Rückwirkende Zahlung für die Kinder an die DAK Krankenkasse

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 08.10.2011, 19:12

Hallo Marcel

das ist schade....dann stellt sich tatsächlich die Frage, ob ihr die DAK über die Hochzeit informiert habt? ich könnte mir vorstellen, dass es aus eurer Sicht keinen Anlass dazu gegeben hat....und wenn doch, stellt sich - wie bereits gesagt - die Frage der Beweisbarkeit.

ihr könnt nur versuchen, darauf hinzuweisen, dass bei Unverheirateten eigentlich einmal jährlich geprüft werden sollte. Das einheitliche Meldeverfahren hat aber "eigentlich" nichts mit den Versicherten zu tun, sondern soll die Durchführung des RSA ermöglichen - ist also ne reine Verwaltungssache. Aber probieren schadet ja nichts...

Gruß
Lady Butterfly

Rossi
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Beitrag von Rossi » 08.10.2011, 23:12

Jepp

Mag alles sein. Nur wer kennt als "Laie" die Paragraphen des SGB und kann dieses als "Laie" auch verstehen?
Sehe ich auch so. Es gibt dann natürlich Kassen, die sich irgendwie versuchen zu verstecken.


Heinrich hat es hier genau mit seinem Posting eingestellt:


Zitat:

Bin ich doch letzt vopn der Polizei gestoppt worden, weil ich eine Verkehrsregel (die nach meiner Führerscheinprüfung erst eingeführt wurde) verstoßen hatte.

Ich sagt: ich weiß von nix, meine Name ist Hase.



Sorry, Heinrich, nehme mir es bitte nicht übel. Wenn ich so etwas lese, falle ich rückwärts vom Stuhl.

Solche Klamotten haben wir bei uns schon vor ein paar Jahren erlebt. Sorry - Heinrich - es waren die Babyjahre!!

Marcel2611
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Beitrag von Marcel2611 » 09.10.2011, 14:12

Es scheint ja nun so zu sein, dass ich nicht verpflichtet bin meine Kids ab 04/2010 bei der DAK rückwirkend zu versichern.

Demnach hätte seitdem bis 10/2011 (private KV) kein Versicherungsschutz bestanden. Dennoch wurden Leistungen in Anspruch genommen.

Jetzt zu meiner Frage:

Reicht es jetzt nicht aus, der DAK die seit 04/2010 entstandenen
Arztkosten für die beiden Kids zu erstatten?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 09.10.2011, 14:52

Tja,

Reicht es jetzt nicht aus, der DAK die seit 04/2010 entstandenen
Arztkosten für die beiden Kids zu erstatten?
Glaube ich eher nicht. Denn seit dem 01.04.2007 gibt es ja eine Versicherungspflicht in Deutschland. Jeder muss versichert sein, sei es nunmehr durch eine rückwirkende freiwillige Kv, oder durch die sog. Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V). Diese Versicherung kostet natürlich Geld.

Aber am besten mit der Kasse mal sprechen. Die Praxis ist zwischen den Kassen total unterschiedlich.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.10.2011, 16:25

Hallo Rossi,
demnach bist du der Meinung wenn der Familienangehörige keine freiwillige Weiterversicherung bei der alten Kasse beantragt nach Wegfall der Familienversicherung, dass diese ihn "zwangsversichert" und das auch rückwirkend ??
Das würde doch aber bedeuten dass der Versicherter seiner Wahlfreiheit zwischen
seiner alten Kasse, einer anderen GKV-Kasse und/oder der PKV beraubt wäre.
Wir hätten dann auch keine Probleme mit den Versicherten, die vor dem
01.04.2007 die Kasse verlassen haben (also durch Ausschluss oder wo die neue Kasse nicht bekannt war). Einfach eine Mitgliedschaft zwangsweise herstellen die solange Bestand hat bis eine anderweitige Absicherung für den Krankheitsfalls
nachgewiesen wird. Ich persönlich bin der Meinung, dass ohne
die Unterschrift unter einem Antrag oder einer entsprechenden Erklärung eine Kasse gar nix machen kann und darf, allenfalls die Behandlungskosten , die nach Ende der Familienversicherung angefallen sind zurückfordern.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 09.10.2011, 21:12

Na ja Günni,
Ich persönlich bin der Meinung, dass ohne
die Unterschrift unter einem Antrag oder einer entsprechenden Erklärung eine Kasse gar nix machen kann und darf
, allenfalls die Behandlungskosten , die nach Ende der Familienversicherung angefallen sind zurückfordern.
Dann musst Du einfach mal die bisherige Rechtsprechung in diesem Zusammenhang lesen bzw. verfolgen!

Die bisherige Rechtsprechung geht nun mal davon aus, dass es sich bei der Bürgerversicherung nicht um eine Antrags- bzw. Anzeigeversicherung handelt.

Die meisten Kassen habe diese Rechtsprechung bislang nicht verfolgt und halten sich noch an die Vorgaben des Bundesversicherungsamtes. Es gibt aber auch schon Kassen, die genau anders reagieren.

