Private Krankenkasse als Student?
Moderator: Czauderna
Private Krankenkasse als Student?
Hallo,
ich muss mich langsam aber sicher für eine Krankenkasse entscheiden, da ich bald aus der Familienversicherung rausfalle. Ich wollte mich mal umsehen und bin dabei auf die Seite http://www.studenten-kv.de gestoßen (so eine Seite, wo man verschiedene Krankenkassen vergleichen kann). Dort steht nun auch etwas von privaten Krankenkassen??? Ich dachte immer in eine private Krankenkasse kann man nur, wenn man viel Kohle verdient, was ja als Student (noch ) nicht so der Fall ist... könnte mich mal jemand aufklären was es mit der Privaten auf sich hat? Ist es ratsam als Student in eine private Krankenkasse zu wechseln??
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!!!
es grüßt
der Sebi
ich muss mich langsam aber sicher für eine Krankenkasse entscheiden, da ich bald aus der Familienversicherung rausfalle. Ich wollte mich mal umsehen und bin dabei auf die Seite http://www.studenten-kv.de gestoßen (so eine Seite, wo man verschiedene Krankenkassen vergleichen kann). Dort steht nun auch etwas von privaten Krankenkassen??? Ich dachte immer in eine private Krankenkasse kann man nur, wenn man viel Kohle verdient, was ja als Student (noch ) nicht so der Fall ist... könnte mich mal jemand aufklären was es mit der Privaten auf sich hat? Ist es ratsam als Student in eine private Krankenkasse zu wechseln??
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!!!
es grüßt
der Sebi
Na ja du bist hier in einem GKV Forum und deshalb kann die Antwort hier nur lauten:
Nein es ist nie ratsam in die PKV zu wechseln!
Grundsätzlich hast du die Möglichkeit für die Dauer des Studiums in die PKV zu wechseln!
Aber bitte Angebote gut lesen und vergleichen, Vermittler von privaten Versicherungen bekommen schließlich Provision und nicht alle sind immer ganz fair. Also vorsichtig!
Hab selbst mal eine Weile für eine PKV gearbeitet und kann dies daher so sagen. Manche verkaufen auch blinden Omas eine KFZ Versicherung (sie hat natürlich kein Auto!) traurig aber wahr, hab ich selbst so erlebt. Weiß zwar nicht wie es geht ohne Auto eine KFZ Versicherung abzuschließen... aber dies nur am Rande
Nein es ist nie ratsam in die PKV zu wechseln!
Grundsätzlich hast du die Möglichkeit für die Dauer des Studiums in die PKV zu wechseln!
Aber bitte Angebote gut lesen und vergleichen, Vermittler von privaten Versicherungen bekommen schließlich Provision und nicht alle sind immer ganz fair. Also vorsichtig!
Hab selbst mal eine Weile für eine PKV gearbeitet und kann dies daher so sagen. Manche verkaufen auch blinden Omas eine KFZ Versicherung (sie hat natürlich kein Auto!) traurig aber wahr, hab ich selbst so erlebt. Weiß zwar nicht wie es geht ohne Auto eine KFZ Versicherung abzuschließen... aber dies nur am Rande
private Krankenversicherung
Hallo seb1412,
was nabo1979 wegen einem Wechsel in die PKV so schreibt und abrät von einem Wechsel ist nicht ganz zu verstehen. Unter Umständen, gerade für männliche Studenten, kann sich der Wechsel vom Monatsbeitrag und auf jeden Fall von den Leistungen her lohnen!!
Also Du kannst Dich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb von 3 Monaten nach Deinem Beginn des Studiums befreien lassen und dann in die private Krankenversicherung wechseln (oder nach Ausscheiden aus der GKV Familienversicherung). Wenn Du Dich dann für die PKV entscheiden solltest, musst Du bist zum Studiumende in der PKV bleiben und kannst dann nicht wieder zwischendurch in die gesetzliche Kasse rein.
Als sozialversicherungspflichtiger Angestellter kannst Du aktuell in eine PKV wechseln wenn Du 49,500 € im Jahr verdienst, als Freiberufler oder Selbständiger spielt die Höhe Deines "Einkommens" keine Höhe.
Also es ist im Einzelfall immer zu überprüfen wie sinnvoll, teuer... eine PKV für jeden ist.
lg Manuel
was nabo1979 wegen einem Wechsel in die PKV so schreibt und abrät von einem Wechsel ist nicht ganz zu verstehen. Unter Umständen, gerade für männliche Studenten, kann sich der Wechsel vom Monatsbeitrag und auf jeden Fall von den Leistungen her lohnen!!
