Hallo ihr lieben,
ich lese nun seit einiger zeit hier mit und hoffe nun ihr könnt mir helfen...
Folgende Situation:
Meine Frau und ich sind beide freiwillig in der GKV versichert. Wir bekommen am 24.12 ein Kind.
Ich habe mich nun entschlossen in die PKV zu gehen.
Eine Dame aus der GKV meiner Frau hat sich dann bei uns gemeldet und gemeint, dass meine Frau, wenn ich in die private gehe, in der Elternzeit (1 Jahr) Beiträge an die GKV zahlen muss (305€)
Mein Versicherungsvertreter der privaten Krankenversicherung hat mich nun einigermaßen aufgeklärt und ich beginne an der Dame aus der GKV zu zweifeln...
Dame der GKV bezieht sich auf folgendes und begründet damit die beitragsfreie Versicherung meiner Frau
Rundschreiben der Spitzenverbände § 8 Abs. 6 Nr 3
bkk.de/fileadmin/user_upload/PDF/Arbeitgeber/Betriebsservice/Infos_der_Spitzenorganisation/Rundschreiben/Rundschreiben_2008/27_10_2008.pdf
Dort wird der Personenkreis über den §7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV jedoch eingeschränkt, in Satz 1 wäre meine Frau noch drin, aber in Satz 2 gibt es wiederrum einen Ausschluss der meine Frau betrifft weil diese in Elternzeit sein wird sowie Elterngeld erhalten wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
Außerdem bezieht sich die Dame der GKV auf eine "fiktive" Familienversicherung welche genutzt werden kann, dass meine Frau eine Beitragsfreie Versicherung bekommt. Diese muss jedoch dennoch alle Voraussetungen der Familienversicherung erfüllen
Jedoch verstehe ich das so, dass alle Familienangehörigen pflichtversichert sein müssen, sobald eines der Familienmitglieder freiwillig versichert ist, kommt keine Familienversicherung zu stande.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Ich weiß nicht mehr weiter und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
Vielen Dank!
Gruß,
zero
Beitragsfreie Versicherung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
welcher Art ist denn die freiwillige Versicherung der Ehefrau (Arbeitnehmer, Selbständige, Beamtin oder sonstige freiwillig Versicherte).
Zu bedenken ist auch, wenn der in der PKV versicherte Elternteil über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, dass dann das Kind ab Geburt selbst versichert sein muss, was in der GKV ca. 145,00 € mtl. ausmacht.
Gruss
Czauderna
welcher Art ist denn die freiwillige Versicherung der Ehefrau (Arbeitnehmer, Selbständige, Beamtin oder sonstige freiwillig Versicherte).
Zu bedenken ist auch, wenn der in der PKV versicherte Elternteil über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, dass dann das Kind ab Geburt selbst versichert sein muss, was in der GKV ca. 145,00 € mtl. ausmacht.
Gruss
Czauderna
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Es ist eindeutig eine "oder" und keine "und"-Aufzählung. Außerdem bleibt die freiwillige Versicherung bei diesem Sonderfall des fiktiven Anspruchs auf Familienversicherung außer Betracht.
Mich würde jetzt mal brennend interessieren, über was dich dein Versicherungsvertreter aufgeklärt hat. Und überlege, ob es nicht angebracht wäre, eher an ihm zu zweifeln...§ 8 (6) Mitglieder, die vor
1. Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 15 BEEG,
2. Inanspruchnahme der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder
3. einer Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV
dem Personenkreis der nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungsfreien Arbeitnehmer zuzurechnen waren, sind für die Dauer der Elternzeit im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld, der Pflegezeit oder ab Beginn des zweiten Monats der Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses beitragsfrei, wenn ohne die freiwillige Mitgliedschaft die Voraussetzungen der Familienversicherung nach § 10 SGB V vorliegen.