BKK vor Ort und deren Machenschaften

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

oskar
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BKK vor Ort und deren Machenschaften

Beitrag von oskar » 29.09.2011, 20:10

Hat schon einmal während des Bezuges von Krankengeld seinen Job verloren?
Nun, die BKK vor Ort beschließt von einem Tag auf den anderen, daß man wieder arbeitsfähig sei, obwohl Berichte von Fachärzten bestätigen, dass dies nicht der Fall ist!

Warum macht man soetwas?
Ganz einfach: Man will den Kunden ans Arbeitsamt "abschieben", weil man dort ja nur noch die 60, bzw 67% vom letzten Gehalt bekommt. Da man aber arbeitsunfähig ist und wieder einen "gelben Zettel" einreicht, muss die KK dann nur noch 70% von den 60, bzw. 67% vom Arbeitslosengeld bezahlen.
Also hat die BKK vor Ort doch mal schnell ein paar Euro gespart.
Der Haken an der ganzen Sache ist nur einer: Solange man einen "gelben Zettel" hat, ist das Arbeitsamt nicht für einen zuständig.
Also was tun?
Ganz einfach: Hartz 4 beantragen!
So schnell geht das in Deutschland.

Und das, obwohl ich von Anfang an bei der BKK vor Ort war, und die letzten Jahre den Höchstsatz von knapp 400,-- Euro monatlich einbezahlt habe.


Zu meinem Fall:

Ich war von März bis Juni 2011 wegen Depressionen und Panickattacken AU geschrieben.
Ausgelöst wurde dies durch Mobbing meiner Vorgesetzten in der Firma.

Während dieser Zeit bezahlte die BKK vor Ort das Krankengeld und nach 8 Wochen bekam ich einen Termin beim MDK.
Die Dame vom MDK schlug die Hände über dem Kopf zusammen, als diese die Berichte über alle meine bisherigen Erkrankungen gelesen hatte.

Als sich im Juni abzeichnete, dass es in der Firma einen Inhaberwechsel geben würde und ich mich zu diesem Zeitpunkt schon etwas besser fühlte, beschloss ich gegen den Rat meiner Ärzte wieder in die Firma zu gehen, ganz einfach aus dem Grund, weil ich als Abteilungsleiter ein Mitspracherecht hatte und auch präsent sein wollte.
Alles kam aber ganz anders. Nach 4 Tagen in der Firma bekam ich einen Anruf vom neuen Geschäftsführer, der mir innerhalb von 2 Minuten meine Kündigung aussprach und mich sofort freistellte.
Für mich brach eine Welt zusammen........konnte es nicht nachvollziehen, was ich bis heute nicht kann.
Da mich dies gesundheitlich um Wochen zurückwarf, ging ich wieder zum Arzt und er schrieb mich sofort wieder AU.
Nach 6 Wochen wurde dann die BKK vor Ort wegen Zahlung des Krankengeldes wieder eingeschaltet.

Alles funktionierte auch so, wie es eigentlich normal sein sollte.
Bis zu dem Tag, als die BKK erfuhr, dass ich nicht mehr beschäftigt bin.

Von einem Tag auf den anderen wurde mir mitgeteilt, dass die Zahlung unverzüglich eingestellt würde, da der MDK auf Grund der Aktenlage entschieden hätte, dass ich wieder voll einsatzfähig wäre.

Die Krankengeldzahlung wurde mir genau für 6 Wochen gewährt..........

Also ich denke, dass jeder hieraus ersehen kann, was ein Patient der BKK vor Ort wert ist, bzw. worauf es dieser KK ankommt.
Solange man schön seine Beiträge bezahlt, ist alles ok.........aber wehe man ist auf deren Hilfe angwiesen.......dann werden von dieser KK durch deren Verhalten nochmals die Nerven mehr als strapaziert, die eh schon am Ende sind.

Ich zumindest kann diese KK keines Falls ruhigen Gewissens empfehlen.im Gegenteil.
Dieses Handeln nenne ich unverantwortlich, kriminell und asozial.
Ich werde jedenfalls diese KK sobald als möglich meine Kündigung vorlegen.
Denn soetwas brauch kein Mensch!!!

Sehr schade, dass sich die Versicherungen immer mehr zu Raffgiergesellschaften entwickelt haben, und eigentlich vergessen haben warum und wofür man diese bezahlt.

Aber wie auch immer: Ich kann niemandem die BKK empfehlen und ich denke, dass mein Fall zeigt, wie schnell man in Deutschland auf Grund der Handlungen dieser Krankenkasse aus einer gehobenen Führungsposition in Hartz 4 kommen kann.

Machts Sinn

nicht Hartz IV !