Also Du kannst Dich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb von 3 Monaten nach Deinem Beginn des Studiums befreien lassen und dann in die private Krankenversicherung wechseln (oder nach Ausscheiden aus der GKV Familienversicherung). Wenn Du Dich dann für die PKV entscheiden solltest, musst Du bist zum Studiumende in der PKV bleiben und kannst dann nicht wieder zwischendurch in die gesetzliche Kasse rein.
Als sozialversicherungspflichtiger Angestellter kannst Du aktuell in eine PKV wechseln wenn Du 49,500 € im Jahr verdienst, als Freiberufler oder Selbständiger spielt die Höhe Deines "Einkommens" keine Höhe.
Also es ist im Einzelfall immer zu überprüfen wie sinnvoll, teuer... eine PKV für jeden ist.
lg Manuel
Die Befreiung von der Versicherungspflicht hat zu beginn des studiums zu erfolgen, egal ob Familienversichert oder nicht, erfolgt eine Befreiung nicht, ist die Pflichtversicherung in der GKV vorrangig. Siehe § 8 SGB V.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 24.09.2011, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
Falsch!
Ich verweise einfach auf http://www.krankenkassenforum.de/gesetz ... t4719.html
Wurde schon oft genug diskutiert
Ich verweise einfach auf http://www.krankenkassenforum.de/gesetz ... t4719.html
Wurde schon oft genug diskutiert
2] Die Befreiung gilt für die Dauer der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10 SGB V. Wird das Studium beendet, für das der Studierende von der Krankenversicherungspflicht befreit war, und wird zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Studium aufgenommen, für das grundsätzlich Versicherungspflicht bestehen würde, dann wirkt die Befreiung von der Versicherungspflicht als Student für die Dauer dieses neuen Studiums fort. Bestand dagegen für ein zwischenzeitlich beendetes Studium keine Befreiung von der Versicherungspflicht und wird zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Studium aufgenommen, dann entsteht zu diesem Zeitpunkt eine erneute Befreiungsmöglichkeit.
GR v. 21.03.2006 PKT 4.3.
Diese Befreiung bezieht sich jedoch nunmehr auf die gesamte Dauer des Studiums und ist nur zu dessen Beginn möglich (BSG, Urteil v. 23.6.1994, 12 RK 25/93, BSGE 74 S. 271).
Sehe ich naturgemäß ganz anders
GR v. 21.03.2006 PKT 4.3.
Diese Befreiung bezieht sich jedoch nunmehr auf die gesamte Dauer des Studiums und ist nur zu dessen Beginn möglich (BSG, Urteil v. 23.6.1994, 12 RK 25/93, BSGE 74 S. 271).
Sehe ich naturgemäß ganz anders
für eine Befreiung nach § 8 SGB V muss man doch erst sehen, ob man bis dorthin gelangt.
Im Basiswissen muss man unterscheiden zwischen
1.
Vers.Pfl oder nicht Vers.Pfl
2.
Vers.Freiheit (dies ist kraft Gesetz, also ohne Antrag)
3.
Befreiung (hier ist immer ein Antrag erforderlich)
1.
Vers.Pfl oder nicht Vers.Pfl
Es gibt VerPfl nach § 5 SGB V. Dort in § 5 SGB V steht auch, wer nicht vers.pfl ist .
2.
Vers. Freiheit
§ 6 (auch § 7)
3.
Befreiung durch Antrag nach § 8
Student, der bis 25 im FAMI drin ist und durchgehend FAMI war,
der war niiiiiemals verspflichtig. Siehe hier § 5 ABs. 7 (nicht vers.pflichtig = der Student mit FAMI-Anspruch)
Die §§ 6,7, 8 kommen jetzt nicht mehr in Betracht.
Der Student wird 25. Die FAMI endet.
§ 5 Abs. 7 zieht nicht mehr.
Er ist dem jetzt vers.pfl.
JETZT kann er einen Antrag auf Befreiung stellen (wovon in den meisten Fällen abzuraten ist)
Im Basiswissen muss man unterscheiden zwischen
1.
Vers.Pfl oder nicht Vers.Pfl
2.
Vers.Freiheit (dies ist kraft Gesetz, also ohne Antrag)
3.
Befreiung (hier ist immer ein Antrag erforderlich)
1.
Vers.Pfl oder nicht Vers.Pfl
Es gibt VerPfl nach § 5 SGB V. Dort in § 5 SGB V steht auch, wer nicht vers.pfl ist .
2.
Vers. Freiheit
§ 6 (auch § 7)
3.
Befreiung durch Antrag nach § 8
Student, der bis 25 im FAMI drin ist und durchgehend FAMI war,
der war niiiiiemals verspflichtig. Siehe hier § 5 ABs. 7 (nicht vers.pflichtig = der Student mit FAMI-Anspruch)
Die §§ 6,7, 8 kommen jetzt nicht mehr in Betracht.
