Hallo,OnKeN hat geschrieben:gleich nachdem sie ihn "angefordert" haben
da sie erst seit Juli 2011 mit mir kontakt aufgenommen haben
Also,
Du bist seit dem 01.05.2010 als Web-Designer / Grafiker selbständig,
dieses ist auch Deine alleinige Einnahmequelle.
vom 01.05.2010 bis zur Kontaktaufnahme der KK im Juli 2011
bestand keine VS.
im Juli 2011 kein Hinweis zum KSVG seitens der AOK
Bist Du versichert nach § 5 Abs.1 Nr.13 SGB V seit Juli 2011 ???
Steuerbescheid 2010 lag der AOK im Juli / August 2011 vor.
mtl. Beitragseinstufung rückwirkend ab 01.05.2010 ca. 530,00 Euro
Gruß Bully