Krankengeld wegen zeitlicher Lücke abgelehnt!?!

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Kugelblitz
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Krankengeld wegen zeitlicher Lücke abgelehnt!?!

Beitrag von Kugelblitz » 20.09.2011, 10:11

Hallo, ich habe gerade ein schreiben meiner Krankenversicherung bekommen woraus ich nicht so ganz schlau werde.

"Sehr geehrter Herr....... laut Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 27.07.2011 sind Sie bis zum 04.09.2011 krank und arbeitsunfähig. Die Arbeitsunfähigkeit für einen weiteren Zeitraum wurde erst am 05.09.2011 von Ihrem behandelnden Arzt festgestellt, so dass sich eine zeitliche Lücke zwischen den beiden Bescheinigungszeiträumen ergibt bzw. die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nicht nahtloa erfolgte. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichts muss jede durchgängige Arbeitsunfähigkeit vom Arzt nahtlos bescheinigt werden. In Ihrem Fall hätte spätestens bis zum 04.09.2011 die Arztpraxis aufgesucht werden müssen, um eine weitere Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen zu lassen."

Ich weiß nun irgendwie nicht wirklich weiter, normalerweise so sagt auch mein Arzt war ich bis EINSCHLIEßLICH 04.09.2011 AU und ab dem 05.09.2011 wurde es dann verlängert. Vielleicht kann mir ja jemand in der Beziehung hier helfen.

Grüße aus dem Norden

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.09.2011, 12:59

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Kugelblitz
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Beitrag von Kugelblitz » 23.10.2011, 22:28

Hallo,

erstmal Danke Machts Sinn:-) Also habe bei der KK Widerspruch eingelegt u.a. mit Hinweis auf das Urteil. Leider ist mein Widerspruch nicht positiv ausgefallen, Sie habe ihn abgelehnt weil zu dem Urteil Widerspruch durch die KK eingelegt wurde. Ich soll mich jetzt innerhalb von 14 Tagen melden ob ich den Widerspruch zurückziehe. Desweiteren soll ich mich bei meiner Frau die bei einer anderen KK ist über die Familienversicherung versichern um einen Versicherungsschutz zu haben.
Wenn ich das mit der KK meiner Frau mache, zahlen die dann Krankengeld für mich??? Oder wer ist überhaupt für mich zuständig??? Arbeitsamt ja nicht weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe!!! Ich bin für jeden Tip dankbar!!! :cry:

Machts Sinn

Selbstherrlichkeit und Krankenkassen

Beitrag von Machts Sinn » 24.10.2011, 10:20

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Beitrag von Kugelblitz » 24.10.2011, 10:41

Hallo Machts Sinn,

aber was kann ich den jetzt am besten tun? Also das ich meinen Widerspruch nicht zurücknehme ist klar. Wie ich dich verstanden habe soll ich auch nicht in die Familienversicherung meiner Frau eintreten. Was meinst du den mit "zweigleisig"? Beim Arbeitsamt habe ich schon angerufen, da ich durch krankheit nicht vermittelbar bin sind die nicht für mich zuständig sagen sie. Ich habe jetzt seit 2 Monaten schon kein Geld mehr bekommen, habe 20 Jahr ununterbrochen meine Krankenversicherung und meine Arbeitslosenversicherung bezahlt!!!

Viele Grüße Kugelblitz

Machts Sinn

Flickenteppich Gesetzliche Krankenversicherung

Beitrag von Machts Sinn » 24.10.2011, 11:22

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Beitrag von Kugelblitz » 24.10.2011, 11:32

Also mein Bundesland ist Niedersachsen und meine KK ist die HKK (jetzt weiß ich auch wo die die 60€ Rückerstattung hernehmen ) ;-)

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.10.2011, 12:43

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Beitrag von Kugelblitz » 24.10.2011, 14:10

