankengeld bekommt, ist man doch eigentlich weiter versichert. Wie ist das denn bei ruhenden Leistungen? Ist er bei ruhendem Krankengeld denn auch weiterversichert oder nicht? Was soll ich ihm denn da raten,zu tun?
Vielen Dank
Sangha-OWL
Champa Chödrön

billy
Beiträge: 275
Registriert: 12.02.2010, 14:32

Beitrag von billy » 14.12.2011, 23:12

Der Buddhismus und Ihre Bestrebungen in allen Ehren, ich fürchte, das wird in diesem Fall nicht viel nützen. Der KG-Anspruch ruht solange, wie der Beitragsrückstand nicht vollständig beglichen ist.

Es gibt zwei ganz weltliche Ausnahmen: Ihr Freund schließt eine Ratenzahlungsvereinbarung und bedient diese auch oder aber er weist seinen Hilfebedarf im Sinne von ALG2/Sozialhilfe nach. Dann kann das Ruhen mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden. Für die zurückliegende Zeit bleibt es aber beim Ruhen der Leistungen und des Krankengeldes.

Ich empfehle also, die letzten beiden Varianten -je nach persönlicher Lage- in Anspruch zu nehmen. Buddha hilft da leider überhaupt nicht.

Grüße
billy

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