Krankenkasse will Zahlung einstellen

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Moderator: Czauderna

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TT-Pete
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Krankenkasse will Zahlung einstellen

Beitrag von TT-Pete » 20.10.2011, 11:27

Heute per Einschreiben Rückschein erhalten:

Bild

Am 18.06. dieses Jahres habe ich der Krankenkasse aber Folgendes geschrieben:

"Der Psychiater meiner Wahl hat mir einen Termin vermittelt, der am 08.11.2011 liegt. Die Terminbestätigung der psychiatrischen Praxis lege ich als Kopie bei.“

Wie würdet ihr nun vorgehen, Widerspruch schreiben (mit Kopie an GF) und abwarten oder gleich zum Anwalt damit?

Gruß
Pete

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.10.2011, 13:16

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TT-Pete
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Beitrag von TT-Pete » 20.10.2011, 13:26

Bin nun noch bis 14.11.2011 von meinem Hausarzt krank geschrieben.

Am 08.11.2011 bin ich ja dann beim Neurologen. Sollte ich das was Du meinst nicht lieber mit ihm besprechen?

Danke Dir
Pete

PS: Bis jetzt hab' ich noch mit keinem weiteren Arzt gesprochen, weder einer von der KK noch der medizinische Dienst.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.10.2011, 17:11

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Agion
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Beitrag von Agion » 20.10.2011, 19:04

Machts Sinn hat geschrieben:P.S.: die Kassenvertreter hier im Forum fallen bei solchen Fall-Schilderungen wohl immer in Schock-Starre!?
Genau dieser Sachverhalt wurde doch bereits endlos diskutiert, sodass es hier einfach nichts Neues mehr zu schreiben gibt......

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.10.2011, 20:29

Hallo,
mir fällt nur auf, dass am 18.6. geschrieben wurde, dass für den Monat November ein Termin ausgemacht wurde - das sind stolze 5 Monate !!!
Was wurde in dieser Zeit überhaupt behandelt und wie ???
Bemerkenswert finde ich, dass die Kasse schreibt, dass man sie gerne wegen
der Widerspruchsfrage kontaktieren könne - wurde das gemacht ??
Offenbar wurde auch nicht der MDK bemüht - normalerweise schreibt eine Kasse so etwas und verwendet nicht eine so "schwammige" Formulierung.
Was hat denn der behandelnde Arzt (also der, der an den Psychiater überwiesen hat) zu dem Schreiben der Kasse gesagt, dass ihm doch sicher direkt nach Erhalt vorgelegt wurde - formuliert er eine Widerspruchsbegründung ??
Unabhängig von all diesen Fragen - wenn Widerspruch, dann sofort und möglichst mit medizinischer Begründung (wobei meiner Meinung nach allein der Hinweis auf die 5monatige Wartezeit auf einen Termin nicht ausreichen wird).
Gruss
Czauderna

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 20.10.2011, 21:30

Hallo,

naja, einen Arzttermin zu haben bedeutet ja nicht, dass automatisch Arbeitsunfähigkeit besteht. Insofern würde ich nicht alles darauf setzen, dass dieser Termin Dich rettet.
Und dass Dein Arzt Dich weiter krank schreibt ehrt ihn, hilft Dir aber nicht einen Deut weiter.

Was sagt denn der Arzt zu Deinem positiven Leistungsbild? Warum denkt er denn, dass Du nicht vermittlungsfähig bist?

Werde aktiv, besorge Atteste, die "beweisen", dass die Kasse falsch liegt. Gemotze und das Einstimmen die "massenhaften Vorfälle" die hier herbeigeschrieben werden, sehe ich nicht. Nur wenn Du Dich bzw. Dein Arzt nicht rührst, dann stehst Du ohne Geld da.

LG, Fee

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