Beitrag von Machts Sinn » 29.09.2011, 20:41

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oskar
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Beitrag von oskar » 29.09.2011, 21:02

Mir wurde bei der Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass man nicht für mich zuständig sei, so lange eine AU-Bescheinigung vorläge.
Und die KK hat nun mal die Krankengeldzahlung eingestellt.

Was also tun???

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 29.09.2011, 21:08

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oskar
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Beitrag von oskar » 29.09.2011, 21:10

wieso mangels au?
ich bin definitiv au-geschrieben.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 29.09.2011, 21:17

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oskar
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Beitrag von oskar » 29.09.2011, 21:22

ah ja..........also gehe ich aufs arbeitsamt, bekomme dann alg1?

und wenn ich au geschrieben bin, bekomme ich von der kk wieviel?

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 29.09.2011, 21:24

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oskar
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Beitrag von oskar » 29.09.2011, 21:26

wie soll ich das verstehen?

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 30.09.2011, 06:37

Hallo,
zunächst einmal würde ich sagen, dass es kein typisches Verhalten der BKK ist. Die befindet sich da in guter Gesellschaft.

Mit dem normalen weiter au schreiben kommst Du nicht weit. Du brauchst einen ärztlich begründeten Widerspruch. Kriegst Du den nicht (heute) wäre es sinnvoll sich beim Arbeitsamt zu melden. Denn von sich aus zahlt die Kasse bestimmt nicht.

Da das Mobbing mangels Arbeitsverhältnis nicht mehr vorliegt, wäre es sicher sinnvoll, wenn der Doc Deine Beschwerden unter Berücksichtigung dieses Tatbestandes begründet.

Da er Dich ja trotz MDK-Gutachten auch weiter au schreibt, hat er eine Meinung. Die gilt es in anderer Form zu Papier zu bringen.

LG, Fee

oskar
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Beitrag von oskar » 30.09.2011, 08:14

Es ist aber doch mehr als seltsam, dass man mir unmittelbar das Krankengeld verweigert, nachdem mein Arbeitsverhältnis beendet wurde, oder?
Von daher ist es ja wohl mehr als offensichtlich, dass man lediglich versucht der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen zu müssen und man mich dem Arbeitsamt überlassen möchte.

Was passiert denn, wenn man mich nicht weiter AU schreibt?
Sagt die KK dann nicht irgendwann, dass ich zwischenzeitlich nicht AU geschrieben war und ich dann lediglich den Satz des AA bezahlt bekomme, der weitaus niedriger sein wird?

Ach ja.........wer sagt denn, dass das Mobbing nicht mehr stattfindet?

Ich habe 9 Wochen auf den Antrag für das ALG gewartet.
Pure Absicht meines ehemaligen AG um mir einen vor den Bug zu schiessen, bzw. mich finanziell aushungern zu lassen.
Ich habe bis heute kein Arbeitszeugnis.
Man hat mir bis heute meinen Resturlaub von 35 Tagen nicht ausbezahlt.
Stattdessen wird mir eine Rechnung über 3200,-- Euro geschickt, weil an meinem Dienstwagen Gebrauchsspuren festgestellt worden wären.
Auf Betriebsversammlungen werden nun Behauptungen zu meiner Person geäußert, die in keinster Weise der Wahrheit entsprechen.
Bescheinigungen zu meiner Sozialversicherung werden absichtlich fehlerhaft bescheinigt. usw, usw.......

Nun springt die KK auch noch auf dieses Pferd auf und veranstaltet das Gleiche.
Warum springt die KK nicht ein und fordert das KG von meinem ehemaligen AG ein, da dieser vorsätzlich gehandelt und mich dahin gebracht hat, wo ich momentan bin???

Ich bin nicht der Typ, der "krankfeiert", weil er keine Lust hat zu arbeiten.
Teilweise habe ich über 60 Wochenstunden in der Firma verbracht.
Allerdings wenn man 3 Monate arbeiten geht, wo man nur hyperventiliert, kein Hunger- und kein Sättigungsgefühl hat, Schwindel und Kopfschmerzen den Tagesablauf dominieren, einem von eine auf die andere Sekunde die Stimme versagt, keine Nacht mehr schlafen kann, dann stimmt etwas nicht.
Wie sich mein Familienleben unter diesen Umständen zum negativen verändert hat, darüber möchte ich gar nichts schreiben.

Und ist es nicht so, dass wenn ich jetzt zum AA gehe mir im Falle einer Stattgebung meines Widerspruches bei der KK nur noch die 70% von den 67% des ALG gazahlt werden?

Gruß

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 30.09.2011, 12:36

Hallo,
Du musst Deine Beschwerden mir gegenüber nicht rechtfertigen. Ich kann nicht beurteilen, ob Du weiterhin arbeitsunfähig bist.

