Gesetzliche Krankenkassen will mich nicht Annehmen!

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Bossi
Beiträge: 8
Registriert: 18.11.2011, 15:20

Gesetzliche Krankenkassen will mich nicht Annehmen!

Beitrag von Bossi » 30.11.2011, 19:45

Hallo Anna, Gesetzliche Ikk München.

[quote]
Teamleiter Referat Beiträge und Meldungen Bayern


IKK classic
St.Florian-Str. 1
92318 Neumarkt






An Alle die Krankenkassen Versicherungen, Tretten mich mit händen und füsen zurück keine Chance.


Gruß Bossi

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 30.11.2011, 23:46

Hallo,
nun ja, die Krankenkassen treten Dich nicht mit Füßen, sondern sie prüfen die Zugangsvoraussetzungen. Den Bezug, den Du zu dieser Solidargemeinschaft hast, deren Aufnahme Du begehrst.

Und dieser Bezug ist nicht ersichtlich. Es sei denn, Du kannst es nachweisen.

Hier kann Dir rhetorisch keiner helfen, sondern Du musst Deinen Versicherungsverlauf rekonstruieren und Nachweise suchen und beibringen.

LG; Fee

Kein Zuschauer mehr
Beiträge: 92
Registriert: 04.11.2011, 12:47

Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 01.12.2011, 08:12

Also ich bin ja keine Fachfrau.
Aber es besteht doch seit einiger Zeit Versicherungspflicht.
Da sollte doch niemand ohne KV dastehen müssen.

Sollte sich da nicht die Arge drum kümmern, die auch seinen Lebensunterhalt absichert?
Er kriegt doch nie im Leben nach all der Zeit die alten Unterlagen her. Die Sache hier muss m. E. unbürokratisch gelöst werden.
Oder aber: Man versichert ihn nicht und die Arge zahlt die Behandlungskosten wenn er krank wird. Wird bestimmt billiger.

Übrigens Fee,

Versicherte sind keine Bittsteller sondern m. A. so etwas wie Kunden. Auch wenn das manche IKK nicht wahrhaben will und ihr Machtgefälle nutzt, um ...

Anna

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.12.2011, 09:03

Kein Zuschauer mehr hat geschrieben: Aber es besteht doch seit einiger Zeit Versicherungspflicht.
Da sollte doch niemand ohne KV dastehen müssen.
Ja. Da wir in D zwei Systeme haben (GKV und PKV) muss jedoch abgegrenzt werden, welches System für die Durchführung der Versicherung zuständig ist. Grob vereinfacht gesagt ist die GKV für diejenigen zuständig, die zuletzt dort versichert waren (und dann die letzte Kasse - AOK - und nicht eine neu gewählte wie die IKK) und die PKV für diejenigen, die zuletzt dort versichert waren. Wenn jemand noch nie versichert war, kommt es darauf an, ob er aufgrund seiner Tätigkeit einen Bezug zur PKV (z. B. Selbstständiger, Beamter) oder GKV hat - und erst dann hat er freie Kassenwahl.

Deshalb ist es für Bossi so wichtig herauszufinden, wo er zuletzt versichert war.
Kein Zuschauer mehr hat geschrieben: Sollte sich da nicht die Arge drum kümmern, die auch seinen Lebensunterhalt absichert?
Da kommen alle an ihre Grenzen, wenn Bossi meint, er wäre vielleicht mal, aber dann doch wieder nicht... Grundsätzlich muss die ArGe die Beiträge auch für die PKV übernehmen, wenn keine Versicherungspflicht in der GKV eintritt. Aber das muss erstmal geprüft werden und dafür ist die Krankenkasse auf die Mitwirkung von Bossi angewiesen. Was nicht unbedingt bedeutet, dass alte Unterlagen beigebracht werden müssen. Die sind wahrscheinlich schon vernichtet. Aber eine klare Aussage darüber, was war, ist wichtig. Also z. B., ich war bei der AOK versichert - dann den Anzeigebogen nach 5,1,13 bei der AOK einreichen. Oder aber, ich war noch nie versichert, dann den Anzeigebogen bei einer Kasse nach Wahl einreichen - sofern am 01.04.07 keine selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde, denn dann käme evtl. wieder die PKV ins Spiel.

