gibt es wichtige die bei der beantragung zu beachten sind...

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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butterfly
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gibt es wichtige die bei der beantragung zu beachten sind...

Beitrag von butterfly » 01.12.2011, 06:46

hallo ihr,

gibt es allg. dinge bzw. sachverhalte, die ich beachten muss...
oder hilfestellungen auf seiten im internet?

ich kenne mich nicht wirklich aus. allgemeine infos habe ich im netz gelesen.

gruß butterfly

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.12.2011, 13:32

Hallo,
was meinst Du genau ?? - ich vermute mal, du meinst die Beantragung von Krankengeld ??.
Ja, da gibt es einiges zu beachten, allerdings wäre es hilfreich, wenn du uns mal etwas mehr berichten würdest, z.b. - wie bist du versichert, seit wann bist du arbeitsunfähig, hast du schon Kontakt mit deiner Kasse gehabt ?
Gruss
Czauderna

butterfly
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Beitrag von butterfly » 01.12.2011, 18:32

ich bin bei der aok versichert und würde in zwie wochen krankgeld beantragen. es gab ein gespräch bei der kk. da wurde mir schon gesagt wie hoch das krankengeld ist.
die formulare habe ich mir schon im intenret angeschaut.
danke für die hilfe.
butterfly

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.12.2011, 11:46

Hallo,
ich unterstelle mal, dass du Arbeitnehmer bist - das funktioniert in der Praxis grundsätzlich so - dein Arbeitgeber setzt (das Verfahren ist ziemlich neu, deshalb kann es da noch zu Verzögerungen kommen) rechtzeitig vor Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums eine maschinell erstelle Verdienstbescheinigung an die Krankenkasse ab. Anhand dieser Verdienstbescheinigung errechntet die Kasse die Krankengeldhöhe und setzt den Zahlungsbeginn fest. Wichtig ist zu wissen, dass die Kasse ggf. den vorherigen Arbeitgeber auch noch befragen muss bzgl. von Sonderzahlungen, wenn das derzeitige Beschäftigungsverhältnis noch keine 12 Monate bestanden hat. Auch das kann zu Verzögerungen führen.
Zusammen mit der Mitteilung über die Krankengeldhöhe und den Zahlungsbeginn erhältst du (in der Regel) 2 Krankengeldauszahlscheine. Diese Auszahlscheine ersetzen dann die bisher notwendigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (gelb).
Wenn wir mal davon ausgehen (Beispiel), dass der 10.12.2011 der Zahlungsbeginn wäre und du am 15.12.2011 zu deinem Arzt gehst, der dir dann an diesem Tag den Auszahlschein ausfüllt und unterschreibt, dann bekommst du von der Kasse auf diesen Schein hin das Krankengeld vom 10. - 15.12.2011
ausgezahlt (überwiesen).
Das ist der technische Ablauf zum Krankengeld - willst du mehr wissen, z.B. zur Fallsteuerung bei der Kasse, dann bitte - fragen.
Gruss
Czauderna

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