für wie lange bist du krankgeschrieben?
das ist wichtig
bei der krankenkasse angerufen hast du ja schon, normalerweise geht das lückenlos weiter, also ab dem 1.9. bekommst du dann dein krankengeld, ich bin mir aber nicht sicher wie viel genau, ob es 80% sind oder nur die höhe des alg, kann aber durchaus sein, daß es 80% oder keine ahnung wie der satz jetzt ist.
wann ist dein nächster arzttermin?
auf jeden fall möchtest du nicht, sondern es ist dein recht, dein anspruch, du bekommst.
und fordere von der kk einen auszahlungsschein an.
dein nächster arzttermin sollte auf jeden fall spätestens am letzten tag der krankschreibung sein, dies mußt du definitiv beachten, damit du deinen krankheitsverlauf lückenlos dokumentierst.
edith sagt noch, wenn auf der krankschreibung der z.b. 23.9. steht, MUß die erneute krankschreibung SPÄTESTENS!!! am 23.9. erfolgen.
und jetzt WICHTIG, FÄLLT DER LETZTE TAG DER KRANKSCHREIBUNG AUF EINEN SAMSTAG, SONN-, ODER FEIERTAG MUßT DU DEFINITIV AM FREITAG SCHON ZUM ARZT GEHEN ,wenn du am montag gehst, hast du deine lücke und kriegst gar nichts mehr und darfst sogar für deine krankenversicherung selber aufkommen.
krankengeld bekommst du rückwirkend bei abgabe des auszahlungsscheines bei der krankenkasse, bei dir wäre es vom tag x rückwirkend bis zum einschließlich 1.9.2011
sicherheitshalber deinen arzttermin vor dem ablaufdatum des auszahlungsscheines vereinbaren, solltest du krank oder verhindert sein, hast du noch einen kleinen puffer.
sicherheitshalber auch deinen arzt auf die lückenproblematik aufmerksam machen, die arzthelferinnen auch, sichere dich so gut ab wie es geht, wenn das kind in den brunnen gefallen ist, wird es sehr sehr schwierig.
Krankengeld bei Arbeitslosigkeit?
Moderator: Czauderna
Habe gestern einen Anruf von der örtlichen Niederlassung der KK bekommen, daß ich Auszahlungscheine in Bearbeitung sind, man also erstmal den Ex-Arbeitgeber bzgl. des Gehalts angeschrieben hat, und ich dann die Auszahlungsscheine übesandt bekomme.
Heuet habeich einen Brief der Bezirkshauptstelle im Kasten, mit dem inweis daß mein Ex-Arbeitgeber mich abgemeldet hat und ich Bescheid geben soll, obn ich krank bin, selbständig tätig oder woanders arbeite. Die wissen doch eigentlich Bescheid in dem ich denen meine Krankmeldungen geschickt habe, oder?
Heuet habeich einen Brief der Bezirkshauptstelle im Kasten, mit dem inweis daß mein Ex-Arbeitgeber mich abgemeldet hat und ich Bescheid geben soll, obn ich krank bin, selbständig tätig oder woanders arbeite. Die wissen doch eigentlich Bescheid in dem ich denen meine Krankmeldungen geschickt habe, oder?