Student Ü30 mit Nebenjob + Freiberuflicher Tätigkeit

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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pheekay
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Student Ü30 mit Nebenjob + Freiberuflicher Tätigkeit

Beitrag von pheekay » 16.09.2011, 10:29

Hallo,

erstmal zu meiner Person. Student, der bald 30 und somit aus dem Studententarif fallen wird.

Ich habe einen Aushilfsjob (ca. 15 Stunden die Woche) und bin freiberuflich Tätig (Verkaufe Lizenzen für meine Fotos, somit praktisch keine Arbeitszeit - einkommen verschieden, manchmal auch nix).

Habe keine chronischen Krankheiten, gehe äußerst selten zum Arzt (2 Mal in den letzten 2 Jahren - nur Vorsorgeuntersuchungen, + Zahnarztbesuche zum Check), rauche nicht und bin auch nicht übergewichtig ;)


Nun überlege ich, wie ich mich am besten weiterversichern soll?

Privat über den Deutschen Ring habe ich eine Angebot über 99€ mtl. ohne Selbstbeteiligung bekommen. Das hört sich schon mal besser an als die 15x€ über die mhplus, bei der ich momentan bin. Stellt sich aber auch noch die Frage, ob es nicht über Künstlerkasse ginge? Konnte da leider nicht so viele Informationen finden, die auf meinen Fall zutreffen und auf eine Email wurde mir nicht geantwortet.

Danke schonmal im Voraus für eure Hilfe.

berfeu
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Beitrag von berfeu » 20.10.2011, 15:27

Hast du dich schon mal erkundigt ob das Studentenwerk dazu eine Beratung anbietet. Für mich klingt das ja eigentlich nach einem Fall in dem man staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können sollte. Also in Form von Sozialhilfe für Studenten.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.10.2011, 20:44

Hallo,
wegen der Künstler-Sozialversicherung am besten mal googeln oder sich bei der Krankenkasse erkundigen. Ansonsten hören sich die 99,00 € mtl. ohne Selbstbeteiligung zwar relativ gut an, aber es ist eine PKV, und wenn keine Krankenversicherungspflicht eintritt bist du an die PKV gebunden, es gibt keine Rückkehrmöglichkeit.
Ich nehme an, die GKV-Kasse will dir mtl. 150,00 € abnehmen und keine 15,00 €.
Hast du die Kasse mal gefragt, ob es nicht noch für ein Semester einen vergleichsweise niedrigeren Beitrag für freiwillig versicherte Studenten gibt ??
Gruss
Czauderna

Bully
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Beitrag von Bully » 21.10.2011, 08:01

Hallo,

KV nach dem KSVG ??

um was für Fotos handelt es sich ??

Zitat der DRV
Fotografie kann sowohl künstlerischer oder publizistischer Natur sein als auch in handwerklicher Form ausgeübt werden. Sie ist sowohl Unterrichtsfach an Kunsthochschulen als auch Gegenstand einer staatlich geregelten Ausbildung für einen Handwerksberuf. Damit weist sie Gemeinsamkeiten mit anderen beruflichen Tätigkeiten auf, die sowohl in handwerklicher als auch künstlerischer Form ausgeübt werden können. Als maßgebend kann angesehen werden, in welchem Tätigkeitsbereich und gesellschaftlichen Umfeld die einzelnen Leistungen erbracht werden: Wer sich auf dem herkömmlichen Berufsfeld eines Handwerks bewegt, wird nicht dadurch zum Künstler im Sinne des KSVG, dass seine Leistungen einen eigenschöpferischen, gestalterischen Charakter aufweisen, weil ein solcher bei diesen Handwerksberufen typisch ist. Als Künstler ist er vielmehr erst dann einzuordnen, wenn er das typische handwerkliche Berufsfeld verlässt, sich mit seinen Produkten in einem künstlerischen Umfeld bewegt, in künstlerischen Kreisen als gleichrangig anerkannt wird. Die Zweckgebundenheit der Produkte (Gebrauchsgegenstände, Werbung) steht der Einordnung als künstlerisch in keinem Fall entgegen (BSG-Urteil vom 12.11.2003 (ISRV:RE:B 3 KR 10/03 R)

Künstlerisch tätig sind insbesondere Werbe-, Mode-, Industrie- und Theaterfotografen (BSG-Urteil zum Werbefotografen vom 12.11.2003 (ISRV:RE:B 3 KR 10/03 R)

Gruß Bully

adaytoremember
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Beitrag von adaytoremember » 06.11.2011, 18:59

Hallo,

also ich denke auch das du in dieser Situation staatliche Hilfe in Anspruch nehmen kannst. Musst dich nochmal dort informieren.

Liebe Grüße

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