[UPDATE] Kündigung wegen Lücke auf Zahlschein
Moderator: Czauderna
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[UPDATE] Kündigung wegen Lücke auf Zahlschein
in gekürzter Fassung!
Leider mit niederschmetternden Neuigkeiten....
Hi,
ich bin seit Mitte Juni diesen Jahres wegen einer psychischen Erkrankung (u.a. Panikattacken) krankgeschrieben. Nach 5 -5 1/2 Wochen Krankschreibung etwa, ohne nennenswerte Post von der Krankenkasse, bekam ich einen Brief von selbiger mit der Bitte mich beim MDK vorzustellen.
Da es mir wieder recht gut ging, auch dank der Psycho-Pillen, einigte ich mich mit dem MDK Arzt, nur noch bis max. 19.8. krank zu sein.
Kurze Zeit nach diesem Termin wurde mir , da ich noch in der Probezeit war, allerdings durch meinen Arbeitgeber gekündigt. (zu diesem hatte ich gewechselt, auf Grund von Problemen mit meinem alten AG...)
Lohnfortzahlung war beendet und ich habe das erste Mal in meinem Leben einen Krankengeld-Auszahlschein erhalten, welchen ich meinem Arzt beim darauf folgenden Termin dann auch vorlegte. Auf Grund des MDK Urteiles hat er dies auch bis voraussichtlich 19.8. ausgefüllt und sagte mir da es mir auf Grund meiner Kündigung wieder schlechter ging, dass er mir einen Einspruch zum MDK Urteil ausstellen wird.
Allerdings habe ich dann erst am Tresen erfahren, dass mein Arzt für die folgenden 2 Wochen im Urlaub war und der nächste Termin, aus organisatorischen Gründen erst wieder am 23.8. möglich war. (was ich mir nachträglich habe schriftlich von meinem Arzt bestätigen lassen) Meine Bedenken bezüglich dem Fortlauf des Auszahlscheines, entgegnete man mir, dass ich doch noch nicht "gesund" geschrieben wäre und dass das nichts ausmachen würde. Hätte ich es besser nicht geglaubt!
Denn gestern bekam ich einen Anruf meiner KK Sachbearbeiterin, dass dem MDK Einspruch meines Arztes zwar stattgegeben wurde, aber das mein Versicherungsverhältnis durch die Lücke auf dem Zahlschein "eigentlich", seit dem 20.8. nicht mehr bestehen würde. Ich wäre zwar noch 28 Tage pflichtversichert und hätte auch Anspruch auf Krankengeld für diesen Zeitraum, aber erst wieder ab dem 23.8.2011 und bis zum 19.9. dann müsse ich zum JobCenter. Die übliche "Kündigung" aus meiner Krankenversicherung bleibe mir aber immerhin erspart.
MDK und Arzt haben bestätigt dass ich weiterhin bis wuf Weiteres krank bin!!!!!
Ich verstehe ehrlich gesagt die Welt oder besser diesen Sozialstaat nicht mehr!
Hier noch die Begründung meiner Krankenkasse:
"Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, dass bei ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld besteht.
Wird das Krankengeld abschnittsweise gewährt, ist das Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen des Krankengeld für jeden weiteren Bewilligungsabschnitt neu zu prüfen. Erst wenn nach ggf. vorausgegangener Krankengeldgewährung eine erneute ärztliche Bescheinigung (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V) vorgelegt wird, besteht für die Krankenkasse überhaupt Anlass, die weiteren rechtlichen Voraussetzungen des Krankengeldanspruchs und damit
eines neuen Leistungsfalles zu prüfen.
Der Arzt attestierte zunächst bis zum 19.08.2011 Ihre Arbeitsunfähigkeit. Am 23.08.2011 wurde eine weitere Zeit der Arbeitsunfähigkeit festgestellt.
