krankengeld nach alg 1??
Moderator: Czauderna
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krankengeld nach alg 1??
hat man recht auf krankengeld nach alg 1??
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bei mir ist ein gutachten von der amtsärztin erstellt worden , indem ich ein halbes jahr leistungsunfähig geschrieben worden bin. erstellt am 03.08.2011 . ich beziehe alg1 . nun hat mir ein arbeitsvermittler einer anderen arge gesagt , dass ich recht auf übergangsgeld habe . nach rücksprache mit meiner arbeitsvermittlerin , der dies anscheiend nicht bekannt ist , sollte ich mal bei meiner krankenkasse nachfragen . was ich dann auch getan habe . bei der aok sagte man mir dann , dass diese danach eintreten würden , wollen aber aber einen nachweis darüber sehen . ich habe dann mit der leistungsabteilung geredet , die mir dann sagten , dass ich bei der aok das schreiben vorzeigen soll , worin steht , dass mein alg 1 zum 30.09.2011 ausläuft und einen antrag auf alg 2 stellen solle etc . dieses schreiben würde als aussteuerung gesehen werden aufgrund meiner situation . dies habe ich dann auch getan , worauf die bearbeiterin der aok sagte , dass erstmal alle unterlagen angefordert werden müssen . nun habe ich am samstag ein schréiben von der aok bekommen , indem sie das krankengeld ablehnen . in dem schreiben steht folgendes drin :
ihre arbeitsunfähigkeit
sehr geehrter herr ...
sie haben grundsätzlich während ihrer arbeitsunfähigkeit einen anspruch auf 6 wochen leistungsfortzahlung durch die agentur für arbeit . dies trifftbei ihnen nicht zu , da ihr anspruch auf arbeitslosengeld am 30.09.2011 geendet hat . wie sie uns mitgeteilt haben , haben sie keinen anspruch auf alg2 . bei einer zahlung von krankengeld wären sie besser gestellt als ein ein arbeitsfähiger versicherter . dies ist jedoch vom gestzgeber nicht gewollt. sehr geehrter herr .... ,bitte haben sie verständnis dass wir ihnen aus diesem grund kein krankengeld bezahlen können . wir beraten sie gern über ihren weiteren versicherungsschutz .
ende des schreibens der aok
ich habe mit keinem wort gesagt bzw erwähnt dass ich keinen anspruch auf alg2 habe , sondern aufgrund meiner situation nicht für den arbeitsmarkt zur verfügung stehe . auch dass ich bei krankengeld besser gestellt sei als ein arbeitsfähiger versicherter finde ich schon komisch , bei 800 alg1 . auchliegt der aok das gutachten in kopie vor . es wurde auch mit keinem wort gesagt dass ich durch den mdk deswegen untersucht werden soll .
unabhängig vom gutachten sagte mir die arge , dass ich mich vom hausarzt krankschreiben lassen soll , was ich auch gemacht habe , was seitdem 22.08.2011 fortlaufend so ist .
hinzufügen muss ich noch , dass ich bis zum 31.03.2011 in arbeit war , jedoch vom 10.01.2011 - 31.03.2011 krankgeschrieben war . dort wo ich herkomme , bin auch vom mdk untersucht worden , wo es ebenfalls hiess , dass ich árbeitsunfähig bin . auch war man nicht in der lage , eine diagnose darüber zu stellen , was ich habe . ich habe mich dann am 01.04.2011 arbeitslos gemeldet . bin dann mitte april zu meiner freundin , wir wohnten 380km auseinander , gezogen . beim dortigen bzw hiesigen arbeitsamt habe ich dann meine situation geschildert . man wollte dann die ärztlichen untersuchungen abwarten . daraus hat sich dann die situation ergeben , die ich zu anfang geschildert habe .
kann mir da jemand helfen bzw rat geben ?? ist das rechtens von der aok ?????
ihre arbeitsunfähigkeit
sehr geehrter herr ...
sie haben grundsätzlich während ihrer arbeitsunfähigkeit einen anspruch auf 6 wochen leistungsfortzahlung durch die agentur für arbeit . dies trifftbei ihnen nicht zu , da ihr anspruch auf arbeitslosengeld am 30.09.2011 geendet hat . wie sie uns mitgeteilt haben , haben sie keinen anspruch auf alg2 . bei einer zahlung von krankengeld wären sie besser gestellt als ein ein arbeitsfähiger versicherter . dies ist jedoch vom gestzgeber nicht gewollt. sehr geehrter herr .... ,bitte haben sie verständnis dass wir ihnen aus diesem grund kein krankengeld bezahlen können . wir beraten sie gern über ihren weiteren versicherungsschutz .
ende des schreibens der aok
ich habe mit keinem wort gesagt bzw erwähnt dass ich keinen anspruch auf alg2 habe , sondern aufgrund meiner situation nicht für den arbeitsmarkt zur verfügung stehe . auch dass ich bei krankengeld besser gestellt sei als ein arbeitsfähiger versicherter finde ich schon komisch , bei 800 alg1 . auchliegt der aok das gutachten in kopie vor . es wurde auch mit keinem wort gesagt dass ich durch den mdk deswegen untersucht werden soll .
unabhängig vom gutachten sagte mir die arge , dass ich mich vom hausarzt krankschreiben lassen soll , was ich auch gemacht habe , was seitdem 22.08.2011 fortlaufend so ist .
hinzufügen muss ich noch , dass ich bis zum 31.03.2011 in arbeit war , jedoch vom 10.01.2011 - 31.03.2011 krankgeschrieben war . dort wo ich herkomme , bin auch vom mdk untersucht worden , wo es ebenfalls hiess , dass ich árbeitsunfähig bin . auch war man nicht in der lage , eine diagnose darüber zu stellen , was ich habe . ich habe mich dann am 01.04.2011 arbeitslos gemeldet . bin dann mitte april zu meiner freundin , wir wohnten 380km auseinander , gezogen . beim dortigen bzw hiesigen arbeitsamt habe ich dann meine situation geschildert . man wollte dann die ärztlichen untersuchungen abwarten . daraus hat sich dann die situation ergeben , die ich zu anfang geschildert habe .
kann mir da jemand helfen bzw rat geben ?? ist das rechtens von der aok ?????
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