GKV, Familienversicherung, Minijob, Selbständigkeit

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Mergelhof
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GKV, Familienversicherung, Minijob, Selbständigkeit

Beitrag von Mergelhof » 09.12.2011, 14:10

Hallo Zusammen,

ich schildere einmal kurz meine Gesamtsituation mit der Bitte um Einschätzung:

Ich bin seit vielen Jahren in der gesetzlichen KV, war bis zum letzten Jahr viele Jahre fest in einer Firma. Mit meinem damaligen Chef hatte ich zusammen noch 50/50 eine GbR.

Nun musste ich im letzten Sommer den AG wechseln, bin dort Vollzeit beschäftigt mit einem Jahresbrutto von ca. EUR 60.000,00 und weiterhin in der gesetzlichen KV.

Meine Frau hat seit Jahren einen Minijob und ist deshalb bei mir familienversichert. Ebenso sind 2 schulpflichtige Kinder mit in der Familienversicherung.

Beim Ausscheiden bei meinen letzten Arbeitgeber Mitte 2010 wurde vereinbart, dass die gemeinsame GbR von mir alleine weitergeführt wird. Der Anteil meines damaligen Chefs und Miteigentümers der GbR wurde von meiner Frau übernommen, die allerdings mit dem Geschäft überhaupt nichts am Hut hat und lediglich mit 50% Anteil und Gewinnbeteiligung eingetragen ist. Somit habe nicht nur ich, sondern auch meine Frau Einkünfte aus dieser GbR. Diese GbR wirft ca. EUR 25.000,00 Gewinn ab, also ca. 12.500,00 für mich und meine Frau. (vor Steuern).

Die GbR beschäftigt einen Minijobber der sich um alles kümmert. Mein Arbeitseinsatz beläuft sich in 10 Monaten des Jahres auf ein wenig Buchhaltung (1-2 Stunden je Woche) und in den 2 Saisonmonaten auf etwas mehr (ca. 6-8 Stunden je Woche). Meine Frau arbeitet wie gesagt überhaupt nicht aktiv dort mit. Die gesamte Büro- und Außer-Haus-Arbeit wird durch den Minijobber erledigt.

Folgende Fragen laufen damit nun auf (Fragebögen der KK sind nun eingetroffen, dadurch komme ich erst auf das Thema):

- Weiterhin Familienversicherung meiner Frau möglich? Ich vermute mal ganz stark Nein!?
- Wenn tatsächlich Nein, was wäre dann möglich? Freiwillige Verischerung bei dieser KK?
- Welche Beträge würden dann für meinen Frau anfallen?
- Bei mir dürfte die Einnahmen aus der GbR nicht für die Berechnung des KK-Beitrages relevant sein, da ich hauptberuflich sozialversicherungspflichtig Vollzeit beschäftigt bin und mein Haupteinkommen dort beziehe?

Gibt es sonst noch etwas zu beachten? Fallstricke?

Wäre es eigentlich vielleicht sinnvoll, die Anteile meiner Frau zu übernehmen, das ganze als Einzelfirma weiterzuführen und könnte meine Frau als reine Minijobberin (nicht bei mir) dann wieder zurück in die Familienversicherung? Bei mir wäre ja weiterhin die Vollzeitbeschäftigung als Arbeitnehmer der zeitliche und finanzielle Haupterwerb und es dürfte sich nichts ändern? Das müsste ich dann aber selbstverständlich auch noch einmal mit dem Steuerberater abstimmen.

Langer erster Beitrag von mir :oops: :) Sorry, aber bei dem Thema bin ich bisher gar nicht so bewandert.

jumpingpoint
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Re: GKV, Familienversicherung, Minijob, Selbständigkeit

Beitrag von jumpingpoint » 09.12.2011, 14:30

Mergelhof hat geschrieben:- Weiterhin Familienversicherung meiner Frau möglich? Ich vermute mal ganz stark Nein!?
Nein. Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung beträgt bei Minijobbern 400 EUR.
Mergelhof hat geschrieben:- Wenn tatsächlich Nein, was wäre dann möglich? Freiwillige Verischerung bei dieser KK?
Ja. (Alternativ private Krankenversicherung)
Mergelhof hat geschrieben:- Welche Beträge würden dann für meinen Frau anfallen?
Vermutlich Mindestbeitrag für Selbständige (ca. 320 EUR)
Mergelhof hat geschrieben:- Bei mir dürfte die Einnahmen aus der GbR nicht für die Berechnung des KK-Beitrages relevant sein, da ich hauptberuflich sozialversicherungspflichtig Vollzeit beschäftigt bin und mein Haupteinkommen dort beziehe?
Aufgrund Ihres Einkommens liegen Sie bereits über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, also der Grenze bis zu der maximal Beiträge gezahlt werden müssen.
Mergelhof hat geschrieben:Wäre es eigentlich vielleicht sinnvoll, die Anteile meiner Frau zu übernehmen, das ganze als Einzelfirma weiterzuführen und könnte meine Frau als reine Minijobberin (nicht bei mir) dann wieder zurück in die Familienversicherung? Bei mir wäre ja weiterhin die Vollzeitbeschäftigung als Arbeitnehmer der zeitliche und finanzielle Haupterwerb und es dürfte sich nichts ändern? Das müsste ich dann aber selbstverständlich auch noch einmal mit dem Steuerberater abstimmen.
Wenn Sie die Anteile Ihrer Frau übernehmen und Ihre Frau nur noch die Einkünfte aus dem Minijob hat, kann Sie (wieder) familienversichert werden. Bei Ihnen spielt es eigentlich keine Rolle, ob Sie als Arbeitnehmer oder als hauptberuflich Selbständiger freiwillig bei der Krankenkasse versichert sind, da Sie in beiden Fällen den Höchstbeitrag zahlen. Falls Sie als Selbständiger eingestuft werden, müsste man allerdings den Krankengeldanspruch im Auge behalten.