Die Voraussetzungen eines Krankengeldanspruchs – also auch die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V – müssen bei zeitlich befristeter Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und dementsprechender Krankengeldgewährung für jeden Bewilligungsabschnitt jeweils erneut vorliegen (ständige Rechtsprechung des BSG, s. a. Urteil vom 05.05.2009, B 1 KR 20/08 R Absatz 20). Damit ein Krankengeldanspruch ununterbrochen fortbesteht, ist es erforderlich, dass spätestens am letzten Tag, für den zunächst Arbeitsunfähigkeit
bescheinigt wurde, eine Folgebescheinigung für das Weiterbestehen von Arbeitsunfähigkeit vom Arzt ausgestellt wird. Wird die Bescheinigung später – und somit rückwirkend ausgestellt – ist von einem neuen Versicherungsfall auszugehen. Es ist dann zu prüfen, ob am Tag nach der
ärztlichen Feststellung ein Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld besteht.
Unerheblich ist, dass die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeits-Feststellung durch den Vertragsarzt vorsehen, weil sich dadurch an der Gesetzeslage zur Anspruchsentstehung und Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft nichts ändert (Urteil des BSG vom 26.06.2007, B 1 KR 8/07 R ).
Aufgrund Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses zum 08.08.2011 bleibt Ihre Mitgliedschaft nach § 192 Sozialgesetzbuch V für die Dauer des Krankengeldbezuges erhalten - folglich bis zum 19.08.2011.
Die ärztliche Bescheinigung Ihres Arztes vom 01.09.2011 bestätigt das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit - ändert aber nicht die Beurteilung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Wir haben Sie auch heute informiert, dass in Ihrem Fall des nachwirkenden Versicherungsschutzes nach §19 Sozialgesetzbuch 5 für die Zeit vom 20.08. bis 19.09.2011 besteht.
Somit zahlen wir bei weiterer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld vom 23.08.2011 (ärztliche Fest-
stellung) bis längstens zum 19.09.2011. "
Der Widerspruch liegt bereits meiner Kasse vor. Der Rat der darüber entscheidet, tagt allerdings erst wieder Ende September......
Was kann ich Eurer Meinung nach jetzt noch tun?
Ist es Überhaupt rechtens von der Krankenkasse so zu argumentieren?
Ich bin zwar langsam an Resignationen und immer wieder folgende Tiefschläge gewöhnt, aber das zieht mir wirklich Boden unter den Füssen weg, wenn es wirklich so kommen sollte, dass ich dann auch noch von der "Grundsicherung" leben müsste...
Leider mit niederschmetternden Neuigkeiten....
Hi,
ich bin seit Mitte Juni diesen Jahres wegen einer psychischen Erkrankung (u.a. Panikattacken) krankgeschrieben. Nach 5 -5 1/2 Wochen Krankschreibung etwa, ohne nennenswerte Post von der Krankenkasse, bekam ich einen Brief von selbiger mit der Bitte mich beim MDK vorzustellen.
Da es mir wieder recht gut ging, auch dank der Psycho-Pillen, einigte ich mich mit dem MDK Arzt, nur noch bis max. 19.8. krank zu sein.
Kurze Zeit nach diesem Termin wurde mir , da ich noch in der Probezeit war, allerdings durch meinen Arbeitgeber gekündigt. (zu diesem hatte ich gewechselt, auf Grund von Problemen mit meinem alten AG...)
Lohnfortzahlung war beendet und ich habe das erste Mal in meinem Leben einen Krankengeld-Auszahlschein erhalten, welchen ich meinem Arzt beim darauf folgenden Termin dann auch vorlegte. Auf Grund des MDK Urteiles hat er dies auch bis voraussichtlich 19.8. ausgefüllt und sagte mir da es mir auf Grund meiner Kündigung wieder schlechter ging, dass er mir einen Einspruch zum MDK Urteil ausstellen wird.
Allerdings habe ich dann erst am Tresen erfahren, dass mein Arzt für die folgenden 2 Wochen im Urlaub war und der nächste Termin, aus organisatorischen Gründen erst wieder am 23.8. möglich war. (was ich mir nachträglich habe schriftlich von meinem Arzt bestätigen lassen) Meine Bedenken bezüglich dem Fortlauf des Auszahlscheines, entgegnete man mir, dass ich doch noch nicht "gesund" geschrieben wäre und dass das nichts ausmachen würde. Hätte ich es besser nicht geglaubt!
