Hallo,
es geht um meine Frau. Erstmal wollte ich klären, ob sie pflichtversichert ist. Sie hat 10 Jahre in Österreich gearbeitet, wurde schwer krank und kam zurück nach Deutschland, bekam Sozialhilfe, das Sozialamt hat ihr eine freiwillige Krankenversicherung vermittelt. 3 Jahre später bekam sie Rente von der Rentenversicherung Bund. Im Rentenbescheid steht: Ihr Krankenkassenversicherungsverhältnis hat sich geändert. Der Beitrag wird von der Rente einbehalten und zu 100% von der Rentenversicherung an die Krankenkasse überwiesen.
Frage 1: Gehe ich zurecht davon aus, dass meine Frau pflichtversichert ist?
Falls ja, sie bekommt eine gesetzliche österreichische Rente. Dazu wurde uns von der Krankenkasse gesagt, die sei Beitragspflichtig. Es wurde der volle Satz berechnet. Im Bescheid stand, diese sei freiwillig. Ich habe Mitte 2006 angerufen und gesagt, sie sei Pflichtmitglied, warum ist die österreichische Rente freiwillig versichert. Darauf wurde gesagt, ausländische Renten können nur freiwillig abgerechnet werden.
Frage 2: Ist es richtig, dass keine Beitragspflicht für die österreichische Rente bestand bis 30.06.2011, da sie pflichtversicherter Rentner ist und der Beitrag daher zurück zu erstatten ist?
Falls ja, geht es um die Verjährung. Normal 4 Jahre plus Kalenderjahr, wären ab 01.01.2007. Ich habe mindestens noch 5 Schreiben an die Krankenkasse, wo drin steht, dass Sie ausländische Rente bekommt, davon eins zum Beitritt in die Krankenkasse.
Frage 3: Kann man hier einen Vorsatz unterstellen und daher von 30 Jahren Verjährung ausgehen?
Liebe Grüße
Peter
Beitrag für Österreichische Rente bisher zu Unrecht bezahlt?
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Re: Beitrag für Österreichische Rente bisher zu Unrecht beza
Ja, natürlich vorausgesetzt, alles wurde richtig gemeldet.DerLiebePeter hat geschrieben: Frage 1: Gehe ich zurecht davon aus, dass meine Frau pflichtversichert ist?
Bei einer Pflichtversicherung in der KVdR war eine ausländische Rente bis 30.06.11 nicht beitragspflichtig. Das Konstrukt mit der freiwilligen Versicherung ist, naja, um es mal mit Rossi zu beschreiben, kreativ, aber nicht in Ordnung. Eigentlich hätte dem SB klar sein müssen, dass da was schief läuft, wenn er sein Programm so seltsam überlisten muss.DerLiebePeter hat geschrieben: Falls ja, sie bekommt eine gesetzliche österreichische Rente. Dazu wurde uns von der Krankenkasse gesagt, die sei Beitragspflichtig. Es wurde der volle Satz berechnet. Im Bescheid stand, diese sei freiwillig. Ich habe Mitte 2006 angerufen und gesagt, sie sei Pflichtmitglied, warum ist die österreichische Rente freiwillig versichert. Darauf wurde gesagt, ausländische Renten können nur freiwillig abgerechnet werden.
Ja.DerLiebePeter hat geschrieben: Frage 2: Ist es richtig, dass keine Beitragspflicht für die österreichische Rente bestand bis 30.06.2011, da sie pflichtversicherter Rentner ist und der Beitrag daher zurück zu erstatten ist?
Ich würde es auf jeden Fall beantragen. So ein grober Schnitzer passiert normalerweise nicht einfach so und wird bei Prüfungen nicht bemerkt. Wobei es ja bekanntlich nichts gibt, was es nicht gibt.DerLiebePeter hat geschrieben: Falls ja, geht es um die Verjährung. Normal 4 Jahre plus Kalenderjahr, wären ab 01.01.2007. Ich habe mindestens noch 5 Schreiben an die Krankenkasse, wo drin steht, dass Sie ausländische Rente bekommt, davon eins zum Beitritt in die Krankenkasse.
Frage 3: Kann man hier einen Vorsatz unterstellen und daher von 30 Jahren Verjährung ausgehen?
Liebe Grüße
Peter