KKH Allianz unglaubliche Geschichte

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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katana0_0
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KKH Allianz unglaubliche Geschichte

Beitrag von katana0_0 » 29.09.2011, 21:13

Hallo, vielleicht hat jemand eine Idee und kann mir einen Tip geben. Also ich war im Dezember noch Pflichtversichert. Nachdem mein Arbeitgeber keine Beiträge im November und Dezember gezahlt hat, hat die Krankenkasse umgestellt auf Freiwilligversichert, da ich über dem Satz liege. Die KKH hat nur den Arbeitgeber informiert, der sollte mich informieren, hat er aber nicht getan. Inzwischen bin ich arbeitslos und die Kasse will von mir 6 Monatsbeiträge haben, da mein ex Arbeitgeber die nicht überwiesen hat. Die Beiträge hat er mir aber vom Lohn abgezogen. Das ist Betrug und es läuft auch eine Anzeige. Inzwischen ist er auch Insolvenz. Meine Frage ist, darf die Kasse einfach umstellen ohne mich zu fragen oder zu informieren. Ist natürlich einfach. Die KKH bekommt kein Geld mehr vom Arbeitgeber und hält sich an mich. Das kann es eigentlich auch nicht sein. Ach was ich noch vergessen habe. Ich hatte der KKH eine Abbuchungserlaubnis für die 8 € Zusatzbeiträge erteilt. Die hat die KKH dann genutzt und einfach 2 Monatsbeiträge vom Konto abgebucht. Hab ich natürlich zurückgebucht. Ist schon unglaublich.

Gruß und Danke für Tips

Herby2011
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Beitrag von Herby2011 » 30.09.2011, 13:10

Hallo katana,

vorab eine Frage: Seit wann warst Du in der Firma beschäftigt und seit wann lagst Du "über dem Satz"?

Gruß
Herby

katana0_0
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Beitrag von katana0_0 » 30.09.2011, 20:48

ich war dort etwa 4 Jahre beschäftigt. Immer das gleiche Gehalt. Lag also immer über der Grenze. Ist dann im Januar auf freiwillig Versichert umgestellt worden.

Gruß
Uwe

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 01.10.2011, 08:54

Hallo,

bin leider kein Beitragexperte. Aber ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass es vor ein paar Jahren mal eine Rechtsänderung gegeben hat, wo generell die freiwilligen Beiträge vom Arbeitnehmer zu zahelne sid. Abweichend davon kann die Firma das auch übernehmen.
Ich befürchte, dass Du der Beitragsschuldner bist und den Arbeitgeberanteil nur arbeitsgerichtlich einklagen kannst.

LG, Fee

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.10.2011, 18:13

Hallo,
ja, so ist es - der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet die Beiträge für freiwillig Versicherte an die Krankenkasse abzuführen, d.h. in solchen Fällen zahlt der Arbeitgeber seinen Anteil zur Kranken- und Pflegeversicherung dem Arbeitnehmer mit aus und dieser gibt dann den Gesamtbeitrag an seine Kasse weiter.
So müsste es in diesem Falle auch gelaufen sein - was sagt denn die Gehaltsabrechnung ??
Um auch die Frage zu beantworten - ja, die Kasse darf das, nein, sie muss es sogar.
PS: Die Kassen halten sich z.B. bei Insolvenz des Arbeitgebers bei freiwillig Versicherten Arbeitnehmern auch immer an die Versicherten wegen des Beitrags.
Gruss
Czauderna

katana0_0
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Beitrag von katana0_0 » 01.10.2011, 22:10

Danke für Eure Antworten. Hab befürchtet das die Krankenkassen das dürfen. Ist meiner Meinung ein Fehler im System. Woher soll ich wissen, ob der Arbeitgeber die Beiträge abführt. Die Krankenkasse hat mich 5 Monate später erst darüber informiert.

Die Gehaltszettel zeigen eindeutig das der Beitrag vom Gehalt abgezogen wurde , aber nicht an die Krankenkasse weitergeleitet wurde. Werde wohl am Dienstag Anzeige wegen Betrug erstellen.

Gruß
Uwe

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.10.2011, 14:35

Hallo,
"Beitragshinterziehung", ja, das ist ein Straftatbestand - das Nichtzahlen von Beiträgen dagegen nicht.
Gruss
Czauderna

Herby2011
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Beitrag von Herby2011 » 04.10.2011, 00:52

Hallo,

hier bist Du in der Tat der Beitragsschuldner. Der Arbeitgeber kann (freiwillig) die Weiterleitung der Beiträge an die Krankenkasse übernehmen, was viele auch tun. Ansonsten wird der Arbeitgeberanteil mit dem Gehalt an den Arbeitnehmer ausgezahlt und der muss für die Weiterleitung an die Kasse sorgen.
In jedem Fall ist bei einer freiwilligen Versicherung der Versicherungsnehmer der Beitragsschuldner - also leider Du.
Das bedeutet: Die Kasse greift bei ausstehenden Beiträgen auf Dich zurück. Du kannst aber rechtlich gegen Deinen Arbeitgeber vorgehen, wenn aus der Gehaltsabrechnung klar deutlich wird, dass er Deinen Beitragsanteil einbehalten hat. Wenn der aber, wie Du schreibst, insolvent ist, sieht es wohl eher mau aus. Sorry :cry:

Gruß
Herby

katana0_0
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Beitrag von katana0_0 » 04.10.2011, 21:37

Super. Vielen Dank für Eure Beiträge. Hab mir einen Anwalt genommen. Wir werden eine Anzeige wegen Betrug erstatten und zwar direkt gegen die beiden Geschäftsführer. Ich halte Euch mal auf dem Laufenden.

Gru
Uwe

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