Der Student wird 25. Die FAMI endet.
§ 5 Abs. 7 zieht nicht mehr.
Er ist dem jetzt vers.pfl.
JETZT kann er einen Antrag auf Befreiung stellen (wovon in den meisten Fällen abzuraten ist)
Seb1412: Als Student eine private Versicherung zu wählen, würde ich mir genau überlegen. Wie du schon sagst,
das kostet nicht gerade wenig. Zudem musst du bei Rezepten in Vorleistung gehen. Du bekommst das Geld zwar
wieder, aber auch nur, wenn du alle Zettel bei der KK einreichst.
Du kannst dich auch bei impuls24.de/vergleich-studentische-krankenversicherung/ informieren.
PKV und GKV werden mit ihren Vor- und Nachteilen gegenüber gestellt. Je nachdem welche Ansprüche und
natürlich auch welche finanziellen Möglichkeiten du hast, wirst du das schnell entscheiden können,
denke ich.
das kostet nicht gerade wenig. Zudem musst du bei Rezepten in Vorleistung gehen. Du bekommst das Geld zwar
wieder, aber auch nur, wenn du alle Zettel bei der KK einreichst.
Du kannst dich auch bei impuls24.de/vergleich-studentische-krankenversicherung/ informieren.
PKV und GKV werden mit ihren Vor- und Nachteilen gegenüber gestellt. Je nachdem welche Ansprüche und
natürlich auch welche finanziellen Möglichkeiten du hast, wirst du das schnell entscheiden können,
denke ich.
Elektromobil
Ein Elektromobil ist nicht billig, vor allem wenn man auf Qualität wert legt.
Aus diesem Grund haben wir uns in den letzten Monaten zum Thema Elektromobil informiert und haben unterschieldichste Anbieter verglichen. Letztendlich sind wir aber bei diesem Anbieter geblieben.
Aus diesem Grund haben wir uns in den letzten Monaten zum Thema Elektromobil informiert und haben unterschieldichste Anbieter verglichen. Letztendlich sind wir aber bei diesem Anbieter geblieben.
Zuletzt geändert von Anja09 am 27.12.2011, 21:53, insgesamt 2-mal geändert.
Hallo,
auch sehe die Möglichkeit der Befreiung erst nach dem tatsächlichen Eintritt der Versicherungspflicht, also nach dem Ende der Familienversicherung. Aus meiner Praxis heraus und auch aus den diversen Foren, kommt es meist nach Ende des Studiums, wenn dann nicht unmittelbar eine Beschäftigung aufgenommen wird meist zum
bösen Erwachen - PKV-versichert aber hoher Beitrag.
Also, das will gut überlegt werden mit der Befreiung.
Gruss
Czauderna
auch sehe die Möglichkeit der Befreiung erst nach dem tatsächlichen Eintritt der Versicherungspflicht, also nach dem Ende der Familienversicherung. Aus meiner Praxis heraus und auch aus den diversen Foren, kommt es meist nach Ende des Studiums, wenn dann nicht unmittelbar eine Beschäftigung aufgenommen wird meist zum
bösen Erwachen - PKV-versichert aber hoher Beitrag.
Also, das will gut überlegt werden mit der Befreiung.
Gruss
Czauderna
Hallo Seb1412,
vllt. wiederhole ich schon was gesagtes, hab nämlich nicht alle Antworten durchgelesen.
Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung sollte man nicht tun, nur weil man in der Studienzeit ein paar Euro sparen will. Oft zahlt man dann im Nachhinein umsomehr und kann nicht mehr so einfach zurück in die gesetzliche. Man sollte über die Zeit nach dem Studium auch bei einem Wechsel nachdenken. Zum Beispiel kann man mit einem private Krankenversicherung Rechner in etwa simulieren, was man später bei verschiedenen Anbietern zahlen wird. Manchmal lohnt sich aber auch auch ein Wechsel innerhalb der gesetzlichen KK.
Gruß
alterich
vllt. wiederhole ich schon was gesagtes, hab nämlich nicht alle Antworten durchgelesen.
Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung sollte man nicht tun, nur weil man in der Studienzeit ein paar Euro sparen will. Oft zahlt man dann im Nachhinein umsomehr und kann nicht mehr so einfach zurück in die gesetzliche. Man sollte über die Zeit nach dem Studium auch bei einem Wechsel nachdenken. Zum Beispiel kann man mit einem private Krankenversicherung Rechner in etwa simulieren, was man später bei verschiedenen Anbietern zahlen wird. Manchmal lohnt sich aber auch auch ein Wechsel innerhalb der gesetzlichen KK.
Gruß
alterich