Mit freundlichen Grüßen

Mergelhof
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Re: GKV, Familienversicherung, Minijob, Selbständigkeit

Beitrag von Mergelhof » 09.12.2011, 16:08

jumpingpoint hat geschrieben:
Mergelhof hat geschrieben:- Weiterhin Familienversicherung meiner Frau möglich? Ich vermute mal ganz stark Nein!?
Nein. Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung beträgt bei Minijobbern 400 EUR.

Habe ich mir fast schon so gedacht :?
Mergelhof hat geschrieben:- Wenn tatsächlich Nein, was wäre dann möglich? Freiwillige Verischerung bei dieser KK?
Ja. (Alternativ private Krankenversicherung)
Mergelhof hat geschrieben:- Welche Beträge würden dann für meinen Frau anfallen?
Vermutlich Mindestbeitrag für Selbständige (ca. 320 EUR)

Echt, so viel ist das?

Mir liegt für 2010 noch immer kein Steuerbescheid vor, da aufgrund der Anteilsübertragung und damit Verbunden einer Bilanzerstellung viel Zeit ins Lang gegangen ist. Laut FA soll der Bescheid aber noch vor Weihnachten kommen. In diesem Bescheid sind für meine Frau erstmals für ein halbes Jahr 2010 Einkünfte aus der GbR verzeichnet. Wird dafür dann auch rückwirkend ein Beitrag erhoben und sie scheidet rückwirkend zum Juli 2010 aus der Familienversicherung aus?

Mergelhof hat geschrieben:- Bei mir dürfte die Einnahmen aus der GbR nicht für die Berechnung des KK-Beitrages relevant sein, da ich hauptberuflich sozialversicherungspflichtig Vollzeit beschäftigt bin und mein Haupteinkommen dort beziehe?
Aufgrund Ihres Einkommens liegen Sie bereits über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, also der Grenze bis zu der maximal Beiträge gezahlt werden müssen.

Na immerhin, das ist ja schon mal OK.
Mergelhof hat geschrieben:Wäre es eigentlich vielleicht sinnvoll, die Anteile meiner Frau zu übernehmen, das ganze als Einzelfirma weiterzuführen und könnte meine Frau als reine Minijobberin (nicht bei mir) dann wieder zurück in die Familienversicherung? Bei mir wäre ja weiterhin die Vollzeitbeschäftigung als Arbeitnehmer der zeitliche und finanzielle Haupterwerb und es dürfte sich nichts ändern? Das müsste ich dann aber selbstverständlich auch noch einmal mit dem Steuerberater abstimmen.
Wenn Sie die Anteile Ihrer Frau übernehmen und Ihre Frau nur noch die Einkünfte aus dem Minijob hat, kann Sie (wieder) familienversichert werden. Bei Ihnen spielt es eigentlich keine Rolle, ob Sie als Arbeitnehmer oder als hauptberuflich Selbständiger freiwillig bei der Krankenkasse versichert sind, da Sie in beiden Fällen den Höchstbeitrag zahlen. Falls Sie als Selbständiger eingestuft werden, müsste man allerdings den Krankengeldanspruch im Auge behalten.

Da müsste ich mit dem Steuerberater einmal sprechen, ob man die GbR nicht weiterhin auf 50:50 laufen lassen kann, aber die Gewinnverteilung auf 100:0 machen kann. Ist nur so ein Gedanke, weil ich ja sowie den Höchstbeitrag zahle. Dann würde auf dem Steuerbescheid der gesamte Gewinn auf mich laufen und meine Frau nur die Einkünfte aus dem Minijob haben. Soll natürlich alles mit rechten Dingen abgehen, aber da meine Frau sowieso überhaupt nicht in dieser Firma mitarbeitet, wäre dies vielleicht eine Möglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank schon mal für die Einschätzung bisher.

Aleto
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Registriert: 04.01.2012, 03:04

Beitrag von Aleto » 04.01.2012, 11:40

Da müsste ich mit dem Steuerberater einmal sprechen, ob man die GbR nicht weiterhin auf 50:50 laufen lassen kann, aber die Gewinnverteilung auf 100:0 machen kann. Ist nur so ein Gedanke, weil ich ja sowie den Höchstbeitrag zahle. Dann würde auf dem Steuerbescheid der gesamte Gewinn auf mich laufen und meine Frau nur die Einkünfte aus dem Minijob haben.
Mach doch eine Gewinnverteilung mit 4' € fix für deine Frau, das gibst du einfach in der Steuererklärung an. Das würde ihr den Minijob ersparen, wenn das von Vorteil wäre.

Aleto

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