Denn gestern bekam ich einen Anruf meiner KK Sachbearbeiterin, dass dem MDK Einspruch meines Arztes zwar stattgegeben wurde, aber das mein Versicherungsverhältnis durch die Lücke auf dem Zahlschein "eigentlich", seit dem 20.8. nicht mehr bestehen würde. Ich wäre zwar noch 28 Tage pflichtversichert und hätte auch Anspruch auf Krankengeld für diesen Zeitraum, aber erst wieder ab dem 23.8.2011 und bis zum 19.9. dann müsse ich zum JobCenter. Die übliche "Kündigung" aus meiner Krankenversicherung bleibe mir aber immerhin erspart.
MDK und Arzt haben bestätigt dass ich weiterhin bis wuf Weiteres krank bin!!!!!
Ich verstehe ehrlich gesagt die Welt oder besser diesen Sozialstaat nicht mehr!
Hier noch die Begründung meiner Krankenkasse:
"Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, dass bei ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld besteht.
Wird das Krankengeld abschnittsweise gewährt, ist das Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen des Krankengeld für jeden weiteren Bewilligungsabschnitt neu zu prüfen. Erst wenn nach ggf. vorausgegangener Krankengeldgewährung eine erneute ärztliche Bescheinigung (vgl. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V) vorgelegt wird, besteht für die Krankenkasse überhaupt Anlass, die weiteren rechtlichen Voraussetzungen des Krankengeldanspruchs und damit
eines neuen Leistungsfalles zu prüfen.
Der Arzt attestierte zunächst bis zum 19.08.2011 Ihre Arbeitsunfähigkeit. Am 23.08.2011 wurde eine weitere Zeit der Arbeitsunfähigkeit festgestellt.
Die Voraussetzungen eines Krankengeldanspruchs – also auch die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V – müssen bei zeitlich befristeter Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und dementsprechender Krankengeldgewährung für jeden Bewilligungsabschnitt jeweils erneut vorliegen (ständige Rechtsprechung des BSG, s. a. Urteil vom 05.05.2009, B 1 KR 20/08 R Absatz 20). Damit ein Krankengeldanspruch ununterbrochen fortbesteht, ist es erforderlich, dass spätestens am letzten Tag, für den zunächst Arbeitsunfähigkeit
bescheinigt wurde, eine Folgebescheinigung für das Weiterbestehen von Arbeitsunfähigkeit vom Arzt ausgestellt wird. Wird die Bescheinigung später – und somit rückwirkend ausgestellt – ist von einem neuen Versicherungsfall auszugehen. Es ist dann zu prüfen, ob am Tag nach der
ärztlichen Feststellung ein Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld besteht.
Unerheblich ist, dass die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeits-Feststellung durch den Vertragsarzt vorsehen, weil sich dadurch an der Gesetzeslage zur Anspruchsentstehung und Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft nichts ändert (Urteil des BSG vom 26.06.2007, B 1 KR 8/07 R ).
Aufgrund Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses zum 08.08.2011 bleibt Ihre Mitgliedschaft nach § 192 Sozialgesetzbuch V für die Dauer des Krankengeldbezuges erhalten - folglich bis zum 19.08.2011.
Die ärztliche Bescheinigung Ihres Arztes vom 01.09.2011 bestätigt das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit - ändert aber nicht die Beurteilung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
Wir haben Sie auch heute informiert, dass in Ihrem Fall des nachwirkenden Versicherungsschutzes nach §19 Sozialgesetzbuch 5 für die Zeit vom 20.08. bis 19.09.2011 besteht.
Somit zahlen wir bei weiterer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld vom 23.08.2011 (ärztliche Fest-
stellung) bis längstens zum 19.09.2011. "
Der Widerspruch liegt bereits meiner Kasse vor. Der Rat der darüber entscheidet, tagt allerdings erst wieder Ende September......
Was kann ich Eurer Meinung nach jetzt noch tun?
Ist es Überhaupt rechtens von der Krankenkasse so zu argumentieren?
Ich bin zwar langsam an Resignationen und immer wieder folgende Tiefschläge gewöhnt, aber das zieht mir wirklich Boden unter den Füssen weg, wenn es wirklich so kommen sollte, dass ich dann auch noch von der "Grundsicherung" leben müsste...
Zuletzt geändert von der_Tobster am 21.09.2011, 11:19, insgesamt 1-mal geändert.
