Hallo,
ich bin nicht verheiratet und war/bin bisher gesetzlich bei der SBK KV gewesen. Nun, da ich auf geringfügiger Basis arbeite und gerade mal 350 Euro verdiene will die SBK das ich freiwillig beitrete und pro Monat somit den mindestsatz von 145 Euro zahle.
Ein Bekannter sagte mir das ich mich bei meinem Lebenspartner (wir wohnen seit 3 Jahren zusammen und haben ein gemeinsames Kind) mit versichern kann auf seiner KK hin (BKK vor Ort), wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt seien. Es gäbe darüber wohl ein Urteil vom Bundessozialgericht.
Meine Frage: Wer kennt dieses Urteil von Euch hier? Oder weis ob so etwas überhaupt geht.
Denn ehrlich gesagt habe ich keine große Lust 145 Euro zu zahlen bei meinem geringen Gehalt und Stempeln gehen wollte ich auch nicht.
Danke Euch schon mal im vorraus.
Urteil über KV bei nicht verh. Lebenspartnern
Moderator: Czauderna
Re: Urteil über KV bei nicht verh. Lebenspartnern
Da hat Dir Dein Bekannter Mist erzählt. Eine Familienversicherung ist nur für Kinder, Verheirateter oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaf (sog. Homosexuellenehe) möglich.kirstin hat geschrieben:ich bin nicht verheiratet ... Ein Bekannter sagte mir das ich mich bei meinem Lebenspartner (wir wohnen seit 3 Jahren zusammen und haben ein gemeinsames Kind) mit versichern kann auf seiner KK hin (BKK vor Ort), wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt seien. Es gäbe darüber wohl ein Urteil vom Bundessozialgericht.
MfG
ratte1