Frau arbeitslos Mann Selbstständig wie hoch ist der Beitrag?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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bbbrain
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Frau arbeitslos Mann Selbstständig wie hoch ist der Beitrag?

Beitrag von bbbrain » 03.11.2011, 16:06

Hallo Leute,

bin neu hier in dem Forum und brauche Hilfe.

Meine Mutter möchte in der Türkei in Rente gehen.
Aus diesem Grund darf sie dann nur auf 400 Euro basis arbeiten.
Vorher war sie bei meinem Vater der selbstständig ist vesicherungspflichtig beschäftigt.
Mein Vater ist selbstständig und privatversichert.

Meine Mutter möchte sich nun freiwillig gesetzlich versichern.
Die Versicherung hier AOK hat gesagt dass der Beitrag abhängig vom gesamten Einkommen der Ehepartner ist. Wie wird dieser Beitrag berechnet?
Mit wieviel Euro Beitrag ist zu rechnen? Gibt es alternativen? Ist hierbei eine Private Versicherung besser?

Danke im voraus

Liebe Grüße

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 03.11.2011, 18:26

Hallo,

es wird das halbe Familieneinkommen (unter Berücksichtigung der halben Beitragsbemessungsgrenze für das Einkommen des Mannes) berücksichtigt. Man müste genau wissen, was der Mann an Einkommen hat und wie hoch die türkische Rente sein wird.
Ist es nicht möglich, dass die Frau sich in der Türkei versichert und mit einem TA 106 (?) sich hier im zwischenstaatlichen Recht versichert?

Privat versichern. Mhhh die Frau geht in Rente, ist also nicht mehr jung und wahrscheinlich nicht mehr gesund. Denke, das ist keine so gute Idee.

LG, Fee

bbbrain
Beiträge: 2
Registriert: 03.11.2011, 15:29

Beitrag von bbbrain » 04.11.2011, 11:06

Was hat es mit TA106 auf sich? Was ist das genau?

Was passiert wenn die Lebenspartner von nun an getrennt leben?

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 04.11.2011, 13:16

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/P ... entner.htm

Bitte mit der DVKA in Verbindung setzen der SVKA in der Türkei und dem Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

(ehemals LVA Ober-, Mittel- und Unterfranken)

Standort Bayreuth

95440 Bayreuth

Telefon 0921 607-0

Telefax 0921 607-398

Verbindungsstelle für Türkei.

Der TA 106 ist die Versicherungsbescheinigung der türkischen Sozialversicherung.

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