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...wenn ich mich jetzt richtig entsinne, wurde mir nur über ein Krankengeld-Hinweisblatt ,welches ich per Post mit den diversen KG-Unterlagen bekommen habe, in einem kurzen, schwer zu findenden Absatz, sinngemäß mitgeteilt "...es ist wichtig sich immer eine fortlaufende AU bescheinigen zu lassen, da es sonst zu Krankengeldausfall kommt..." mehr nicht! Auch nach meiner Kündigung, die ich prompt meldete habe ich keinen Hinweis meiner KK erhalten dass es nun um so wichtiger wäre darauf zu achten! Also ich fühle mich durchaus in "diese" Falle gelotst!Czauderna hat geschrieben:Hallo,der_Tobster hat geschrieben:Falsch!Gesundheit hat geschrieben: Dass man genau im Anschluss wieder zum Arzt muss, damit es keine zeitliche Lücke gibt, kenn ich nur in den ersten 6 Wochen der Gehaltsfortzahlung.
Mach dir da also mal keine Gedanken darum, dass es eine böse Falle ist
Es ist definitiv eine Falle! Ich dachte ähnlich wie du und die Sprechstundenhilfe meines Arztes auch! Leider ist mir dann folgendes passiert:
http://www.krankenkassenforum.de/update ... t5181.html
Die Krankenkassen nutzen wirklich alle Möglichkeiten um Geld zu sparen, da wird auf nichts und niemanden Rücksicht genommen und erst recht nicht auf die Versicherten!
also von einer Falle würde ich da auch nicht schreiben wollen - wohl aber
von einer "versicherten feindlichen" Auslegung eine bestimmten BSG-Urteils, welches, gerade bei Arbeitslosen so manche Kasse dazu veranlasst solche "Lücken" zu nutzen um die Krankengeldzahlung einzustellen und damit sogar auch erst mal sogar die Mitgliedschaft zu beenden.
Hier denke ich, ist es so gelaufen, dass der "Fehler" bei Arzt lag als er
am 19.08. den Auszahlschein ausfüllte bzw. bestätigten - da er wusste, dass
er in Urlaub geht, hätte er auf dem Auszahlschein klar und deutlich vermerken müssen, dass die Arbeitsunfähigkeit weiterbesteht und erst ein neuer Arzt/Patient-Kontakt zu einem entsprechend späteren Termin stattfinden könne.
Dann ist für uns als Kasse die Sachlage klar - der Versicherte ist weiterhin arbeitsunfähig und wir bekommen zur gegebenen Zeit einen neuen Auszahlschein.
Die Kasse hier hat wahrscheinlich sich diese "fehlende" Ergänzungen auf dem Auszahlschein zu Nutze gemacht und den Fall deshalb beendet -
Dagegen hilft nur eines - Widerspruch, schriftlich und zwar auch durch den Arzt,
der der Kasse die Sache mit seiner Abwesenheit klar und deutlich schreiben muesste.
Gruss
Czauderna
Mein Arzt hatte mir bereits schriftlich für die KK bestätigt, dass eine Terminvergabe aus organisatorischen Gründen nicht anders möglich war. Das hat die Leiterin des Kundenservices aber überhaupt nicht interessiert.
Mit meinem Arzt habe ich vorhin noch kurz telefoniert, er war regelrecht geschockt und konnte überhaupt nicht fassen, was die KK da mit mir macht! Das Schreiben meiner KK habe ich ihm auch schon zukommen lassen...er wird auch Widerspruch einreichen.
"Arbeitslos"?! Mir wurde während der Krankheit gekündigt und ich denke ich könnte mit meinem CV sehr schnell einen neuen Job finden, bin aber attestiert psychisch einfach nicht in der Lage dazu. Was meine Krankenkasse jetzt veranlasst hat, bedeutet für mich innerhalb von 3 Monaten von meinem normalem guten Gehalt auf "Grundsicherung" zu fallen.
Ziemlich krasse Konsequenzen für einen "Formfehler" !!!
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Hallo!
Dass dein Arzt es nicht fassen kann, ist nichts neues. Er hat den Bock geschossen. Er wusste wann die Praxis geschlossen ist. Also hätte er dich bis zur nächst möglichen Terminvergabe krankschreiben können. Natürlich ist jetzt die Kasse schuld, weil sie sich an gesetzliche Vorgaben hält und weder Arzt noch Arzthelferin die AU-Richtlinien kenne.
