ca. 70.000 euro schulden bei der aok
Moderator: Czauderna
ca. 70.000 euro schulden bei der aok
hi,
es geht um meine mutter, die schon ca 11 jahre nicht mehr krankenversichert ist.
Ich fange mal ganz von vorne an, meine Mutter hörte mit 50 jahren auf zu arbeiten und bekam eine Abfindung, von dieser lebte sie knapp 10 jahre ohne irgendwelche anderen einkünfte zu haben, ihre Krankenkassenkarte lief irgendwann ab und sie bekam keine neue.
Nun bekommt sie mittlerweile Rente von der ein Betrag abgeht für die Krankenversicherung, hat aber immernoch keine Krankenkassenkarte und ist auch nicht versichert trotz der Mitgliedsbeiträge.
So nun komm ich ins Spiel und telefonierte mit der Aok über wochen hinweg um Licht ins dunkel zu bringen weil meine Mutter nicht gerne über das Thema spricht und ich auch nicht alles weiss. Erst fühlt sich keiner für sie zuständig da sie zuletzt in Baden-Württemberg lebte und jetzt in Norddeutschland. Aok ist nicht gleich Aok, der eine schob die zuständigkeit auf den anderen.
Zuletzt erfuhr ich dass sich rückstände von ca 70.000 euro angehäuft haben sollen, die sie erst bezahlen muss, bevor sie wieder versichert wird.
In der Zeit in der Sie jetzt nicht versichert war/ist war sie 3 mal im krankenhaus, die rechnungen musste sie in voller höhe selber tragen.
Nun ist meine Frage wie können solche rückstände entstehen wenn man keinerlei Leistungen bekommt? und wie kann man sie wieder versichern?
es geht um meine mutter, die schon ca 11 jahre nicht mehr krankenversichert ist.
Ich fange mal ganz von vorne an, meine Mutter hörte mit 50 jahren auf zu arbeiten und bekam eine Abfindung, von dieser lebte sie knapp 10 jahre ohne irgendwelche anderen einkünfte zu haben, ihre Krankenkassenkarte lief irgendwann ab und sie bekam keine neue.
Nun bekommt sie mittlerweile Rente von der ein Betrag abgeht für die Krankenversicherung, hat aber immernoch keine Krankenkassenkarte und ist auch nicht versichert trotz der Mitgliedsbeiträge.
So nun komm ich ins Spiel und telefonierte mit der Aok über wochen hinweg um Licht ins dunkel zu bringen weil meine Mutter nicht gerne über das Thema spricht und ich auch nicht alles weiss. Erst fühlt sich keiner für sie zuständig da sie zuletzt in Baden-Württemberg lebte und jetzt in Norddeutschland. Aok ist nicht gleich Aok, der eine schob die zuständigkeit auf den anderen.
Zuletzt erfuhr ich dass sich rückstände von ca 70.000 euro angehäuft haben sollen, die sie erst bezahlen muss, bevor sie wieder versichert wird.
In der Zeit in der Sie jetzt nicht versichert war/ist war sie 3 mal im krankenhaus, die rechnungen musste sie in voller höhe selber tragen.
Nun ist meine Frage wie können solche rückstände entstehen wenn man keinerlei Leistungen bekommt? und wie kann man sie wieder versichern?
Also grundsätzlich ist es so das seit dem 01.04.2007 die sogenannte Bürgerversicherung besteht. Das würde heissen das grundsätzlich erst ab diesem Datum denn Beiträge gezahlt werden müssen. Es müßte denn noch geprüft werden ob denn bei Rentenantragsstellung die Versicherungspflicht durch die AOK geprüft wurde. Also ob denn die AOK ein Schreiben vom Rentenversicherungsträger erhalten hat, mit dem Hinweis das deine Mutter einen Rentenantrag gestellt hat und das geprüft werden muss ob deine Mutter die Vorraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt hat. Deine Mutter müßte auch so ein Schreiben erhalten haben. Die 70 000 € resultieren wahrscheinlich aus der Zeit des Krankenhausaufenthaltes herraus. Es wäre jetzt noch die Frage ob ggf. die Möglichkeit der Familienversicherung über deinen Vater besteht.
