Hallo und guten Abend,
ich habe mal eine Frage.
Seit einiger Zeit bin ich schon krank geschrieben (war schon Reha, Kur , MdK usw.).
Jetzt hat mich die Krankenkasse aufgefordert, wieder eine Reha zu stellen (obwohl die andere ungefähr 1 Jahr her ist). Die Sachbearbeiterin rief mich an, ich soll ganz dringend am anderen Tag zu ihr kommen. Habe ich auch befolgt. Sie hatte schon alles vorbereitet und wollte, daß ich sofort alles ausfülle, unterschreibe und sie schickt es gleich weg. Sie hatte auch einen Bogen G 120 - mit den ganzen Diagnosen innerhalb von 5 Jahren. Dann habe ich gesehen, daß sie noch Diagnosen per Hand auf den letzten Krank dazugeschrieben hat. Darf sie das eigentlich?
Ich hatte zu dem Zeitpunkt nicht einmal eine schriftliche Aufforderung. Ich war dann beim VdK. Er hatte sich mit ihr in Verbindung gesetzt. Sie hat sich aber nur herausgeredet, bzw. hat sie immer auf ein Formular verwiesen, was ich Ihnen unterzeichnet hätte (komplette Schweigepflichtsentbindung). Mußte ich aber unterschreiben, weil ich sonst kein Krankengeld laut ihr erhalten hätte.
Kann man so eine Schweigepflichtsentbindung widerrufen? Was kann einem da passieren?
Übrigens hatte ich sie schriftlich aufgefordert, mir die Aufforderung des MdK zukommen zu lassen und ein neues Formular G 120. Die Aufforderung habe ich erhalten - das neue Formular bis heute nicht.
Wer kann mir einen Rat geben?
Danke für jeden Tip.
Schweigepflichtsentbindung
Moderator: Czauderna
Eine Schweigepflichtsentbindung beim Versicherten in bestimmten Fällen einzuholen ist eigentlich standard und soll eigentlich Versicherten und Kasse unterstützen. Der Versicherte ist nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet die Kasse zu unterstützen wenn es darum geht zu prüfen ob weitere medizinische Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Unterlagen, wie zum Beispiel Arzt oder Krankenhausbericht hat der Versicherte der Kasse zur Verfügung zu stellen. Weigert sich der Versicherte seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen kann die Kasse das Krankengeld versagen.
Das kann auch passieren wenn festgestellt wird, dass die Erwerbsfähigkeit gemindert oder gefährdet ist und ein Antrag auf Rehabilitation beim Rententräger gestellt werden muss. Bei diesem Antrag muss auch die Kasse dem Rententräger Unterlagen zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel die Arbeitsunfähigkeitszeiten und Krankenhausaufenthalte der letzten Jahre.
Durch eine Schweigepflichtsentbindung kann die Kasse diese Berichte sofort beim Arzt anfordern, was schneller geht und den Versicherten die Arbeit abnimmt irgendwelchen Dokumenten nachzulaufen.
Eine Schweigepflichtsentbindung kann also widerrufen werden. Die Unterlagen die die Kasse benötigt, muss Du dann selber besorgen und dass ggf unter einer Fristsetzung der Kasse. Wirklich gewonnen hast Du dabei nichts. Das ist zumindestens meine Ansicht.
Das kann auch passieren wenn festgestellt wird, dass die Erwerbsfähigkeit gemindert oder gefährdet ist und ein Antrag auf Rehabilitation beim Rententräger gestellt werden muss. Bei diesem Antrag muss auch die Kasse dem Rententräger Unterlagen zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel die Arbeitsunfähigkeitszeiten und Krankenhausaufenthalte der letzten Jahre.
Durch eine Schweigepflichtsentbindung kann die Kasse diese Berichte sofort beim Arzt anfordern, was schneller geht und den Versicherten die Arbeit abnimmt irgendwelchen Dokumenten nachzulaufen.
Eine Schweigepflichtsentbindung kann also widerrufen werden. Die Unterlagen die die Kasse benötigt, muss Du dann selber besorgen und dass ggf unter einer Fristsetzung der Kasse. Wirklich gewonnen hast Du dabei nichts. Das ist zumindestens meine Ansicht.
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- Registriert: 07.10.2011, 14:42
Wenn es sich um die Diagnosen auf dem AUD-Beleg (G120) handelt, ist es egal ob diese als Ausdruck beigefügt sind oder handgeschrieben aufgeführt werden. Wichtig ist dass durch Stempel und Unterschrift die Kasse die Daten bestätigt. Der RV-Träger benötigt die aktuellen Angaben für die Antragsprüfung. Wenn also noch was nachgetragen wird, da es eine weitere neue Arbeitsunfähigkeit gibt, dient es ja zur Aktualisierung und ist OK.