habe dieses Jahr Gewerbe angemeldet als Gebäudereiniger.
hatte seit 25 Jahren nix zutun mit dem Amt/Sozialamt/Arbeitamt.
Jetz habe ich mich bei Arbeitlosengeld 2 angemeldet, weil ich keine andere wahl hatte. und das gewerbe wieder abgemeldet. habe mich 25 jahren durch geschlagen wolte nie was zutun haben mit das Amt. aber jetzt geht leider nicht mehr anders. bin jetz 45 jahre und somit brauche ich eine Krankenversicherung!.
IKK Krankenversicherung antwort!!.
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,
aufgrund Ihrer Angaben, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass eine Mitgliedschaft bei unserer Kasse nicht möglich ist.
Sie waren vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II selbständig tätig. Krankenversichert sind Sie seit 20 Jahren nicht mehr.
Gemäß § 5 Absatz 5a SGB V ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und hauptberuflich selbständig erwerbstätig war.
Somit enststeht durch den Bezug von Arbeitslosengeld II keine Versicherungspflicht und auch keine Mitgliedschaft bei unserer Kasse.
Freundliche Grüße
Das Problem ist, vor über 20 Jahren gabt nur überweisung scheine Sozialamt Köln. somit war ich nie in eine Krankenkasse gewessen.
also gehöre ich nicht zu Paragraph § 5 Absatz 5a SGB V!.
Sondern zu Paragraph Abs. 1 Nr. 2 a SGB V)!.
das habe ich im auch nochmals geschrieben, seine antwort war wie Volk!.
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
vielen Dank für Ihre Nachrichten.
Bevor ich mich zum Sachverhalt äußere bitte ich Sie mir mitzuteilen, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse (bitte Name und Mitgliedschaftsende angeben) oder privaten Krankenversicherung Sie zuletzt versichert waren.
Freundliche Grüße
Bitte um Mithilfe!!.
Für eine Antwort bedanke ich mich sehr.
Gruß Bossi