psyschische Erkrankungen Therapieende und Fristenregelungen

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Bjoern67
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psyschische Erkrankungen Therapieende und Fristenregelungen

Beitrag von Bjoern67 » 21.10.2011, 11:40

Hallo liebe Forumsnutzer,
die Therapeutin meiner Frau hat nun nach 25 Sitzungen gesagt, daß die Therapie auslaufen kann, da meine Frau nun stabil wäre. Ursprünglich waren mehr Sitzungen (44) beantragt. Meine Frau hat auch ein gutes Gefühl und meint das Sie keiner weiteren Therapie bedarf.

Wie ist aber hier die Sicht der Kasse, können hier Problem erwachsen, da nicht alle Sitzungen genommen worden?

Meine Frau war auch fast 10 Monate arbeitsunfähig und hat Krankengeld bezogen. Meine Sorge ist nun was passiert, wenn meine Frau einen Rückfall erleidet und wieder arbeitsunfähig wird.

Hierbei stellen sich mir zwei Fragen:

* Müßte meine Frau dann 3 Jahre warten, bis sie wieder therapeutische Hilfe erhält und ab wann läuft diese Frist ( Therapieende)?

* Für den Bezug von Krankengeld, ab wann laufen hier die Fristen, ab erster Krankschreibung wegen der psychischen Erkrankung oder ab Therapieende.

* Welche weiteren Probleme können uns mit der Kasse entstehen wenn ein Rückfall eintritt.

Leider waren die Forumseinträge anderer User nicht so ermutigend.

Liebe Grüße

B.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 21.10.2011, 12:07

Hallo,
zunächst einmal ist es ganz normal, wenn sich eine Besserung des Gesundheitszustandes ergibt, dass nicht grundsätzlich eine Leistung weiterhin gewährt wird (weder zeitlich noch in der Höhe), nur weil sie bewilligt wurde.
Die Entscheidung ob eine Besserung (Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit) eingetreten ist, treffen grundsätzlich die Ärzte aber auch der Versicherte selbst.
Wenn es nun zu einem "Rückfall" kommt, also eine Wiedererkrankung eintritt,
muss eine neue Beurteilung vorgenommen werden. Bei der psychotherapeutischen Behandlung gibt es diese "Wartefrist", aber auch da muss im Einzelfall beurteilt und entschieden werden ob auf die Wartezeit verzichtet werden kann oder muss.
Gruss
Czauderna

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