Aus meinen Ausführungen kannst Du rauslesen, dass das Ereignis des beendeten Beschäftigungsverhältnisses sehr wohl ein Auslöser ist. Und auch in den AU-Richtlinien wird auf besondere Beurteilungen ( nicht zu verwechseln mit arbeitsunfähigen Arbeitslosen) eingegangen wird.

Du empfindest das als Unrecht, die Kasse nennt es verwaltungsgemäßes Handeln.

Investier die Energie dahin, dass Du aussagekräftige ärztliche Unterlagen bekommst.

LG, Fee

billy
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Beitrag von billy » 30.09.2011, 20:19

Hallo Oskar!

Zunächst mal sei Ihnen gesagt, dass die Krankenkasse keine irgendwie geartete Möglichkeit hat, Ihren Arbeitgeber wegen Mobbings in Regress zu nehmen. Mobbing lässt sich kaum beweisen. Wenn das so einfach wäre, dann hätten betroffene Arbeitnehmer es leicht. Wenn es in Ihrem Falle so eindeutig ist, warum gehen SIE dann nicht den Weg eines diesbezüglichen Klageverfahrens (ich rate Ihnen davon ab!!!). Unabhängig davon...es gibt keine rechtliche Grundlage für einen derartigen Regressanspruch seitens der Kassen, selbst wenn man es beweisen könnte.

Zu Ihrem Fall fasse ich einmal zusammen: Arbeitsunfähig und im KG-Bezug, dabei in einem Arbeitsverhältnis. Die Kasse zahlt artig. Das muss sie auch, denn Grundlage Ihres KG-Bezuges ist Ihre ganz spezielle berufliche Tätigkeit bei Ihrem Arbeitgeber. Dann Ende der AU und des KG-Bezuges, Sie gehen wieder arbeiten. Kurz danach kündigt man Ihnen und Sie werden deshalb wieder arbeitsunfähig. Jetzt aber liegt der Bewertung Ihrer Au nicht mehr Ihr aktueller Job zugrunde, nur noch die ART Ihrer Tätigkeit....also Abteilungsleiter im jeweiligen Fachgebiet ohne die speziellen Rahmenbedingungen Ihres bisherigen Arbeitsplatzes. Und das ist der Knackpunkt...als Abteilungsleiter in Ihrem Fachgebiet könnten Sie durchaus arbeiten, nur nicht bei Ihrem alten Arbeitgeber, denn DER Arbeitsplatz hat Sie ja krank gemacht.

Diese Betrachtungsweise ist keine Willkür Ihrer Kasse, sondern Grundlage der von Machts Sinn bereits geposteten Richtlinien und der gesicherten höchstrichterlicgen Rechtsprechung.

Unabhängig davon drängt sich tatsächlich der Verdacht auf, dass es Ihnen eigentlich nur um die Höhe des Entgeltersatzes geht. Sprich: ist die Zahlung von der Agentur für Arbeit genau so hoch, ist für mich alles ok. Dann bin ich auch arbeitsfähig. Das, mit Verlaub gesagt, ist aber kein Grund für Au und Krankengeldbezug.

Aber unabhängig von Ihrer Motivation...Willkür ist das nicht. Und wie die Vorredenerin schon sagte....es liegt an Ihnen und Ihrem Arzt, jetzt durch entsprechende Befunde und Stellungnahmen den Widerspruch zu begründen, um eventuell eine andere Bewertung zu erreichen: nämlich dergestalt, dass Sie gesundheitlich nicht imstande sind, einen identischen Job IRGENDWO auszuüben....also ohne Mobbing-Bedingungen.

Grüße
billy

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.10.2011, 18:08

Hallo,
die Diagnose "Mobbing am Arbeitsplatz" gibt es nicht, allenfalls kann eine
Arbeitsunfähigkeit aufgrund der entstandenen Erkrankung, die als Folge von Mobbing aufgetreten ist ist, attestiert werden.
Wenn nun bei solchen Krankheitsverläufen das Beschäftigungsverhältnis beendet wird, dann ist die Ursache allen Übels beseitigt - es stellt sich dann die Frage, ob
eine Beschäftigung im gleichen Beruf, aber bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen werden könnte und genau da kommt dann der MDK ins Spiel,
der diese Frage hier offenbar mit "ja" beantwortet hat.
Zum höheren Krankengeld gegenüber dem ALG 1 - ja, das kommt schon hin, aber deshlalb allein liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor.
Gruss
Czauderna

anfaenger
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Beitrag von anfaenger » 13.10.2011, 10:59

Hallo,
mich würde mal Interessieren ob die Kündigung überhaut rechtens ist.

Gruß

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