Rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
Moderator: Czauderna
Rückwirkende Kündigung der Familienversicherung
Hallo!
Ich und meine Familie haben folgende Situation: Meine Frau ist gesetzlich versichert, unsere beiden Kinder familienversichert bei ihr. Ich bin privat versichert. Am 06.05.06 haben wir geheiratet, dies bei der gesetzl. Krankenkasse aber nicht angegeben. Alles lief wie gehabt.
Vor 2 Wochen kam dann ein Fragebogen, wo der Ehegatte (ich) seine Einkünfte etc. angeben mußte. Irgendwie hatten wir das ja schon erwartet, dass dies kommen würde ..... mit dem Resultat, dass meine Kinder rückwirkend ab dem 06.05.06 nicht mehr familienversichert sind, da ich "zu viel" verdiene.
Jetzt darf ich die entsprechenden Beträge der Arztrechnungen an die Krankenkasse bezahlen (immerhin fast 800 €). Damit aber noch nicht genug. Der Gesetzgeber hat doch dieses Gesetz verabschiedet, dass jeder ab dem 01.04.07 krankenversichert sein muss.
Jetzt möchte die Krankenkasse von meiner Frau einen Nachweis, dass meine Kinder ab dem 01.04.07 privat versichert waren (was nicht so ist) oder dass ich die Beiträge seit diesem Zeitpunkt bis heute (5 Monate * 2 Kinder * 120,20 € = ca. 1200 €) nachzahle. Natürlich brauche ich dann aber nicht die Arztkosten bezahlen, die in diesem Zeitraum aufkamen, welche im übrigen aber nur nur 21 € waren. So darf ich also jetzt ca. 780 € für arztrechnungen + 1200 € Beiträge an die Kasse abdrücken. Ersteres verstehe ich ja noch, aber die Zweite Summe. Für Leistungen von 21 € 1200 € bezahlen....
Jetzt meine Frage: Muss oder kann sich der AG zur Hälfte an den 1200 € beteiligen. Wenn ja, welcher? Der meiner Frau oder sogar mein AG?
Ab September werden wir die Kinder privat versichern. Rückwirkend geht dies aber nicht.
Vielen Dank für die Hilfe
matzoo
Ich und meine Familie haben folgende Situation: Meine Frau ist gesetzlich versichert, unsere beiden Kinder familienversichert bei ihr. Ich bin privat versichert. Am 06.05.06 haben wir geheiratet, dies bei der gesetzl. Krankenkasse aber nicht angegeben. Alles lief wie gehabt.
Vor 2 Wochen kam dann ein Fragebogen, wo der Ehegatte (ich) seine Einkünfte etc. angeben mußte. Irgendwie hatten wir das ja schon erwartet, dass dies kommen würde ..... mit dem Resultat, dass meine Kinder rückwirkend ab dem 06.05.06 nicht mehr familienversichert sind, da ich "zu viel" verdiene.
Jetzt darf ich die entsprechenden Beträge der Arztrechnungen an die Krankenkasse bezahlen (immerhin fast 800 €). Damit aber noch nicht genug. Der Gesetzgeber hat doch dieses Gesetz verabschiedet, dass jeder ab dem 01.04.07 krankenversichert sein muss.
Jetzt möchte die Krankenkasse von meiner Frau einen Nachweis, dass meine Kinder ab dem 01.04.07 privat versichert waren (was nicht so ist) oder dass ich die Beiträge seit diesem Zeitpunkt bis heute (5 Monate * 2 Kinder * 120,20 € = ca. 1200 €) nachzahle. Natürlich brauche ich dann aber nicht die Arztkosten bezahlen, die in diesem Zeitraum aufkamen, welche im übrigen aber nur nur 21 € waren. So darf ich also jetzt ca. 780 € für arztrechnungen + 1200 € Beiträge an die Kasse abdrücken. Ersteres verstehe ich ja noch, aber die Zweite Summe. Für Leistungen von 21 € 1200 € bezahlen....
Jetzt meine Frage: Muss oder kann sich der AG zur Hälfte an den 1200 € beteiligen. Wenn ja, welcher? Der meiner Frau oder sogar mein AG?
Ab September werden wir die Kinder privat versichern. Rückwirkend geht dies aber nicht.
Vielen Dank für die Hilfe
matzoo
Nischt ist mit Arzrechnungen selbst zahlen!!!!!!!!
wegen folgendem:
Wenn man aus der Mitgliedschaft rausfällt kann man den Austritt aus der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) erklären.
Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fort, es sei denn, daß keine Versicherungsberechtigung besteht.
Das Bedeutet das deine Kinder, weil die Krankenkasse es verschlafen hat nach zu fragen wo die nun versichert sind, nachträglich für die gesamte Zeit versichert.
Somit müssen die Arztrechnungen von der KK (Krankenkasse getragen werden).
Nun zum Negativen: Die Kinder sind nicht mehr Familienversichert (nicht mehr Beitragsfreie Mitglieder) sondern freiwillig Versichert.
