Gesammteinkommen
Moderator: Czauderna
Gesammteinkommen
Hallo Experten!
Ich, Beamtin in Teilzeit,fKv, mein Mann ,ebenfalls Beamter(Vollzeitbeschäftigte), Priv.versichert
Stimmt es, dass die Familienzuschläge, die wir Beamten bekommen, bei der Ermittlung des Gesamteinkommens außer Betracht bleiben ?
Außerdem würde ich gern wissen,ob die Bezüge meines Mannes bei der Berechnung nicht mit einbezogen werden, wenn ich einen gewissen montl. Betrag verdiene. Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag?
Danke für die Hilfe.....
Liebe Grüsse
Katja
Ich, Beamtin in Teilzeit,fKv, mein Mann ,ebenfalls Beamter(Vollzeitbeschäftigte), Priv.versichert
Stimmt es, dass die Familienzuschläge, die wir Beamten bekommen, bei der Ermittlung des Gesamteinkommens außer Betracht bleiben ?
Außerdem würde ich gern wissen,ob die Bezüge meines Mannes bei der Berechnung nicht mit einbezogen werden, wenn ich einen gewissen montl. Betrag verdiene. Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag?
Danke für die Hilfe.....
Liebe Grüsse
Katja
hallo Katja,
man hier aufpassen, dass man Äpfel und Birnen nicht verwechselt.
Bist Du freiwillgen in der gesetzlichen Krankenkasse.
Geht es Dir um die Beitragseinstufung für Deine eigenen freiwillige Versicherung.
Dies kann man nicht erkennen.
Gesamteinkommen, hier schon dazu eine Antwort
Der Begriff Gesamteinkommen ist ein Begriff, der bei der Familienversicherung eines gesetzlichen Mitgliedes eine Rolle spielt, wenn es um die mitzuversichernden Kinder geht.
Richtig ist hierbei, dass Einnahmen, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bei der Ermittlung des Gesamteinkommens
NICHT angerechnet werden. Diese zählen also nicht mit.
man hier aufpassen, dass man Äpfel und Birnen nicht verwechselt.
Bist Du freiwillgen in der gesetzlichen Krankenkasse.
Geht es Dir um die Beitragseinstufung für Deine eigenen freiwillige Versicherung.
Dies kann man nicht erkennen.
Gesamteinkommen, hier schon dazu eine Antwort
Der Begriff Gesamteinkommen ist ein Begriff, der bei der Familienversicherung eines gesetzlichen Mitgliedes eine Rolle spielt, wenn es um die mitzuversichernden Kinder geht.
Richtig ist hierbei, dass Einnahmen, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bei der Ermittlung des Gesamteinkommens
NICHT angerechnet werden. Diese zählen also nicht mit.
Hallo Heinrich,
vielen Dank erstmal für deine Antwort. Zur Erläuterung, ich bin als Beamtin freiwilliges Mitglied in der GKV und arbeite zur Zeit Teilzeit. Mein Mann ist als Beamter (Vollzeit) in der PKV versichert. Unsere drei Kinder sind bei mir kostenlos familienversichert. Mein Mann wird dieses Jahr die Beitragsbemessungsgrenze gemäß SGV V überschreiten, sofern die Familienzuschläge (halber Ehegattenzuschlag und Familienzuschläge für drei Kinder) mit herangezogen werden. Wenn diese nicht heranzuziehen sind, bräuchte ich eine Rechtsgrundlage, damit ich gegenüber meiner GKV was in der Hand habe. Die AOK sagt nämlich, dass ich die Kinder zum Mindestbetrag privat versichern muss und dass für die Berechnung meines Beitrags das halbe Familiengehalt (mein Gehalt plus das Gehalt meines Mannes) heranzuziehen ist. Diesbezüglich wäre für mich interessant, ob es eine Grenze gibt, ab der das Gehalt meines Mannes nicht mehr berücksichtigt wird (ich hab da mal etwas von ca. 1.700 € gehört). In diesem Fall wäre dann ja zu überlegen, ob ich meine Teilzeit so hochsetze, dass ich diese Summe überschreite.
Viele Fragen, die mir leider auch die Mitarbeiter der Krankenkasse bisher nicht beantworten konnten (ich habe mittlerweile mit drei Sachbearbeitern gesprochen und habe jetzt drei unterschiedliche Aussagen, wobei alle sich nicht wirklich sicher waren).
Viele Grüße und danke schon mal für eine Antwort.