Vielen vielen Dank erstmal, werde in den Sozialverband VdK Niedersachsen Bremen eintreten. Ich habe mir das gerade durchgelesen und denke die können mir helfen. Zum Glück habe ich etwas erspartes, so dass ich auch noch ein zwei Monate ohne Geld auskomme. Ich mag aber garnicht daran denken wie es Familien gehen muß die darauf für Miete, Nahrung etc auf das Geld dringend angewiesen sind!!! Zum Glück läuft alles andere sehr positiv für mich, bekomme eine Kur die von der Rentenversicherung übernommen wird und habe im Anschluß daran gleich wieder neue Arbeit. Nur vom logischen her verstehe ich es einfach nicht!!! Ich habe in einem AH gearbeitet, wenn da mal ein Kunde vor Gericht gegangen ist (was sehr selten vorkam) war immer davon auszugehen das der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht kennen muß da er nicht ständig damit zutun hat. Aber ich soll das Bundessozialgesetzbuch auswendig kennen wo geschrieben steht wie eine lückenlose AU auszusehen hat. Wobei selbst meine Ärztin sowie die von ihr befragten Ärzte von dieser Regelung nichts wissen!!! Da s will mir einfach nicht in Kopf!!!
Mal schauen wie es ausgeht....aber nochmal vielen vielen Dank für deine Hilfe!!!!! :)
Gruß Kugelblitz

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.10.2011, 18:04

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Beitrag von Kugelblitz » 25.10.2011, 14:02

Habe gerade ich gerade bekommen:
"Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 24.10.2011 teile ich Ihnen mit, dass gegen das Urteil des LSG Essen am 04.10.2011 Revision eingelegt wurde.
Das Revisionsverfahren wird unter dem Aktenzeichen B 1 KR 19/11 R geführt. Zur Zeit wird die Rechtsfrage erfasst, sodann ist es auf unserer Homepage unter "Anhängige Rechtsfragen" zu finden."

Es läuft also noch!

:roll:

Machts Sinn

Die Tür vollends aufdrücken !

Beitrag von Machts Sinn » 25.10.2011, 16:10

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Beitrag von Kugelblitz » 31.10.2011, 16:35

Hallo, ich glaube so langsam entwickelt sich alles nach einer "neverending Story"! Wer ist eigentlich zuständig bei der Nahtlosigkeitsregelung? Nachdem was ich bis jetzt gelesen und verstanden habe sollte solange der Widerspruch gegen den Krankenkassen Bescheid läuft das Arbeitsamt für mich zahlen. Die sagen aber ja da ich immer noch AU bin sind Sie nicht zuständig. Laut der Nahtlosigkeitsregelung müßten Sie aber eigentlich doch....oder nicht...langsam komme ich auch ganz durcheinander. Heute ein erneuter Anruf bei der Argentur für Arbeit und wieder das gleich, entweder KK oder ich solle mich an die Gemeinde wenden. Aber auf jedemfall sind SIE nicht zuständig! Desweiteren habe ich heute gehört bei den ganzen telefonaten das ich trotz der Kündigung seitens meiner KK wegen "zeitlicher Lücke" trotzdem noch dort versichert bin weil ich dagegen Widerspruch eingelegt habe. Mittlerweile könnte man sich fragen was eigentlich schlimmer ist, die Krankheit oder die Behörden!!! Ich wäre mir bei der Antwort nicht mehr sicher!!!

Gruß Kugelblitz :roll: :shock:

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 31.10.2011, 17:27

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Beitrag von Kugelblitz » 31.10.2011, 17:52

Hallo Machts Sinn,
okay aber zuständig ist doch in dem Fall das Arbeitsamt (Jobcenter wie auch immer). Ich kann doch nur bei denen AlgII bzw. Hartz IV beantragen oder nicht???

Und was ist mit der KK? Bin ich da jetzt noch versichert oder nicht???

Werde gleich meinen Brief für die KK noch schreiben dass ich den Widerspruch nicht zurück ziehe und auch nicht in die Familienversicherung meiner Frau eintreten werde. Ich würde gerne noch ganz andere Sachen schreiben ehrlich.....aber das lass ich besser! :twisted:

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