Zusätzlich kompliziert wird das Ganze noch durch die selbständige Tätigkeit in Luxemburg. In Luxemburg herrscht meines Wissens für Selbständige eine Versicherungspflicht, der man nur "entgehen" kann, wenn man eine deutsche Krankenversicherung mit dem Formular A1 nachweisen kann. Das scheint jedoch nicht geprüft worden zu sein.

Mit den Angaben, die ich hier habe, hätte sich Bossi ab 01.04.2007 (Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht) selbst versichern müssen, da bisher anscheinend keine Versicherung bei einer GKV durchgeführt wurde, könnte er sich die Kasse aussuchen. Vom 27.05.2009 bis zur Gewerbeabmeldung müssten die Beiträge a n a log eines Selbständigen berechnet werden (ggf. Bedürftigkeitsprüfung). Und dann wäre eine Pflichtversicherung als ALG2-Bezieher kein Problem.
Kein Zuschauer mehr hat geschrieben: Versicherte sind keine Bittsteller sondern m. A. so etwas wie Kunden. Auch wenn das manche IKK nicht wahrhaben will und ihr Machtgefälle nutzt, um ...

Anna
Bei allem Groll über die IKK sollte man objektiv bleiben. Bossi hat dort anscheinend ebenfalls die AOK angegeben, bei der er mal versichert war. Und dann ist die AOK zuständig. Es geht nicht um Bittsteller oder nicht, sondern um die gesetzlichen Vorgaben, an die sie eine Kasse halten muss. Genauso dann, wenn einem das Ergebnis nicht passt, wie dann, wenn es einem besser passen würde, die Kasse wäre nicht so "bürokratisch".

Kein Zuschauer mehr
Beiträge: 92
Registriert: 04.11.2011, 12:47

Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 01.12.2011, 09:23

hallo GKV,

das mit dem Bittsteller bezog sich nicht auf die Kasse. Uns kommt es nur manchmal so vor, als ob manche der KK-Beschäftigten recht gönnerhaft mit den Versicherten umgehen.
Ich will hier niemanden direkt ansprechen, aber manchmal habe ich das Gefühl, dass hier mancher von oben herab argumentiert. Ist aber total subjektiv.

Anna

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 01.12.2011, 13:25

Hallo,
wir haben einige Mitbürger versichert, für die wir Leistungen erbringen, die aber "Sozialhilfe" beziehen, also kein ALG-2 - wir erbringen quasi für das Sozialamt die Leistungen - die hatten wir auch schon vor Einführung des ALG-2 und der Pflicht zur Versicherung, also vor dem 01.04.2007 bei uns geführt - aber ob Bossi eventuelle dazu gehört, das kann ich nicht sagen - weiß Rossi bestimmt besser Bescheid.
Dass in diesem Zusammenhang wieder gegen die Kassen allgemein zu Felde gezogen wird, lasse ich mal unkommentiert.
Gruss
Czauderna

Bossi
Beiträge: 8
Registriert: 18.11.2011, 15:20

Gesetzliche Krankenkassen will mich nicht Annehmen!

Beitrag von Bossi » 01.12.2011, 21:10

Erstmal an alle Herzlichen Danke schön. das ihr versucht mir zu helfen.
Liebe leute ich sehe das jetz anders!. ich war somit noch nie Krankenversichert! weil diese Verblödeten Überweisungen vom Sozialamt.

die Ärger2 wie auch immer, machen sich unwissen und dum. ich sol mir von Irgend Jemannden Helfen Lassen der mehr Ahnung als die Ärger/Arbeitlosengeld2 hat.

Fakt ist bei den Privaten oder Gesetzlichen, ob ich Selbständigt war oder nicht ist das Gleiche Käse im Grün. wenn ich nicht selbständigt Gewessen Wäre!. kommen sie wieder an mit meine Krankenkasse Vorversicherung.
und die kann ich nicht nach weisen weil es keine gabt wie ich schon sagte diese Überweisung scheine vom Sozialmt.