Katja
vielen Dank erstmal für deine Antwort. Zur Erläuterung, ich bin als Beamtin freiwilliges Mitglied in der GKV und arbeite zur Zeit Teilzeit. Mein Mann ist als Beamter (Vollzeit) in der PKV versichert. Unsere drei Kinder sind bei mir kostenlos familienversichert. Mein Mann wird dieses Jahr die Beitragsbemessungsgrenze gemäß SGV V überschreiten, sofern die Familienzuschläge (halber Ehegattenzuschlag und Familienzuschläge für drei Kinder) mit herangezogen werden. Wenn diese nicht heranzuziehen sind, bräuchte ich eine Rechtsgrundlage, damit ich gegenüber meiner GKV was in der Hand habe. Die AOK sagt nämlich, dass ich die Kinder zum Mindestbetrag privat versichern muss und dass für die Berechnung meines Beitrags das halbe Familiengehalt (mein Gehalt plus das Gehalt meines Mannes) heranzuziehen ist. Diesbezüglich wäre für mich interessant, ob es eine Grenze gibt, ab der das Gehalt meines Mannes nicht mehr berücksichtigt wird (ich hab da mal etwas von ca. 1.700 € gehört). In diesem Fall wäre dann ja zu überlegen, ob ich meine Teilzeit so hochsetze, dass ich diese Summe überschreite.
Viele Fragen, die mir leider auch die Mitarbeiter der Krankenkasse bisher nicht beantworten konnten (ich habe mittlerweile mit drei Sachbearbeitern gesprochen und habe jetzt drei unterschiedliche Aussagen, wobei alle sich nicht wirklich sicher waren).
Viele Grüße und danke schon mal für eine Antwort.
Katja
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- Beiträge: 15
- Registriert: 03.12.2011, 12:00
Heikles Thema
Hallo Katja,
die Familienversicherung wird wohl beendet werden müssen. Die Familienzuschläge zählen eindeutig zum Gesamteinkommen. Wäre auch ungerecht gegenüber den Großteil der Arbeitnehmer, die diese nicht erhalten.
Anders sieht das nur beim Kindergeld aus. Diese Einkünfte werden nicht mit angerechnet.
Ich empfehle Dir aber die Kinder privat zu versichern, da Euer Beihilfeanspruch bei 70-80 Prozent liegt, müßtet Ihr nur noch den kleinen Restbetrag von ca. 50 € pro Kind selbst bezahlen. Bei der AOK zahlst Du pro Kind 150 €.
Das Dir drei Mitarbeiter der AOK drei Antworten gegeben haben ist traurig. Liegt aber wohl daran, daß Du mit den Mitarbeitern des Servicebereich gesprochen hast. Diese kümmern sie meist um leistungsrechtliche Angelegenheiten und sind mit schwierigen Fragen zum Versicherungsrecht in der Regel völlig überfordert. Das ist bei anderen Krankenkassen nicht anders.
Am besten Du stellst Deine Fragen schriftlich und erbittest eine schriftliche Antwort.
LG
die Familienversicherung wird wohl beendet werden müssen. Die Familienzuschläge zählen eindeutig zum Gesamteinkommen. Wäre auch ungerecht gegenüber den Großteil der Arbeitnehmer, die diese nicht erhalten.
Anders sieht das nur beim Kindergeld aus. Diese Einkünfte werden nicht mit angerechnet.
Ich empfehle Dir aber die Kinder privat zu versichern, da Euer Beihilfeanspruch bei 70-80 Prozent liegt, müßtet Ihr nur noch den kleinen Restbetrag von ca. 50 € pro Kind selbst bezahlen. Bei der AOK zahlst Du pro Kind 150 €.
Das Dir drei Mitarbeiter der AOK drei Antworten gegeben haben ist traurig. Liegt aber wohl daran, daß Du mit den Mitarbeitern des Servicebereich gesprochen hast. Diese kümmern sie meist um leistungsrechtliche Angelegenheiten und sind mit schwierigen Fragen zum Versicherungsrecht in der Regel völlig überfordert. Das ist bei anderen Krankenkassen nicht anders.
Am besten Du stellst Deine Fragen schriftlich und erbittest eine schriftliche Antwort.
LG
Hallo,
"Das Dir drei Mitarbeiter der AOK drei Antworten gegeben haben ist traurig. Liegt aber wohl daran, daß Du mit den Mitarbeitern des Servicebereich gesprochen hast. Diese kümmern sie meist um leistungsrechtliche Angelegenheiten und sind mit schwierigen Fragen zum Versicherungsrecht in der Regel völlig überfordert. Das ist bei anderen Krankenkassen nicht anders.
ich zitiere mal meinen Vorschreiber. Stimmt und stimmt wieder nicht.
Was stimmt ist ist, das es schlecht ist, wenn mehrere Mitarbeiter mündlich sachlich falsche Aussagen machen. Was auch stimmt, man sollte grundsätzlich
wichtige Sachen im Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsrecht im schriftlich
abhandeln lassen.
Was nicht stimmt, dass bei den Service-Mitarbeitern aller Krankenkasse
eine völlige Überforderung vor läge - das behaupte ich ich mit dem gleichen
Wissen wie mein Vorschreiber das getan hat.
Gruss
Czauderna
"Das Dir drei Mitarbeiter der AOK drei Antworten gegeben haben ist traurig. Liegt aber wohl daran, daß Du mit den Mitarbeitern des Servicebereich gesprochen hast. Diese kümmern sie meist um leistungsrechtliche Angelegenheiten und sind mit schwierigen Fragen zum Versicherungsrecht in der Regel völlig überfordert. Das ist bei anderen Krankenkassen nicht anders.
ich zitiere mal meinen Vorschreiber. Stimmt und stimmt wieder nicht.
