Liebe Experten,
zugegeben, ich habe einen Fehler gemacht, nämlich den, mich entgegen ärztlichem Rat am 13.9.11 arbeitsfähig schreiben zu lassen. Funktioniert hat das dann bis zum 10.10. ab da wieder AU. AUB als Folgebescheinigung umgehend zur KK geschickt. Am 3.11. Zahlschein für Oktober ausfüllen lassen und auch zur KK geschickt. Am 9.11. Anruf von der KK warum, weshalb, wieso und: "Sie hören dann wieder von uns". Am 15.11. SB angerufen um höflichst zu fragen, wo es denn klemmt. Antwort: es fehle noch die Verdienstbescheinigung des AG. Am 16.11. teilt mir mein AG mit, daß ab 10.10. Anspruch auf KG bestünde.
Doppelt schlimm ist, daß mein tariflicher Anspruch auf Krankengeldzuschuß so lange ruht, bis von der KK per Bescheid das KG bewilligt wird. Ich bin also z.Zt. doppelt blockiert.
Langsam werde ich nervös, zumal die Post für heute wieder durch und übermorgen die nächste Miete fällig ist. Mein Gehalt aus September ist längst auch aufgebraucht und das Konto steht in rot .
Ich möchte wirklich nicht die Pferde scheu machen, aber ist eine so lange Bearbeitungszeit normal? Habe ich irgendetwas falsch gemacht? Sollte ich noch einmal bei der KK anrufen um mich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen?
Vielen Dank für Aufmerksamkeit.
Kiwity
Am langen Arm verhungern lassen
Moderator: Czauderna
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Ich würde mal beim Arbeitgeber nachfragen, ob die Verdienstbescheinigung mittlerweile übermittelt wurde. Wenn ja, ist der nächste Weg, die Krankenkasse anzurufen und zu fragen, wo die Überweisung bleibt. Außerdem macht es Sinn, einen neuen Auszahlungsschein einzureichen, damit der komplette Zeitraum gezahlt werden kann.
Wenn es am Arbeitgeber hängt, darum bitten, dass er die Bescheinigung so schnell wie möglich übermittelt, damit die Krankenkasse das Krankengeld berechnen kann.
Ich könnte mir vorstellen, dass es zu Verzögerungen kam, weil erst geklärt werden musste, ggf. über den Arzt, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beiden Erkrankungen besteht. Aber da dies seit Mitte November geklärt ist, müsste mittlerweile die Krankengeldberechnung eigentlich über die Bühne sein.
Wenn es am Arbeitgeber hängt, darum bitten, dass er die Bescheinigung so schnell wie möglich übermittelt, damit die Krankenkasse das Krankengeld berechnen kann.
Ich könnte mir vorstellen, dass es zu Verzögerungen kam, weil erst geklärt werden musste, ggf. über den Arzt, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beiden Erkrankungen besteht. Aber da dies seit Mitte November geklärt ist, müsste mittlerweile die Krankengeldberechnung eigentlich über die Bühne sein.