BKK möchte DRV Reha Bericht

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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nordlichtHH
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BKK möchte DRV Reha Bericht

Beitrag von nordlichtHH » 27.11.2011, 16:28

Hallo,

vielleicht kann man mir hier Antworten auf einige Fragen geben.

Die BKK möchte, daß ich die Ärzte der Rehaeinrichtung von der Schweigepflicht befreie, damit sie den kompletten Rehabericht erhalten. Da spricht von meiner Seite einiges gegen, zumal in der allgemeinen Familienanamnese Dinge stehen, die die BKK nichts angehen. Die Fragen zur Gesundheit und Prognose (Mamma CA) stehen hier nicht zur Debatte, das muß die BKK wissen.
Nun möchte ich der BKK vorschlagen, daß sie diese für sie relevanten Fragen an meinen behandelnden Arzt stellt, der auch den DRV Reha Bericht bekommt.
Ist mein Vorschlag üblich und kann mir die BKK das Krangengeld versagen, wenn ich meine Einwilligung zur Schweigepflichtentbindung verweigere?

Vielen Dank für Euer Interesse

nordlichtHH

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.11.2011, 16:49

Hallo,
selbstverständlich kannst du verhindern, dass die Kasse den Reha-Bericht erhält, in dem du keine Unterschrift leistest. Die Kasse will den Bericht vermutlich für den MDK haben, sie selbst kann damit eigentlich recht wenig anfangen.
Wenn dem MDK der Bericht nicht vorliegt, dann kann dieser seine Beurteilung nur anhand der vorlilegenden Unterlagen vornehmen - ob das dann für dich zum Vorteil gereichen wird, das kann man so nicht sagen.
Du kannst dem Ganzen aus dem Wege gehen, wenn du der Kasse mitteilst, dass der Rehs-Bericht ausschließlich für den MDK angefordert werden darf.
Die Kasse macht das bei Bedarf und gibt als Empfänger die Adresse des MDK. an.
Gruss
Czauderna

nordlichtHH
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BKK möchte DRV Reha Bericht

Beitrag von nordlichtHH » 27.11.2011, 17:05

Hallo Czauderna,

vielen Dank für die Antwort, aber auch der MdK hat die Familienanamnese nicht zu interessieren. Ich wage zu bezweifeln, daß der MdK Fachärzte der Richtung Onkologie beschäftigt, die eine versierte Aussage zu meiner Krankheit, deren Verlauf (mit Komplikationen und Wundkeimen) und voraussichtliche Dauer der AU machen können. (Hatte vor einigen Jahren zu einer anderen Erkrankung mit dem MdK zu tun, das war leider auch kein Facharzt für meine damalige Erkrankung, so daß eine versierte Aussage nicht erfolgte, was Widerspruch nach sich zog usw.)
Interessant wäre auch zu erfahren, ob ich ein Anrecht auf einen Facharzt der Richtung Onkologie habe, falls eine Untersuchung beim MdK ansteht.

Gruss

nordlichtHH

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 27.11.2011, 17:39

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CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.11.2011, 18:58

Aha, ist ja kein Problem. Man kann natürlich auch denn ggf § 51 anwenden und das Ganze gleich an den RV Träger weiterleiten lassen. Verstehe jetzt die ganze Aufregung nicht, entweder das Reha gutachten dient dazu eine fundierte weitere Begleitung im Sinn vom
SGB IX zu ermöglichen.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 27.11.2011, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.11.2011, 19:09

Hallo Nordlicht,

na ja, dann musst du eben damit rechnen, dass die Kasse in Verbindung mit dem MDK. das Krankengeld einstellt oder (wie auch schon geschrieben) den RV- Träger wegen Rentenantragstellung einschaltet. Wenn du dagegen Widerspruch erheben willst, spätestens dann musst du mindestens dem MDK oder dem Gericht
Einsichtnahme gewähren oder du hast von vorne herein verloren.
Der MDK. hat schon Fachärzte in seinen Reihen - er muss aber nicht in deinem Fall beurteilen welche Therape angesagt ist oder wäre, sondern ob du als Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert oder arbeitsfähig anzusehen bist.
Gruss
Czauderna

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