Hallo,
ich habe eine Frage zur gesetzlichen Krankenkasse.
Ich bin angestellt mit 7 Stunden in der Woche.
Mit meinem Hobby Fotografie möchte ich mich gerne zusätzlich selbständig machen.
Da ich mit meinen 7 Stunden in der Woche nicht besonders viel verdiene (ca. 5.000 Euro imAngestellt Jahr), könnte es sein, dass ich mit der selbständigen Fotografie (wöchentlich Arbeitszeit sehr variierend) vielleicht etwas mehr verdiene. Dies ist aber sehr schlecht vorherzusehen.
Müsste ich die Kosten der gesetzlichen Krankenkasse selber übernehmen, sobald ich auch nur 1 Euro mehr mit der selbständigen Tätigkeit als mit meiner Festanstellung verdiene?
Angestellt und Selbständig. Wer zahlt GKV?
Moderator: Czauderna
Re: Angestellt und Selbständig. Wer zahlt GKV?
Hallo,olio hat geschrieben:Hallo,
Mit meinem Hobby Fotografie möchte ich mich gerne zusätzlich selbständig machen.
in welchem Bereich z.b. Werbung, etc..
Vermarktung erfolgt wie ? z.b. Galerien, Lizenzvergabe,
eventuell kommt ja eine VS nach dem KSVG in Frage.
Gruß Bully
Tue mich schwer, die Frage ohne weitere Info zu beantworten.
Generell glaube ich, es kommt nicht auf die Höhe des jweiligen Verdienstes an, sondern auf die zeitliche Belegung. Sodass ich aus der Hüfte geschossen denke, dass man sich bei einer überwiegend selbständigen Tätigkeit auch als Selbständiger versichern muss ...
Generell glaube ich, es kommt nicht auf die Höhe des jweiligen Verdienstes an, sondern auf die zeitliche Belegung. Sodass ich aus der Hüfte geschossen denke, dass man sich bei einer überwiegend selbständigen Tätigkeit auch als Selbständiger versichern muss ...
Also wenn beide Tätigkeiten weniger als zwanzig Stunden Arbeitszeit pro Woche ausmachen, müsste es doch zumindest möglich sein, eine etwas günstigere Versicherung als Selbständiger zu bekommen.
Eine andere Variante wäre eigentlich nur, dass der Arbeitgeber sich bereit erklärt die Anstellung auf ein versicherungspflichtiges Niveau anzuheben. Dann wäre die Sache erledigt und du wärst gesetzlich versichert.
Eine andere Variante wäre eigentlich nur, dass der Arbeitgeber sich bereit erklärt die Anstellung auf ein versicherungspflichtiges Niveau anzuheben. Dann wäre die Sache erledigt und du wärst gesetzlich versichert.
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- Registriert: 16.02.2009, 18:29
Entscheidend ist welche "Beschäftigung" haupt- und welche nebenberuflich ausgeübt wird. Dies umfasst u.a. den zeitlichen Umfang aber auch den wirschaftlichen/finanziellen Aspekt.
Grds. ist bei jeder Prüfung auf den Einzelfall abzustellen natürlich unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften.
Bei Fragen dazu kannst du dich an deine Krankenkasse wenden und dir alles genau erklären lassen sowie dir entsprechende Tipps einholen.
Grds. ist bei jeder Prüfung auf den Einzelfall abzustellen natürlich unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften.
Bei Fragen dazu kannst du dich an deine Krankenkasse wenden und dir alles genau erklären lassen sowie dir entsprechende Tipps einholen.