GKV nach Selbständigkeit mit PKV?

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Moderator: Czauderna

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kamroc
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GKV nach Selbständigkeit mit PKV?

Beitrag von kamroc » 16.10.2011, 22:06

Hallo,

zu meiner Situation.

- Ich war bis Juli 2010 angestellt und in der GKV pflichtversichert
- Mir wurde zum Ende Juli 2010 gekündigt und ich war August 2010 arbeitslos
- Da ich erstmal keinen Job gefunden hatte, habe ich meine Nebenbeschäftigung erstmal zur hauptberuflichen Selbständigkeit gemacht ab September 2010. War ab da dann freiwillig in der GKV versichert
- Da ich leider nicht so einen großen finanziellen Spielraum hatte, hab ich versucht, Kosten einzusparen, wo es nur geht und ein Wechsel von der GKV zur PKV war ein Schritt. Seit März 2011 bin ich in der PKV

Zum 1. Dezember oder 1. Januar (steht noch nicht 100% fest) habe ich eine neue, nicht schlecht bezahlte Stelle gefunden, und ich möchte gerne wieder zurück in die GKV. Als Gehalt werde ich wohl 4.500 Euro verdienen. Mir ist klar, dass ich damit über der Pflichtgrenze liege, dementsprechend in der PKV bleiben müsste.

Jetzt gäbe es für mich die Möglichkeit, dass ich meinem Arbeitgeber bitte, mein Bruttogehalt zu senken, dass ich wieder versicherungspflichtig werde.

Möglichkeit 1a

Angenommen ich fange zum 1. Dezember an, reicht das dann, wenn ich weniger als 4.125 Euro im Dezember verdiene? Aufs Jahr gerechnet plus die Einnahmen aus Selbständigkeit bleibe ich dann deutlich unter der Pflichtgrenze von 49.500 Euro. Und hieße das dann, dass ich ab Januar dann die 4.500 Euro verdienen könnte, ohne aus der GKV wieder rausgeschmissen zu werden?

Möglichkeit 1b

Anderer Fall, ich fange zum 1. Januar an, dann ist das Jahr 2011 ja nicht mehr relevant. Wenn ich ein halbes Jahr lang auf 526 Euro verzichten würde, dann hätte ich ein Jahreseinkommen von 50.844 Euro und läge auch unterhalb der Grenze. Geht das so?

Möglichkeit 2

Mal angenommen, der Arbeitgeber lässt sich auf so etwas nicht ein (was ich mir nicht vorstellen kann, da er ja spart). Wenn ich meine Selbständigkeit aufgebe, aber nicht nahtlos mit dem Job anfange. Also ich höre mit der Selbständigkeit zum 30. November auf und fange mit dem Job am 1. Januar an. Dann wäre ich im Dezember arbeitssuchend und würde ALG I bekommen (bin arbeitslosenversichert). Damit wäre ich ja dann im Dezember über die Arbeitsagentur pflichtversichert in der GKV. Würde das schon reichen um ab Januar nicht wieder in die PKV zu müssen, wenn ich den neuen Job habe (auch mit 4.500 Euro)? In den letzten 5 Jahren war ich ja mehr als 24 Monate in der GKV, also wäre meine Anwartschaft erfüllt?


Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Viele Grüße
Kai



PS: Ich weiß, dass viele der Meinung sind, dass GKV->PKV-Wechsler Solidarschmarotzer sind und ich kann das auch nachvollziehen. Ich hoffe zumindest auf ein klein wenig Verständnis, für meine damalige Situation/Entscheidungsgrundlage. Wenn man zum Monatswechsel (oder zum 15. bei der GKV) immer mit dem Geld jonglieren muss, damit es irgendwie klappt (was auch nicht immer der Fall war), dann versucht man irgendwie jede Möglichkeit zu nutzen. Und ich war dann ja jetzt auch nicht mal ein Jahr der GKV ferngeblieben, habe auch keine Krankheiten mit der ich der GKV direkt zur Last falle und ich zahle ja auch dann den Höchstbeitrag.

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 17.10.2011, 00:15

Hallo Kai,

solange Du hauptberuflich selbstständig bist, wirst Du nicht versicherungspflichtig - egal wie viel oder wenig Du verdienst. In jedem Fall musst Du die Selbstständigkeit also spätestens mit dem Tag vor der Arbeitsaufnahme beenden. Unter dieser Voraussetzung gilt:

zu 1a):
ja.

zu 1b):
ja.

zu 2.):
ja, aber. Um über die Arbeitsagentur pflichtversichert zu werden, musst Du Arbeitslosengeld beziehen. Wenn Du zum 30.11.die Selbstständigkeit aufgibst, aber wegen einer Sperrzeit der Arbeitsagentur kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, wirst Du nicht versicherungspflichtig.

Gruß, Swantje

kamroc
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Beitrag von kamroc » 17.10.2011, 00:24

Swantje B. hat geschrieben:zu 2.):
ja, aber. Um über die Arbeitsagentur pflichtversichert zu werden, musst Du Arbeitslosengeld beziehen. Wenn Du zum 30.11.die Selbstständigkeit aufgibst, aber wegen einer Sperrzeit der Arbeitsagentur kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, wirst Du nicht versicherungspflichtig.
Hallo Swantje,

soweit ich weiß gilt die Sperrzeit nur bei abhängig beschäftigten. Ich kann mich ja nicht also Selbständiger kündigen lassen sondern nur selbst die Entscheidung treffen (freiwillig oder gezwungenermaßen), die Selbständigkeit aufzugeben. Ich muss dann halt nur schauen, dass ich mich innerhalb von 3 Tagen arbeitslos melde. Aber dann müsste das ALG I ja zum 1.12. bewilligt werden.

FranzP
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Beitrag von FranzP » 20.10.2011, 17:27

Dieser Thread hilft evtl. auch weiter:

forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=4379

Also ich würde falls die Vorversicherungszeit bei Dir erfüllt ist (2 Jahre GKV innerhalb der letzten 5 Jahre) zum 1.12.2011 die selbständige Tätigkeit abmelden, Arbeitslosengeld beantragen und am 1.1.2012 den neuen Job zu den zugesagten Konditionen annehmen (Gehalt oberhalb der BBM). Der 1 Monat ALG-1 Bezug reicht dann aus um in die GKV als Pflichtversicherter zu kommen. Beim Arbeitsamt brauchst Du dem Vermittler nur klarmachen dass Du von der Selbständigkeit nicht mehr leben kannst aber zum 1.1.2012 bereits einen neuen Job gefunden hast dann unterlassen die auch für den 1 Monat jegliche Vermittlungsbemühungen! Es gibt auch keine Notwendigkeit in 2012 das Gehalt zu absenken zu lassen, denn in diesem Szenario bist Du ja schon ab 1.12. GKV-Pflichtversichert und wechselst dann nur in die freiwillige Versicherung.

Ab dem 1.1.2012 kannst Du dann noch parallel Dein bisheriges Gewerbe als Nebenberufliche Selbständigkeit weiterführen falls Dein neuer Arbeitgeber zustimmt.

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