Wie schon gepostet, es kommt immer druff an!!!

röschen
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Beitrag von röschen » 10.10.2011, 10:27

Marcel2611 hat geschrieben:Nur wer kennt als "Laie" die Paragraphen des SGB und kann dieses als "Laie" auch verstehen?
Nu, auch jeder Laie, zumal wenn er/sie privat vesichert ist, weiß, dass Kinder in einer Ehe normalerweise über den besser vedienenden Ehepartner versichert werden müssen. Dazu muss man kein SGB im Schrank haben, es gibt oft genug Artikel in Tageszeitungen. Und wenn man dann nicht bei seiner Kasse nachfragt, können eben "ganz überraschende Forderungen" kommen.

Herby2011
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Beitrag von Herby2011 » 10.10.2011, 13:25

Hallo Marcel,

ich sehe das so: Deine Frau hat Änderungen bezüglich ihres Familienumfeldes unverzüglich mitzuteilen. Das steht auf dem zuletzt von ihr ausgefüllten Familienfragebogen drauf
(Originaltext: Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben. Über künftige Veränderungen werde ich Sie umgehend informieren).
Ob sie das in diesem Fall bei der DAK getan hat? Wohl eher nicht, da auch keine Namensänderung mit Eurer Heirat verbunden war. Außerdem wird in diesen Fällen eigentlich eine Heiratsurkunde von der Krankenkasse verlangt.

Desweiteren ist es durchaus legitim, dass die Familienversicherung erst nach 2 oder 3 Jahren geprüft wird, zumal das in dem Fall Deiner Frau (zum Zeitpunkt der letzten Überprüfung ledig) sogar extra vorgesehen ist. Auf die telefonische Aussage von 15 anderen Kassen, die alle 6 bis 12 Monate überprüfen würden, kannst Du dich leider auch nicht berufen. Ohne das Vorgehen aller Kassen im Detail zu kennen glaube ich nicht, dass das in der Realität so ist. Soweit ich das in der Praxis mitbekommen habe, schicken viele Kassen die Bögen nach den individuellen Gegebenheiten alle 1 bis 3 Jahre raus. Aber nichtsdestotrotz: Selbst wenn alle anderen Kassen das tatsächlich in kürzeren Abständen prüfen würden, so hat doch die DAK nichts falsch gemacht.

Der DAK liegen Informationen über eine Heirat nicht vor, und falls Deine Frau das eventuell telefonisch gemacht haben sollte, hilft das auch nicht weiter. Das ist nicht mehr beweisbar.

Nach dem 3-Jahre Turnus hat die DAK einen Fragebogen versandt, ihr habt ihn ausgefüllt und die DAK hat sofort reagiert. Alles korrekt.

Auch die Nachzahlung ist korrekt. Die Kinder können ab dem Zeitpunkt Eurer Heirat nicht mehr kostenlos in der Solidargemeinschaft mitversichert sein. Du hast dich durch die PKV bewusst von der Solidargemeinschaft abgewendet. Und nur mal nebenbei: Was die Kritik an der fehlenden Information seitens der DAK angeht: Den gleichen Vorwurf musst Du gegen Deine PKV richten. Wärest Du beim Gang in die PKV vernünftig beraten und aufgeklärt worden, hätte man dir dort sagen müssen, dass bei einer späteren Familiengründung Besonderheiten bei der Krankenversicherung der Kinder zu beachten sind.
Aber zurück zur Nachzahlung: Die Familienversicherung wird mit der Heirat rückwirkend beendet. Jetzt versuche mal, bei der PKV eine rückwirkende Versicherung aufzubauen. Das geht leider nicht. Daher kommt es rückwirkend zu einer beitragspflichtigen Weiterversicherung bei der bisherigen gesetzlichen Kasse, der DAK. Die Kinder dürfen von Gesetzes wegen nicht ohne Krankenversicherungsschutz sein, von daher ist eine Begleichung der verursachten Kosten anstelle einer rückwirkenden Versicherung nicht möglich.

Auch möchte ich noch auf die Gefahr der Doppelversicherung hinweisen: Hast Du die Versicherung der Kinder bei der DAK gekündigt? Hast Du der PKV einen Nachweis der bisherigen Versicherung vorgelegt (ist zwingend notwendig!). Wenn nein, dann regele das kurzfristig. Sonst zahlst Du unter Umständen die PKV und die DAK-Beiträge.

Sorry, aber das ist, wie man so schön sagt, dumm gelaufen...
Gruß Herby

Marcel2611
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Beitrag von Marcel2611 » 10.10.2011, 15:56

Hallo zusammen. Zunächst dank an alle die sich an meiner ausgelösten Diskussion beteiligt haben.

Nach einem heute geführten Gespräch mit der DAK wird nach der vorliegenden Aktenlage auf sämtliche Forderungen verzichtet. Die Kinder werden rückwirkend bis 09/2011 versichert. Die Krankenkassenbeiträge sowie die angefallenen Behandlungskosten werden erlassen.

Die Kinder sind ab dem 01.10.2011 privat versichert.