Ihr könnt mir Glauben die Ärger/arbeitlosen geld2 und die Versicherungen Stellen sich gemeinsam doof an.

die Kranken versicherungen Müssen mich nach das gesetz versichern, der Punkt ist keiner hat den Krankenkassen nach Gesetzlichen vor geschrieben welsche straffen sie bekommen können wen die sich weigern einen Gesetzlichen zu versichern. und wer geht den schon bist zum Obersten Gericht vor!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!.



von Luxemburg wissen die nix.


weiß wirklich nicht mehr weiter.





Gruß Bossi

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 01.12.2011, 23:54

Hallo,
so wie ich Dich verstehe, warst Du nie in der GKV versichert. Denn die Scheine vom Sozialamt oder die Betreuten zählen nicht als Versicherung.

Somit hast Du kein Beitrittsrecht in der GKV, gesetzliche Versicherungspflicht hin oder her. Du kannst natürlich jetzt Mord und Zeter schreien, klagen oder sonst was. Fakt ist, dass die GKV eine Solidargemeinschaft ist, die gewisse Schutzmechanismen hat, damit nicht jeder mal eben Mitglied werden kann, der nicht versicherungspflichtig ist oder war.

Ich hab keine Ahnung, wo Du eine PKV herbekommst. Ich weiß auch nicht, welche Stelle Dir da hilft. Ich vermute mal, dass auch die PKVn wenig Interesse haben werden Dich zu versichern.

Mal eine andere Frage: Wie alt bist Du eigentlich?

LG, Fee
Zuletzt geändert von Krankenkassenfee am 05.12.2011, 18:59, insgesamt 1-mal geändert.

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 03.12.2011, 16:13

Hm,
so wie ich Dich verstehe, warst Du nie in der GKV versichert. Denn die Scheine vom Sozialamt oder die Betreuten zählen nicht als Versicherung.

Somit hast Du kein Beitrittsrecht in der GKV, gesetzliche Versicherungspflicht hin oder her
Meines Erachtens passt dies nicht.

Denn für die GKV gilt der Stichtag 01.04.2007. Okay, zum 01.04.2007 war Bossi von mir aus noch nie gesetzlich oder privat versichert gewesen. Er landet dann aber zum 01.04.2007 in der GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 13b SGB V, da er zum Stichtag und von mir aus auch davor, nicht selbständig war.

Denn Bossi hat sich doch erst in 2009 selbständig gemacht. Durch die spätere Selbständigkeit wird die Versicherungspflich nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V auch nicht beendet.

Er kann sich dann auch eine Kasse aussuchen!

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 03.12.2011, 19:48

Guten abend,

rossi hat Recht, insoweit das die GKV zuständig ist, grundsätzlich.

Denn der Fragesteller hat ja angegeben das familienversichert gewesen sei, übeer seine Großeltern. Heißt letzte KV war die GKV, so mit tritt ab dem 01.04.07 die GKV in den Vordergrund.
2] Auf Personen, die taggenau vor Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld II tatsächlich weder gesetzlich noch privat versichert waren, zuletzt jedoch der GKV angehörten, treffen die Voraussetzungen des § 5 Abs. 5a zweite Alternative SGB V - ungeachtet der Personenkreiszugehörigkeit - von vornherein nicht zu, wenn die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V vorlagen, die Versicherungspflicht tatsächlich jedoch, z. B. wegen mangelnder Mitwirkung der betroffenen Person, nicht festgestellt worden ist. Diese Personen sind im Sinne einer konsequenten Systemabgrenzung für die Zeit des Arbeitslosengeld II-Bezuges (weiterhin) der GKV zuzuordnen. Dies gilt in diesem Fall auch dann, wenn eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nach § 5 Abs. 8a Satz 4 SGB V nur wegen des nachwirkenden Leistungsanspruchs nach § 19 Abs. 2 SGB V nicht in Frage kommt.

GR. v. 30.6.2011 zu § 5 Abs. 2a SGB V.
Ergo tritt mit Eintritt der Versicherungspflicht die GKV in den Mittelpunkt.

rossi hat hier vollkommen recht meiner Meinung nach.