Was stimmt ist ist, das es schlecht ist, wenn mehrere Mitarbeiter mündlich sachlich falsche Aussagen machen. Was auch stimmt, man sollte grundsätzlich
wichtige Sachen im Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsrecht im schriftlich
abhandeln lassen.
Was nicht stimmt, dass bei den Service-Mitarbeitern aller Krankenkasse
eine völlige Überforderung vor läge - das behaupte ich ich mit dem gleichen
Wissen wie mein Vorschreiber das getan hat.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: Heikles Thema
Falsch.GKV-Fachmann hat geschrieben:Hallo Katja,
die Familienversicherung wird wohl beendet werden müssen. Die Familienzuschläge zählen eindeutig zum Gesamteinkommen. Wäre auch ungerecht gegenüber den Großteil der Arbeitnehmer, die diese nicht erhalten.
Gemeinsames Rundschreiben zum Gesamteinkommen vom 24.10.20082.4
Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden
Bei der Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen des § 10 Abs. 3 SGB V bzw. § 25 Abs. 3 SGB XI sind aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, einkommensmindernd zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 29.07.2003 – B 12 KR 16/02 R –, USK 2003-18). Zwar gilt vom Wortlaut und der Systematik des SGB V her die Entscheidung des Gesetzgebers, mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlte Zuschläge unberücksichtigt zu lassen, unmittelbar nur für die Frage der Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 letzter Halbsatz SGB V; eine verfassungskonforme Auslegung des § 10 Abs. 3 SGB V gebietet es jedoch, derartige Zuschläge auch im Rahmen der Familienversicherung einkommensmindernd zu berücksichtigen.
vdek.com/versicherte/Leistungen/gesamteinkommen/index.htm
Super Tipp, ohne zu wissen, welche Krankheiten die Kinder evtl. haben und welche Leistungen sie benötigen werden.GKV-Fachmann hat geschrieben: Ich empfehle Dir aber die Kinder privat zu versichern, da Euer Beihilfeanspruch bei 70-80 Prozent liegt, müßtet Ihr nur noch den kleinen Restbetrag von ca. 50 € pro Kind selbst bezahlen. Bei der AOK zahlst Du pro Kind 150 €.
Wer im Glashaus sitzt... Davon abgesehen, dass diejenigen im Servicebereich bei Fragen einen Back-up-Bereich haben, der tiefer in der Materie ist. Es liegt weniger am System als daran, dass die Mitarbeiter bei Unsicherheiten nicht nachgefragt haben. Und ich kann ruhigen Gewissens behaupten, dass weder meine Kollegen noch ich bei Fragen zum Versicherungsrecht in der Regel völlig überfordert sind.GKV-Fachmann hat geschrieben: Das Dir drei Mitarbeiter der AOK drei Antworten gegeben haben ist traurig. Liegt aber wohl daran, daß Du mit den Mitarbeitern des Servicebereich gesprochen hast. Diese kümmern sie meist um leistungsrechtliche Angelegenheiten und sind mit schwierigen Fragen zum Versicherungsrecht in der Regel völlig überfordert. Das ist bei anderen Krankenkassen nicht anders.
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- Registriert: 03.12.2011, 12:00
Bin beeindruckt
Da hat GerneKrankenVersichert ganz besonders tief in die Rundschreibenkiste geschaut. Ich bin beeindruckt. Und das meine ich ganz ehrlich.
Nach meinen (bisherigen) Kenntnisstand werden die Einkünfte, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden nur bei der Ermittlung der JAEG (Prüfung der Versicherungspflicht) nicht berücksichtigt.
Mit meinen Äußerungen zu der Qualität von Mitarbeitern werde ich zukünftig vorsichtiger sein, aber ich habe aufgrund meiner jahrzehnte langen Tätigkeit (leider) andere Erfahrungen bei meiner Firma als auch bei anderen Krankenkassen gemacht.
Davon ausgehend, daß die Familienversicherung nun doch möglich ist, hat sich das Thema GKV/PKV nun erledigt. Dennoch sind Kinder von Beamte fast immer günstiger in der PKV versichert. In den einen oder anderen Einzelfall kann eine Krankheit dazu führen, daß hier die GKV die günstiger Variante ist.
LG
Nach meinen (bisherigen) Kenntnisstand werden die Einkünfte, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden nur bei der Ermittlung der JAEG (Prüfung der Versicherungspflicht) nicht berücksichtigt.
Mit meinen Äußerungen zu der Qualität von Mitarbeitern werde ich zukünftig vorsichtiger sein, aber ich habe aufgrund meiner jahrzehnte langen Tätigkeit (leider) andere Erfahrungen bei meiner Firma als auch bei anderen Krankenkassen gemacht.
Davon ausgehend, daß die Familienversicherung nun doch möglich ist, hat sich das Thema GKV/PKV nun erledigt. Dennoch sind Kinder von Beamte fast immer günstiger in der PKV versichert. In den einen oder anderen Einzelfall kann eine Krankheit dazu führen, daß hier die GKV die günstiger Variante ist.
LG