Nachzahlung vermeiden?!?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 23.10.2011, 13:57

Malso ein kleiner Tipp nebenbei, wenn es denn zu einer Unterbrechung der Mitgliedschaft kommt, besteht grundsätzlich auch eine neues Wahlrecht. Wenn denn der Job aufgenommen wird in der Gleitzone oder befristet besteht grundsätzlich ein neues Wahlrecht.

GiMP
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Beitrag von GiMP » 25.10.2011, 19:21

habe jetzt ein ähnliches problem:

und zwar habe ich im juli 2009 einen job als studentische hilfskraft angenommen, verdienst liegt über 400€.

Zwischenzeitlich habe ich wegen eines auslandssemesters pausiert und im märz diesen jahres die tätigkeit wiederaufgenommen.
bereits 2009 kam die aok auf mich zu, ich hatte sämtliche formulare ausgefüllt und abgeschickt. es kam nie was zurück.

im märz diesen jahres, als ich meine beschäftigung bei meiner firma wieder aufnahm, war ich sogar direkt bei der aok filiale und habe meine 'Bescheinigung zur Sozialversicherung' mitgenommen. der herr von der AOK hatte sich das angeschaut und meinte nur, dass ich nicht aus meiner Familienversicherung ausscheiden müsste. (Auf der Bescheinigung war nicht vermerkt, dass man KV-Pflichtig ist).

Nun bekam ich per post den anmeldebogen erneut zugesandt, welchen ich wieder ausgefüllt zurücksendete. Und heute erhielt ich den bescheid, dass ich 1300€ für den Zeitraum von 07/09 bis zum Auslandsaufenthalt und ab märz diesen jahres Nachzahlen soll.

Das ich mit meiner Beschäftigung eigentlich versicherungsflichtig bin, war mir eigentlich schon immer bewusst, aber wieso kann die AOK sowas bitte nicht früher klären?
Besteht für mich irgend ein ausweg, oder muss ich jetzt das Geld auftreiben und an die AOK zahlen?

Vielen Dank & Gruß!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.10.2011, 19:45

Hallo,
also, bei einem 400,00 € Job besteht die Familienversicherung weiter.
Werden die 400,00 € überschritten lliegt keine Geringfügigkeit mehr vor
und es besteht grundsätzlich Versicherungspflicht als Arbeitnehmer, d.h. der Arbeitgeber ist für die An- und Abmeldung bei der Kasse und für die Beitragabführung verantwortlich.
Liegt aber für die Beschäftigung als Student keine Arbeitnehmereigenschaft vor, so ist bei Überschreitung der 400,00 € lediglich Rentenversicherungspflicht eingetreten, wofür wiederum der Arbeitgeber verantwortlich ist. Für die Kranken- und Pflegeversicherung bedeutet das, dass entweder Krankenversicherungspflicht als Student eintritt (Beitragszahler dafür ist der Versicherte selbst) oder eine freiwillige Versicherung begründet werden muss (Beitragszahler ebenfalls der VErsicherte in voller Höhe).
Das müsste hier mal geklärt werden.
Gruss
Czauderna

Naddel84
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Beitrag von Naddel84 » 26.10.2011, 14:05

IM Grunde liegt es ja auch nicht im Interesse des Finanzamtes, da eine Nachzahlung zu verursachen... je mehr ich an die Krankenkasse nachzahle, desto weniger kann ich ja versteuen, desto weniger bleibt für die übrig.

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