Das bedeutet das die KK deinen Verdienst als Breitragspflichtige Einnahme nihmt und somit Beiträge erhebt.
UND DIE MUSST DU ZAHLEN.
wegen folgendem:
Wenn man aus der Mitgliedschaft rausfällt kann man den Austritt aus der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) erklären.
Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fort, es sei denn, daß keine Versicherungsberechtigung besteht.
Das Bedeutet das deine Kinder, weil die Krankenkasse es verschlafen hat nach zu fragen wo die nun versichert sind, nachträglich für die gesamte Zeit versichert.
Somit müssen die Arztrechnungen von der KK (Krankenkasse getragen werden).
Nun zum Negativen: Die Kinder sind nicht mehr Familienversichert (nicht mehr Beitragsfreie Mitglieder) sondern freiwillig Versichert.
Das bedeutet das die KK deinen Verdienst als Breitragspflichtige Einnahme nihmt und somit Beiträge erhebt.
UND DIE MUSST DU ZAHLEN.
Wieso hat die Kasse verschlafen? Auf dem Familienfragebogen gibt der Versicherte via Unterschrift seine Verpflichtung ab, Änderungen in der familiären Situation umgehend der Kasse mitzuteilen. Von daher hat die Kasse nix verschlafen, sondern der Versicherte hat (fährlässig oder nicht fahrlässig) keine notwendigen Angaben gemacht!Das Bedeutet das deine Kinder, weil die Krankenkasse es verschlafen hat nach zu fragen wo die nun versichert sind, nachträglich für die gesamte Zeit versichert.
Eine automatische weiterversicherung ist prinzipiell gar nicht gegeben. Meldeverpflichteter ist der Versicherte und der hat hierfür auch die entsprechenden Konsequenzen gegen sich gelten zu lassen, die sich unter umständen ergeben.
matzoo, sei froh wenn deine Kasse auf die Säumniszuschläge ab dem 01.04.2007 verzichtet, denn selbst die könnte sie rechtskräftig einfordern.
Meines Erachtens nach beteiligt sich kein Arbeitgeber an dem Beitrag zur Privatversicherung, und mal ernsthaft: Warum auch! Er hat sich trotz gegebener Familienplanung (bei zweien gehe ich mal von Absicht aus ) doch nicht wie du für eine Privatversicherung entschieden. Die Entscheidung hast ganz allein du getroffen und musst mit den jetzt auf dich zukommenden Konsequenzen alleine leben! Den Arbeitgeber hieran kraft Gesetz zu beteiligen erscheint mir absurd.
Gruß
Targot
Alles muss man Hinterlegen!!
Natürlich sind die Kinder bei der Krankenkasse weiter zu versichern.
Grund: Zitat aus Unten folgender Internetseite
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet mit Ablauf der Kalenderjahres, in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten nur, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt. Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fort, es sei denn, daß keine Versicherungsberechtigung besteht.
http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000765.htm
und nach unten scrollen
Natürlich sind die Kinder bei der Krankenkasse weiter zu versichern.
Grund: Zitat aus Unten folgender Internetseite
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet mit Ablauf der Kalenderjahres, in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten nur, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt. Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fort, es sei denn, daß keine Versicherungsberechtigung besteht.
http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000765.htm
und nach unten scrollen
@ KKK: Das ist so nicht richtig. Die von dir genannte Rechtsquelle bezieht sich auf aus der Versicherungspflicht ausgeschiedene Beschäftigte. Nicht auf familienversicherte Angehörige.
Desweiteren sind die Kinder keine Mitglieder, sondern lediglich Versicherte.
Eine freiwillige Mitgliedschaft entsteht nur beim o.g. Personenkreis "automatisch". Bei den Kindern muß die freiw. Mitgliedschaft durch die Eltern erklärt werden.
Desweiteren sind die Kinder keine Mitglieder, sondern lediglich Versicherte.
Eine freiwillige Mitgliedschaft entsteht nur beim o.g. Personenkreis "automatisch". Bei den Kindern muß die freiw. Mitgliedschaft durch die Eltern erklärt werden.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo KKK,
bevor Du hier falsche Paragraphen zitierst .... Les mal den § 10 SGB V.
Manchmal kann man mit der Krankenkasse einen Deal machen, dass sie sich auf eine rückwirkende Versicherung noch einlassen. Allerdings nicht zum Nulltarif -die Beiträge sind zu zahlen.
Den Rest hat Targot richtig erklärt.
LG, Fee
bevor Du hier falsche Paragraphen zitierst .... Les mal den § 10 SGB V.
Manchmal kann man mit der Krankenkasse einen Deal machen, dass sie sich auf eine rückwirkende Versicherung noch einlassen. Allerdings nicht zum Nulltarif -die Beiträge sind zu zahlen.
Den Rest hat Targot richtig erklärt.
LG, Fee