Hallo,
und wenn ich lese, dass die Rentenversicherung von der Rente Krankenkassenbeiträge einbehält, dann müssen die doch auch irgendwohin abgeführt werden und die Rentenversicherung macht das auch grundsätzlich nur, wenn die Abführungspflicht durch eine Krankenkasse bestätigt wurde.
Gruss
Czauderna
und wenn ich lese, dass die Rentenversicherung von der Rente Krankenkassenbeiträge einbehält, dann müssen die doch auch irgendwohin abgeführt werden und die Rentenversicherung macht das auch grundsätzlich nur, wenn die Abführungspflicht durch eine Krankenkasse bestätigt wurde.
Gruss
Czauderna
sorry wenn das falsch verstanden wurde mit dem krankenhausaufenthalt, sie hat asthma und ist gegen nahezu gegen alles allergisch... irgendwann bekam sie mal wieder einen anfall und meine schwester gab ihr tabletten, auf die sie dann aber allergisch reagierte....dann kam der krankenwagen und sie halfen ihr, sie bekam ein paar wochen später eine rechnung aus dem krankenhaus bzgl. an- abfahrt und der versorgung an ort und stelle die sie dann auch bezahlt hatte. und sowas kam gelegentlich mal vor^^
diese 70.000 euro sollen aus nicht gezahlten beträgen entstanden sein, wie auch immer.
naja und nun will die aok sie nicht wieder aufnehmen und versichern, da frage ich mich immer was das hier für ein rechtsstaat ist in dem wir leben.
ja und wo das geld von der rente für die Krankenkasse hingeht will auch keiner wissen...
diese 70.000 euro sollen aus nicht gezahlten beträgen entstanden sein, wie auch immer.
naja und nun will die aok sie nicht wieder aufnehmen und versichern, da frage ich mich immer was das hier für ein rechtsstaat ist in dem wir leben.
ja und wo das geld von der rente für die Krankenkasse hingeht will auch keiner wissen...
hallo,
na, das muss doch herauszufinden sein - wie wäre es, den Rentenversicherungsträger anzuschreiben und sich dort die entsprechende Auskunft zu holen. Dort muss man es auf jeden Fall wissen, wenn es schon die AOK nicht weiß. Nehmen wir mal an, der RV-Träger bestätigt, dass die Beiträge aufgrund der Bestätigung der AOK oder einer anderen Kasse einbehalten und abgeführt werden, dann liegt es doch wohl an dieser Kasse, dass eine Versicherung nicht mehr besteht.
Gruss
Czauderna
PS. Ganz falsch ist dagegen die Haltung der Kasse, erst dann eine Mitgliedschaft herzustellen wenn alle Beitragsrückstände gezahlt worden sind - die Kasse muss sofort (rückwirkend) die Mitgliedschaft herstellen, kann aber für die Zukunft die Leistungen auf "Notfälle" beschränken, und dies solange, bis die Beiträge vollständig gezahlt worden sind - aber soweit sind wir in diesem Falle noch nicht - erst mal klären mit der Rentenversicherung ist angesagt.
na, das muss doch herauszufinden sein - wie wäre es, den Rentenversicherungsträger anzuschreiben und sich dort die entsprechende Auskunft zu holen. Dort muss man es auf jeden Fall wissen, wenn es schon die AOK nicht weiß. Nehmen wir mal an, der RV-Träger bestätigt, dass die Beiträge aufgrund der Bestätigung der AOK oder einer anderen Kasse einbehalten und abgeführt werden, dann liegt es doch wohl an dieser Kasse, dass eine Versicherung nicht mehr besteht.
