Das Krankengeld soll enden.
Moderator: Czauderna
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Das Krankengeld soll enden.
Hallo, ich bin neu habe und habe da mal eine Hilfe von euch nötig,ich bin seit dem 08.08.2011 Krank wegen Depressionen und Anpassungsstörungen, nun war ich beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen, und diese haben mich auf unbestimmte Zeit weiter krank bestätigt. Dabei wurde auch festgestellt, dass ich wegen Übergewicht und mein Hüftleiden sowie LWS Syndrom nicht wieder arbeiten soll. Ich habe eine neue Hüfte am 22.06.2009 bekommen und war da längere Zeit krank. AU. Jetzt soll mein Anspruch des Krankengeldes am 22.02.2012 enden, da durch den MKD die Krankheiten hinzugekommen sind. Mein Arzt hat meine AU aber nur wegen Depressionen und Anpassungsstörungen ausgestellt. Das sind doch zwei verschiedene Krankheiten. Was hat jetzt meine Hüfte oder das Übergewicht mit der Depression zu tun? Den Bescheid habe ich bekommen, ich habe die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einzulegen. ich soll nun beider Agentur der Arbeit Arbeitslosengeld beantragen. Eine Erwerbsminderungsrente habe ich beantragt, aber noch nicht entschieden. Was kann ich machen. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Übergeicht ist meist einer der häufigsten Ursachen für Diabetes Typ II, ein schlecht eingestellter Diabetes ist häufig die mit auslösende Ursache für eine endogene Ursache eine Depression.Übergewicht zum Diabetologen gehen ist ja wohl schwachsinn.
Alles klar?
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 03.12.2011, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo zusamen
Ich melde mich noch einmal, also ich bin bei der AOK, nehme dort auch an einer Vorsorge für Zuckererkrankungen teil, also 4 mal im Jahr Blut ziehen und Untersuchung. Mein letzter Zuckerwert lag bei 120. Blutwerte waren alle ok. Erlitt die Depressionen bei meinem Arbeitgeber. Meine Ärzte schrieben mich auf F32.2 (Fallzahl) krank, schwere Deprissionen. Da kann man doch nicht mein Hüftleiden hinzufügen.
Ich melde mich noch einmal, also ich bin bei der AOK, nehme dort auch an einer Vorsorge für Zuckererkrankungen teil, also 4 mal im Jahr Blut ziehen und Untersuchung. Mein letzter Zuckerwert lag bei 120. Blutwerte waren alle ok. Erlitt die Depressionen bei meinem Arbeitgeber. Meine Ärzte schrieben mich auf F32.2 (Fallzahl) krank, schwere Deprissionen. Da kann man doch nicht mein Hüftleiden hinzufügen.
Hallo Handballboss,
mal zurück zu Deiner eigentlichen Frage. Es gibt hier durchaus die Rechtsauslegung, dass eine hinzugetretene Erkrankung die Dauer des (bereits laufenden) Krankengeldanspruchs beeinflusst. Auf den Widerspruch allein - den Machts Sinn empfohlen hat und der auch sinnvoll ist, um Ansprüche überhaupt erstmal zu sichern - würde ich mich jedoch nicht allein verlassen. Es könnte durchaus sein, dass die Kasse nach der Rechtsprechung richtig liegt. Zur Rechtslage findest Du hier Informationen (ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich): .lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?chosenIndex=263129_bv&templateID=document&source=context&highlighting=off&xid=159570
Knackpunkt ist also, besteht überhaupt Arbeitsunfähigkeit wegen der (vom MDK) dargelegten Erkrankung. Letzlich muss Dir die Kasse die Annahme der AU-Zeiten begründen, dies könnte sie aber u.U. durch ein MDK-Gutachten, welches entsprechende Befunde für eine (objektive) Beurteilung zu Grunde legt.
Ich würde mich mal mit Deinem behandelnden Arzt beraten, wie er das sieht. Übergewicht ist ein Befund, aber keine Diagnose. Lässt sich objektiv feststellen, dass aufgrund der Hüft- und LWS-Geschichte auf Dauer AU vorliegen könnte? Dies könnte sich z.B. auch aus den "Rentenbegutachtungen" ergeben haben, ist diesbzgl schon was gelaufen?
Nicht, dass Du Dir ein "Eigentor" schießt, weil Du Einschränkungen zu bestimmten Erkrankungen selbst ausschließt^^
mal zurück zu Deiner eigentlichen Frage. Es gibt hier durchaus die Rechtsauslegung, dass eine hinzugetretene Erkrankung die Dauer des (bereits laufenden) Krankengeldanspruchs beeinflusst. Auf den Widerspruch allein - den Machts Sinn empfohlen hat und der auch sinnvoll ist, um Ansprüche überhaupt erstmal zu sichern - würde ich mich jedoch nicht allein verlassen. Es könnte durchaus sein, dass die Kasse nach der Rechtsprechung richtig liegt. Zur Rechtslage findest Du hier Informationen (ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich): .lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?chosenIndex=263129_bv&templateID=document&source=context&highlighting=off&xid=159570
Knackpunkt ist also, besteht überhaupt Arbeitsunfähigkeit wegen der (vom MDK) dargelegten Erkrankung. Letzlich muss Dir die Kasse die Annahme der AU-Zeiten begründen, dies könnte sie aber u.U. durch ein MDK-Gutachten, welches entsprechende Befunde für eine (objektive) Beurteilung zu Grunde legt.
Ich würde mich mal mit Deinem behandelnden Arzt beraten, wie er das sieht. Übergewicht ist ein Befund, aber keine Diagnose. Lässt sich objektiv feststellen, dass aufgrund der Hüft- und LWS-Geschichte auf Dauer AU vorliegen könnte? Dies könnte sich z.B. auch aus den "Rentenbegutachtungen" ergeben haben, ist diesbzgl schon was gelaufen?
Nicht, dass Du Dir ein "Eigentor" schießt, weil Du Einschränkungen zu bestimmten Erkrankungen selbst ausschließt^^