dringende Hilfe
Moderator: Czauderna
dringende Hilfe
Hallo,
ich bin neu hier im Forum aber bräuchte dringend eure Hilfe:
Bin seit Mai auf Depression krank geschrieben. Habe deswegen zuviel getrunken. Habe im September ne Alkoholentwöhnungsthearapy freiwillig gemacht. Nach 5 Wochen wegen mangelnder Betreuung und schlechten Therapeuten abgebrochen. Trotz allem, weil die Klinik verärgert war, arbeitsfähig entlassen. Am nächsten Tag zum Hausarzt, der hat mich AU geschrieben. Woche darauf der Facharzt wg. Depression auch. Krankengeldscheine lückenlos der KK zukommen lassen. Nach drei Wochen, nachdem ich aus der Reha bin, fragte ich die Kasse, wo denn mein Krankengeld ist. Diese antwortete, dass nicht bezahlt wird da meine AU angezweifelt wird. Also kein Geld! Arbeitsamt sagte, rückwirkend wird nicht bezahlt, da erst so spät gemeldet!!!! Ich habe das doch nicht gewusst!! Der MDK hat mich jetzt, auch ohne bperswönlich gesehen zu haben, gesund geschrieben. Fazit: Seit dem 25.10 kein Geld, weil KK erst am 15.11 mitteilte, dass Sie nicht bezahlen. Keine Rückwirkende Leistung des Arbeitsamts. Und jetzt??? Was soll ich machen???
ich bin neu hier im Forum aber bräuchte dringend eure Hilfe:
Bin seit Mai auf Depression krank geschrieben. Habe deswegen zuviel getrunken. Habe im September ne Alkoholentwöhnungsthearapy freiwillig gemacht. Nach 5 Wochen wegen mangelnder Betreuung und schlechten Therapeuten abgebrochen. Trotz allem, weil die Klinik verärgert war, arbeitsfähig entlassen. Am nächsten Tag zum Hausarzt, der hat mich AU geschrieben. Woche darauf der Facharzt wg. Depression auch. Krankengeldscheine lückenlos der KK zukommen lassen. Nach drei Wochen, nachdem ich aus der Reha bin, fragte ich die Kasse, wo denn mein Krankengeld ist. Diese antwortete, dass nicht bezahlt wird da meine AU angezweifelt wird. Also kein Geld! Arbeitsamt sagte, rückwirkend wird nicht bezahlt, da erst so spät gemeldet!!!! Ich habe das doch nicht gewusst!! Der MDK hat mich jetzt, auch ohne bperswönlich gesehen zu haben, gesund geschrieben. Fazit: Seit dem 25.10 kein Geld, weil KK erst am 15.11 mitteilte, dass Sie nicht bezahlen. Keine Rückwirkende Leistung des Arbeitsamts. Und jetzt??? Was soll ich machen???
Hallo,
sofort Widerspruch einlegen, und das schriftlich. Wenn du die Nachweise über deine weiterbestehende Arbeitsunfähigkeit direkt nach Abbruch der Reha-Massnahme der Kasse eingereicht hast, dann kann die Kasse nicht 14 Tage später einfach so erklären, dass sie die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln und dir deshalb kein Krankengeld zahlen. Anzweifeln können und dürfen Sie, auch den MDK einschalten, das müssen sie sogar in fast allen Fällen, aber es muss auch im zeitlichen Ablauf passen, also nicht rückwirkend und vor allen Dingen, erst wenn sich der Versicherte meldet und nach seinem Krankengeld fragt.
Gruss
Czauderna
sofort Widerspruch einlegen, und das schriftlich. Wenn du die Nachweise über deine weiterbestehende Arbeitsunfähigkeit direkt nach Abbruch der Reha-Massnahme der Kasse eingereicht hast, dann kann die Kasse nicht 14 Tage später einfach so erklären, dass sie die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln und dir deshalb kein Krankengeld zahlen. Anzweifeln können und dürfen Sie, auch den MDK einschalten, das müssen sie sogar in fast allen Fällen, aber es muss auch im zeitlichen Ablauf passen, also nicht rückwirkend und vor allen Dingen, erst wenn sich der Versicherte meldet und nach seinem Krankengeld fragt.
Gruss
Czauderna
Danke für die Antworten. Aber was soll ich machen? Ewig Klagen, Einspruch einlegen und von Hartz 4 leben? Wer bezahlt meine Rechnungen? Ich hatte mich direkt wieder AU gemeldet, und die Kasse informiert mich tatsächlich erst knapp 4 Wochen, dass die das anzweifeln. Der MDK befindet mich auch nach Akteneinsicht für gesund! Das ist alles so eine Frechheit und man kann kaum was dagegen machen da einem die finanziellen Mittel fehlen!!
Gruß
Paco
Gruß
Paco
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Es ist aber wichtig, ob Erst- oder Folgebescheinigung angekreuzt wurde. Bei einer Erstbescheinigung kann die Krankenkasse die AU anzweifeln und kein Krankengeld zahlen, bei einer Folgebescheinigung kann sie das Krankengeld nach meiner Einschätzung erst für die Zukunft einstellen. Wie jetzt allerdings die am Anfang fehlende Begründung des Arztes sich auf die Rechtslage auswirkt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Danke GKV,
in meinen Augen darf die KK auch erst nach Gutachten zukünftig das Geld einstellen, falls diese mich für gesund erklären. Aber nach drei Wochen bzw. 4 Wochen einfach zu sagen, wir bezahlen nicht, ist meiner Erkentnis nach schon gesetzeswiedrig!!! Mein Artz wird mir ne Folgebescheinigung attestiert haben. Mein RA meinte nur, weiter krank schreiben lassen, Hatz 4 beantragen und Klagen! Aber dazu fehlen mir die fin. Mittel. Das ist alles so unglaublich...
in meinen Augen darf die KK auch erst nach Gutachten zukünftig das Geld einstellen, falls diese mich für gesund erklären. Aber nach drei Wochen bzw. 4 Wochen einfach zu sagen, wir bezahlen nicht, ist meiner Erkentnis nach schon gesetzeswiedrig!!! Mein Artz wird mir ne Folgebescheinigung attestiert haben. Mein RA meinte nur, weiter krank schreiben lassen, Hatz 4 beantragen und Klagen! Aber dazu fehlen mir die fin. Mittel. Das ist alles so unglaublich...
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Naja, wie es mit der weiteren Krankschreibung aussieht, sollte dein Arzt und nicht dein Rechtsanwalt entscheiden. So wie ich das verstehe, hast du im Moment kein Arbeitsverhältnis, dann müsste der MDK ein positives/negatives Leistungsbild erstellt haben. Das solltest du dir anfordern und dann soll dein Arzt entscheiden, ob er diesem zustimmt - dann müsstest du dich bei der Agentur melden - oder aber nicht und einen Widerspruch schreibt.