Gruss
Czauderna
PS. Ganz falsch ist dagegen die Haltung der Kasse, erst dann eine Mitgliedschaft herzustellen wenn alle Beitragsrückstände gezahlt worden sind - die Kasse muss sofort (rückwirkend) die Mitgliedschaft herstellen, kann aber für die Zukunft die Leistungen auf "Notfälle" beschränken, und dies solange, bis die Beiträge vollständig gezahlt worden sind - aber soweit sind wir in diesem Falle noch nicht - erst mal klären mit der Rentenversicherung ist angesagt.
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
- bei welcher AOK bestehen die Beitragsrückstände? Und woraus resultieren sie? wenn ich 55 Monate (2007: 9 Monate, 2008-2010 jeweils 12 Monate, 2011 bislang 11 Monate) mit 500 € Beiträge multipliziere, komme ich zu Rückständen von weniger als 30.000 € - selbst mit Säumniszuschlägen sind es wahrscheinlich deutlich weniger als 75.000 €. Ich würde hier nochmals ganz genau nachfassen....wenn deine Mutter keine Einnahmen hatte, sind auch deutlich weniger als 500 € Beiträge/Monat zu zahlen
- wenn bei der AOK Beitragsrückstände bestehen, muss es dort auch eine Versicherung geben bzw. gegeben haben
- war deine Mutter zwischenzeitlich vielleicht privat krankenversichert? dann müsste sie wieder dorthin zurück...
- der allergische Reaktion nach dem Asthma-Anfall ist nach meiner Meinung ein Notfall - Leistungsanspruch bei Notfällen besteht immer
irgendwie ist das hier sehr verworren....
Gruß
Lady Butterfly
- wenn bei der AOK Beitragsrückstände bestehen, muss es dort auch eine Versicherung geben bzw. gegeben haben
- war deine Mutter zwischenzeitlich vielleicht privat krankenversichert? dann müsste sie wieder dorthin zurück...
- der allergische Reaktion nach dem Asthma-Anfall ist nach meiner Meinung ein Notfall - Leistungsanspruch bei Notfällen besteht immer
irgendwie ist das hier sehr verworren....
Gruß
Lady Butterfly
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- Beiträge: 22
- Registriert: 28.03.2011, 12:52
Sorry, aber hier machen es sich einige relativ einfach: erst ist die Mutter 10 Jahre nicht verpflichtet, aber es wird natürlich jetzt darauf gepocht, dass sie sich jederzeit wieder versichern kann - dafür hat ja schliesslich der Rechtsstaat zu sorgen.
Und wenn schon der böse RV-Träger einfach Beiträge einbehält, dann muss doch auch eine Versicherung bestehen. Soweit die Theorie. Ich habe oft in der Praxis erlebt, dass bei den Rentenbescheiden, unabhängig von der Mitteilung der KK, ob KVdR besteht oder nicht, Beiträge abgezogen wurden. Hieraus eine Verpflichtung, für welche KK auch immer, abzuleiten, ist leider sehr naiv.
Ist denn von den Fachleuten niemandem aufgefallen, dass die KVdR gar nicht erfüllt sein kann? Die Dame war 10 Jahre nicht gesetzlich krankenversichert!
Sehr wohl kann aber meiner Meinung nach eine Korrektur des Rentenbescheides seitens des RV-Trägers verlangt werden.
Der Sohn der Protagonistin gibt zu, nicht alles von seiner Mutter zu wissen. Mit diesem Halbwissen geht er zur KK. Was sollen bzw. dürfen die ihm sagen (da er ja vermutlich ohne Vollmacht dort aufgelaufen ist)? Richtig, nichts. Aber um einen Thread hier zu eröffnen und auf die Verpflichtungen des Rechtsstaats zu pochen, dafür reicht es allemal.
