Hallo.
Meine über achtzigjährige Oma hat Probleme mit ihrer Krankenkasse. Sie hat mich als Enkel gefragt, ob ich ihr nicht helfen kann.
Um gegenüber der Krankenkasse schalten und walten zu können, hat mir meine Oma eine schriftlich Vollmacht erteilt, welche mir das Recht einräumt, in ihrem Namen Schriftverkehr etc. zu führen.
NUn stellt sich die Krankenkasse quer und behauptet, dass eine Vollmacht nur für Betreuer, Rechtsanwälte ect. ausgestellt werden darf, meine Vollmacht wird nicht anerkannt.
Gibt es dazu eine Rechtsvorschrift, die die Erteilung von Vollmachten in der Krankenversicherung regelt?
Schon mal Danke für die Hilfe.
Vollmachterteilung durch Oma
Moderator: Czauderna
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