Gruß

Jochen

PS am besten mal bei der AOK Reinland / Hamburg einen Nachweis der Familienversicherung anfordern, müßte ja noch im System sein / einführung der EDV war ab 1983, wenn bis 1989 denn sollten da noch daten sein, bei einer Aufbewahrungsfrist von 30 jahren,. Denn bei Irgendeiner Kasse einen Mitgliedsantrag stellen. Das sollte es gewesen sein. Ich kenne Kassen die haben kein Problem damit

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 03.12.2011, 20:54

Hallo cicerOWL,

hier ist doch vom TE schon mitgeteilt worden, dass er nicht bei der AOK versichert war, sondern nur im Auftrag des Sozialamtes betreut wurde. Was soll dann eine Anfrage wegen FAMI-Zeiten? Warum sollte die AOK hierüber noch Unterlagen haben? Und wem würde das nützen?

Btw: Wo ist die 30-jährige Aufbewahrung von Unterlagen bei den gesetzlichen KK geregelt und welche betrifft das?

MfG
ratte1

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 03.12.2011, 21:14

Die Karteikarten wurden damals nach dem Namen des Mitglieds geführt und auf der Rückseite wurden die Familienangehörigen eingetragen, wenn ich mich nicht irre..

D.h., man müsste nach dem Namen des Opas oder Oma die Karteikarte suchen und dort auf die Rückseite sehen. Vermutlich hatte Opa oder Oma einen anderen Hausnamen als Bossi. Da sucht man sich schon nen Wolf und findet nix, wenn wenn nach Bossi und nicht nach Rossi sucht!
So denn die Familienversicherung bestanden hat, gehe ichjetzt mal von aus

Für die Löschung der im Versichertenverzeichnis nach § 288 gespeicherten Daten gilt keine starre zeitliche Grenze, so dass auf § 84 Abs. 2 SGB X abzustellen ist. Insbesondere mit Blick auf die Ermittlung von Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 11) können sich erhebliche Zeiträume ergeben, in denen die hierfür erforderlichen Daten bei den Krankenkassen verbleiben (vgl. BE der Spitzenverbände der Kranken- und Rentenversicherungsträger v. 29./30.10.2002 - TOP 9: Aufbewahrung von Versichertenverzeichnissen für mindestens 25 Jahre).

§ 288 Versichertenverzeichnis

1Die Krankenkasse hat ein Versichertenverzeichnis zu führen. 2Das Versichertenverzeichnis hat alle Angaben zu enthalten, die zur Feststellung der Versicherungspflicht oder -berechtigung, zur Bemessung und Einziehung der Beiträge, soweit nach der Art der Versicherung notwendig, sowie zur Feststellung des Leistungsanspruchs einschließlich der Versicherung nach § 10 erforderlich sind.

Besprechungsergebnis:

Die Besprechungsteilnehmer sehen es für den Bereich der Krankenversicherung der Rentner als sinnvoll und sachgerecht an, wenn durch die Krankenkassen Versichertenverzeichnisse mindestens 25 Jahre aufbewahrt werden, um zur Prüfung der Vorversicherungszeit nach § 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V vorhandene und belegbare Daten heranziehen zu können.

Eine dementsprechende Vereinbarung nach § 110c Absatz 1 SGB IV abzuschließen, ist den Besprechungsteilnehmern nicht möglich, da durch Artikel 47 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) den Spitzenverbänden der Sozialversicherung insgesamt und der Bundesanstalt für Arbeit die Aufgabe übertragen worden ist, gemeinsam die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen zu vereinbaren.

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Re: Gesetzliche Krankenkassen will mich nicht Annehmen!

Beitrag von ratte1 » 03.12.2011, 21:44

Hallo CiceroOWL,

bei dieser Antwort des TE
Bossi hat geschrieben:und die kann ich nicht nach weisen weil es keine gabt wie ich schon sagte diese Überweisung scheine vom Sozialmt.
frage ich mich, warum du noch immer von einer FAMI ausgehst!!

P.S. Danke für die Info zur Datenaufbewahrung (gilt aber natürlich nur für Versicherte, nicht für Betreute).

MfG
ratte1

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 03.12.2011, 21:49

So wie ich das jetzt gesehen udn verstanden habe kann das auch für die Betreuten nach § 264 sGB V gelten.

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 04.12.2011, 23:15

CiceroOWL hat geschrieben:So wie ich das jetzt gesehen udn verstanden habe kann das auch für die Betreuten nach § 264 sGB V gelten.
Nein, eine Betreuung nach § 264 SGB V ist keine Versicherung.

MfG
ratte1

Antworten