Bitte - ich habe kein Problem damit, wenn KK-MA fehlen machen - auch hier ist jeder MA nur ein Mensch. Aber die Story hier ist leider sehr einseitig und dann auch nur sehr unfundiert. Schönes Wochenende allerseits.
Und wenn schon der böse RV-Träger einfach Beiträge einbehält, dann muss doch auch eine Versicherung bestehen. Soweit die Theorie. Ich habe oft in der Praxis erlebt, dass bei den Rentenbescheiden, unabhängig von der Mitteilung der KK, ob KVdR besteht oder nicht, Beiträge abgezogen wurden. Hieraus eine Verpflichtung, für welche KK auch immer, abzuleiten, ist leider sehr naiv.
Ist denn von den Fachleuten niemandem aufgefallen, dass die KVdR gar nicht erfüllt sein kann? Die Dame war 10 Jahre nicht gesetzlich krankenversichert!
Sehr wohl kann aber meiner Meinung nach eine Korrektur des Rentenbescheides seitens des RV-Trägers verlangt werden.
Der Sohn der Protagonistin gibt zu, nicht alles von seiner Mutter zu wissen. Mit diesem Halbwissen geht er zur KK. Was sollen bzw. dürfen die ihm sagen (da er ja vermutlich ohne Vollmacht dort aufgelaufen ist)? Richtig, nichts. Aber um einen Thread hier zu eröffnen und auf die Verpflichtungen des Rechtsstaats zu pochen, dafür reicht es allemal.
Bitte - ich habe kein Problem damit, wenn KK-MA fehlen machen - auch hier ist jeder MA nur ein Mensch. Aber die Story hier ist leider sehr einseitig und dann auch nur sehr unfundiert. Schönes Wochenende allerseits.
Hallo Fusionierter,
warum die Aufregung - wir haben auf eine Frage geantwortet und unsere Meinung kundgetan - natürlich hätten wir auch eine "Publikumsbeschimpfung" machen können, aber dafür ist dieses Forum nicht gedacht. Du darfst mir glauben, auch ich habe mit mittlerweile 43 Jahren Krankenkassentätigkeit auch schon solche Fälle erlebt, nicht in diesem zeitlichen Ausmaß, aber immerhin - und es ist sehr wohl möglich über den RV-Träger herauszubekommen wer die Meldung anlässlich der Rentenantragstellung, gemacht hat. Es ist zumindest einen Versuch wert und hilft
dem Fragesteller mehr als lesen zu müssen, dass er oder sie letztendlich selbst schuld an dem ganzen Schlamassel wären. Das mag in einigen Fälle bestimmt so sein, aber das wissen die Betroffenen dann auch selbst, und dass Betroffene
immer dann auf den Staat schimpfen, das ist eben so - wird man benachteiligt ist alles schlecht, bekommt man das was man haben will, dann lebe der Staat hoch.
Gruss
Czauderna
warum die Aufregung - wir haben auf eine Frage geantwortet und unsere Meinung kundgetan - natürlich hätten wir auch eine "Publikumsbeschimpfung" machen können, aber dafür ist dieses Forum nicht gedacht. Du darfst mir glauben, auch ich habe mit mittlerweile 43 Jahren Krankenkassentätigkeit auch schon solche Fälle erlebt, nicht in diesem zeitlichen Ausmaß, aber immerhin - und es ist sehr wohl möglich über den RV-Träger herauszubekommen wer die Meldung anlässlich der Rentenantragstellung, gemacht hat. Es ist zumindest einen Versuch wert und hilft
dem Fragesteller mehr als lesen zu müssen, dass er oder sie letztendlich selbst schuld an dem ganzen Schlamassel wären. Das mag in einigen Fälle bestimmt so sein, aber das wissen die Betroffenen dann auch selbst, und dass Betroffene
immer dann auf den Staat schimpfen, das ist eben so - wird man benachteiligt ist alles schlecht, bekommt man das was man haben will, dann lebe der Staat hoch.
Gruss
Czauderna