Zahnersatzzuzahlung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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berndk7657
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Zahnersatzzuzahlung

Beitrag von berndk7657 » 16.11.2011, 20:11

Hallo
Habe mal eine Frage zum Thema Zahnersatzzuzahlung.
Situation: Ich bin Angestellter und habe ein geregeltes Einkommen.
Meine Frau ist nach einer Bandscheiben OP schon 3Jahre krankgeschrieben keine eigenen Einkünfte.>>Rente beantragt.
Unser Sohn 22 Jahre, nach einer bestandenen Gesellenprüfung zum Fliesenleger macht er nun noch eine 2Jährige Schulische -Ausbildung.
Diese Ausbildung sowie die Unterkunft und Fahrtkosten werden von mir getragen.
Er ist bei mir Familien-versichert.
Seine Einkünfte 184 Euro Kindergeld.
Nun hat er vom Zahnarzt einen Heil-und Kostenplan (2 Brücken) bekommen.Diesen haben wir mit einen Härtefallantrag zur Krankenkasse geschickt.Krankenkasse übernimmt einen Festzuschuss der etwa 45% beträgt,der Härtefallantrag wurde mit der Begründung das mein Bruttoeinkommen über 1600 Euro liegt ,abgelehnt.
So gut so schön wenn nicht da seine Freundin wäre:Studiert ,keine Einkünfte,beim Vater Familien-versichert Einkommen auch höher 1600 Euro<Krankenkasse hat 100% der Kosten übernommen.
Noch zur Info:Bonus von 2001 bis 2011 ist vorhanden,Zähne wurden durch tragen von Zahnspangen über Jahre stark angegriffen und konnten nicht erhalten werden.
Was mache ich falsch
Ich bedanke mich für jeden Rat

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.11.2011, 21:21

Hallo,
so wie geschildert, kann es nur zwei Erklärungen geben.
Entweder der Zahnarzt hat den Heil-und Kosten-Plan so erstellt (Regelversorgung),
dass der Kassenzuschuss (incl. Bonus) 100% abgedeckt hat (so etwas geht und gibt es tatsächlich), oder die Kasse hat einen Fehler gemacht, denn bei familienversicherten Kindern wird das Einkommen der Eltern mit berücksichtigt,
kommt auch auf die Zahl der Familienangehörigen an.
Mehr kann man dazu aus Kassensicht nicht sagen ohne nicht die beiden HKP`´s
zu kennen.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 17.11.2011, 08:58

Der Knackpunkt ist der gemeinsame Haushalt. Hat der Familienangehörige einen eigenen Haushalt, wird nur sein Einkommen herangezogen. Du schreibst, ihr würdet die Kosten der Unterkunft bezahlen - ich würde mit Hinweis auf den eigenen Haushalt deines Sohnes die Übernahme des doppelten Festzuschusses beantragen. Rechtgrundlage: § 55 Abs. 2 SGB V:
Als Einnahmen zum Lebensunterhalt der Versicherten gelten auch die Einnahmen anderer in dem gemeinsamen Haushalt lebender Angehöriger und Angehöriger des Lebenspartners.
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/55.html

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.11.2011, 11:34

Hallo,
ja, stimmt - danke Gernekrankenversichert - der gemeinsame Haushalt, das könnte natürlich bei der Freundin auch sein.
Gruss
Czauderna

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