Hallo zusammen,
bei mir entwickelt sich folgende Situation!
seit Juni diesen Jahres bin ich arbeitsunfähig und es ist nicht abzusehen ob ich meine Arbeit in diesem Jahr noch mal aufnehmen kann. Ich habe einen Rentenantrag (Altersrente 65) beantragt und werde ab 01.01.2012 auch in Rente gehen. Aus dem Jahr 2011 habe ich noch einen Resturlaub von 37 Tage zubekommen, die ich mir wohl ausbezahlen lassen muß.
Wird diese Sonderzahlung mit dem Krankengeld verrechnet? Wenn Ja, wie ?
Ich bedanke mich schon vorab für eine Rückantwort!!
Grüße Bartpflanze
Krankengeld und Resturlaub
Moderator: Czauderna
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