Somit war es ein heißes Wochenende voller Recherchen welche aber zuletzt auch dank Euch zum Erfolg führten.

Fussballer
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Beitrag von Fussballer » 10.10.2011, 17:04

na das ist doch ein tolles Ergebnis :)

wäre was für 'öffentlicher Umgang mit dem Einzelfall' - hier hat eine KK gezeigt das man nicht immer nur nehmen muss..

Marcel2611
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Beitrag von Marcel2611 » 10.10.2011, 17:36

@Fußballer:

Das sehe ich auch so. Ich muss schon sagen, dass ich großen Respekt vor der Entscheidung der KK habe. Meine Frau bleibt dort Mitglied allein schon weil wir damit auch unsererseits eine Anerkennung, Dank zeigen wollen.

Der Konsens der aus dieser ganzen Sache gezogen werden muss, ist wohl, dass auch seitens der KK viel mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden muss. Was die Familienbögen angeht sollte es eine einheitliche Lösung (jährlich) geben. Auch sollte dieser Bogen so beschaffen sein, dass der Versicherte automatisch eine Durchschrift für seine Unterlagen behält.


Wir nehmen, unabhängig vom Thema jeden Tag so viele Informationen auf ohne den Großteil zu hinterfragen und uns damit weitergehend zu beschäftigen, aus Zeitmangel, Desinteresse, weil die Brisanz nicht klar genug gemacht wird und, das darf man auch nicht vergessen... es gibt sehr viele Menschen die oftmals auch gar nicht den "Horizont" haben vieles zu verstehen...

Rossi
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Beitrag von Rossi » 10.10.2011, 20:23

Sehe ich auch, ein großes Lob an die Kasse.

Herby2011
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Beitrag von Herby2011 » 11.10.2011, 16:39

Respekt, das ist ja glücklich ausgegangen.

Bei der "Vereinheitlichung" oder der Aufklärung über die Wichtigkeit stimme ich Marcel zu.

Bislang hört man in der Praxis eher Beschwerden im Sinne von "Jetzt habe ich schon wieder so einen Fragebogen bekommen. Den habe ich doch letztens erst ausgefüllt. Warum belästigen Sie mich damit, es hat sich doch nichts verändert." Marcel´s Fall zeigt jedoch, dass eine regelmäßige Überprüfung auch im Sinne der Versicherten wichtig ist. Man sollte jedoch wirklich für alle einen regelmäßigen Turnus einführen und mit jedem Fragebogen auf die Wichtigkeit hinweisen. Immerhin geht es um den Versicherungsschutz der Familienangehörigen, gell.

Gruß
Herby

Marcel2611
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Beitrag von Marcel2611 » 11.10.2011, 18:27

Es ist jetzt nicht so dass ich triumphiere. Ich finde es nur erschreckend, dass soetwas passiert.

Mir lässt das Thema der Familienbögen dennoch keine Ruhe und befragte weitere Personen der gleichen Krankenkasse. Das Ergebnis war teilweise ernüchternd. 3 Jahre, 4 Jahre, 5 Jahre selbst 6 Jahre... alles war dabei.

Nach diesem Wochenende bin ich was das SGB angeht mittlerweile soweit informiert, dass das nicht passieren darf. Siehe hierzu auch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, Meldeverordnung usw.

Die Vereinheitlichung des Verfahrens muss meines Erachtens dringend erfolgen. Vielleicht sollte man ähnlich wie bei der jährlichen Steuererklärung einen Stichtag setzen.

Das die Aufklärung ausgeweitet werden muss scheint mir unumgänglich.

Der wichtigste Satz im Familienbogen sollte auch nicht mehr als "Kleingedrucktes" erscheinen sondern in einer Schriftgröße bei der man mit der Nase auf die Wichtigkeit gestoßen wird.


Ich glaube nämlich nicht, das irgendjemand die Intention hat Vorsätzlich Angaben zu verschweigen. Niemand hat etwas davon denn die Rechnung kommt auf jeden Fall... es sei denn man wehrt sich und hat wie ich auch berechtigte Gründe dieses zu tun...

Rossi
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Beitrag von Rossi » 11.10.2011, 22:41

Jooh, Marcel2611
Der wichtigste Satz im Familienbogen sollte auch nicht mehr als "Kleingedrucktes" erscheinen sondern in einer Schriftgröße bei der man mit der Nase auf die Wichtigkeit gestoßen wird.
Und genau deswegen hat die besagte Kasse (alles nur im Kleingedruckten) bezüglich der obliegenden Plfichten zur vernünftigen Beratung und Aufklärung vor kurzen etwas an die Bummelbacken bekommen. Es ging um die Erhebung eines Zusatzbeitrages und der sog. außerdordentlichen Kündigungsfrist. Die Kasse betrachtet es allerdings derzeit natürlich alles noch sehr sportlich und sieht es anders.

Aber bei Dir hat man derzeit irgendwie bzw. irgendwo eingelenkt.

Von daher - noch einmal - einen herzlichen Glühstrumpf!!!

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