Familienversicherung!Stiefkind??Unterhalt?HIlfe

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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adelanta
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Familienversicherung!Stiefkind??Unterhalt?HIlfe

Beitrag von adelanta » 01.12.2011, 10:09

Bitte helft mir mal;
ich bin verheiratet und über meinen mann bei der aok versichert. meine tochter ist auch in der familienversicherung drin. sie ist aber nur das stiefkind meines mannes. alle 6 monate bekommen wir einen fragebogen ob der leibliche vater meiner tochter unterhalt für sie bezahlt, denn wenn der leibliche vater unterhalt zahlen würde, müsste meine tochter über den leiblichen vater versichert werden.
zumindest wenn er mehr unterhalt zahlt, als wir mein mann für meine tochter aufbringt.
mein mann verdient 1100 €, wir bekommen aufstockung von der arge und kindergeld. der leibliche vater zahlt bisher nichts. da er demnächst aber mehr geld verdienen wird muss er ca 100 € unterhalt zahlen. wer kann mir sagen ab welchem betrag unterhalt vom leiblichen vater, meine tochter dann die krankenkasse wechseln müsste? natürlich möchte ich das nicht das meine tochter über den leiblichen vater versichert wird, weil er mal einen job hat, dann wieder keinen und ich hätte nur ärger...wo stehen genaue zahlen diesbezüglich?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 01.12.2011, 11:32

Upps, jetzt wird es schwierig, das müßte denn genau geprüft werden. das kannmann hier nicht so sagen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

Richtlinien für die Feststellung des überwiegenden Unterhalts im Rahmen der Familienversicherung für Stief- und Enkelkinder (§ 10 Abs. 4 SGB V) vom 08.11.2005

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.12.2011, 13:17

Hallo,

dem kann ich mich nur anschliessen - ich empfehle auch mit der Krankenkasse direkt Kontakt aufzunehmen und die Fakten zu besprechen - vielleicht findet sich ja ein Weg um das Kind, rechtmäßig beim Stiefvater zu versichern, gerade dann, wenn der leibliche Vater keinen Unterhalt zahlen sollte.
Gruss
Czauderna

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 01.12.2011, 16:58

Hallo,
ich meine, dass der überwiegende Unterhalt seit dem Zeitpunkt nicht mehr vorliegt, seit dem ihr die Aufstockung bekommt. Denn dann wird das Stiefkind nicht mehr vom Hauptversicherten überwiegend unterhalten.

Mein Rat: Nimm Kontakt mit dem leiblichen Vater auf und leite schon mal alles in die Wege.

LG, Fee

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