Eine rückwirkende Krankschreibung ist vom 23.08. bis zum 19.08. nicht möglich.
Deine Mitgliedschaft endet zum 19.08.2011. Der nachgehende Leistungsanspruch von 1 Monat tritt nur in Kraft, wenn sich genau nach 1 Monat eine neue Versicherung anschließt. Sollte dies nicht der Fall sein hast du Anspruch auf Familienversicherung oder musst dich freiwillig versichern ohne Anspruch auf Krankengeld.
Dass dein Arzt es nicht fassen kann, ist nichts neues. Er hat den Bock geschossen. Er wusste wann die Praxis geschlossen ist. Also hätte er dich bis zur nächst möglichen Terminvergabe krankschreiben können. Natürlich ist jetzt die Kasse schuld, weil sie sich an gesetzliche Vorgaben hält und weder Arzt noch Arzthelferin die AU-Richtlinien kenne.
Eine rückwirkende Krankschreibung ist vom 23.08. bis zum 19.08. nicht möglich.
Deine Mitgliedschaft endet zum 19.08.2011. Der nachgehende Leistungsanspruch von 1 Monat tritt nur in Kraft, wenn sich genau nach 1 Monat eine neue Versicherung anschließt. Sollte dies nicht der Fall sein hast du Anspruch auf Familienversicherung oder musst dich freiwillig versichern ohne Anspruch auf Krankengeld.
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Wenn du den MDK Bescheid meinst, den hab ich mir am 26.8. bei meinem Arzt abgeholt und hab ihn dann per E-Mail an meine Sachbearbeiterin geschickt. Da aber der MDK eh nur ein Mal in der Woche bei meiner Kasse ist, wurde diesem Eispruch entsprechend am 1.9. auch vom MDK stattgegeben, dass ich weiterhin AU bin und war, mit der selben Krankheit.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Wann wurde denn der Widerspruch gegen die Gesundschreibung von deinem Arzt eingelegt?
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DennyCrane hat geschrieben:Hallo!
Dass dein Arzt es nicht fassen kann, ist nichts neues. Er hat den Bock geschossen. Er wusste wann die Praxis geschlossen ist. Also hätte er dich bis zur nächst möglichen Terminvergabe krankschreiben können. Natürlich ist jetzt die Kasse schuld, weil sie sich an gesetzliche Vorgaben hält und weder Arzt noch Arzthelferin die AU-Richtlinien kenne.
Eine rückwirkende Krankschreibung ist vom 23.08. bis zum 19.08. nicht möglich.
Deine Mitgliedschaft endet zum 19.08.2011. Der nachgehende Leistungsanspruch von 1 Monat tritt nur in Kraft, wenn sich genau nach 1 Monat eine neue Versicherung anschließt. Sollte dies nicht der Fall sein hast du Anspruch auf Familienversicherung oder musst dich freiwillig versichern ohne Anspruch auf Krankengeld.
Schön wiederholt! Also schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, wenn du das damit sagen wolltest.
Ich kann mir irgenwie nicht vorstellen, dass ich der Einzige bin dem das so bei seinem allerersten Zahlschein passiert ist!
Agieren dann alle Krankenkassen so? Ich werde binnen kürzester Zeit zum "Bettler" und "Sozialschmarotzer" degradiert....auf Grund eines FORMFEHLERS?? Auf dem Auszahlschein selbst steht "voraussichtlich bis.." und im unteren Abschnitt dieses Scheines groß "...bei Gesundschreibung auszufüllen!" mißverständlicher geht es wohl kaum!
Ausserdem ist die darüber entscheidende Instanz meine Krankenkasse, sprich sie hätte in dem Moment auch kulant sein können und darüber hinwegsehen können. Ganz davon abgesehen dass hier eine ganz offensichtliche Gesetzeslücke schamlos ausgenutzt wird und das in dem bewussten Wissen dass meine Gesundheit darunter leidet!
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Hallo der_Tobster,
ich kenne diese Praxis mit dem Auszahlschein und der lückenlosen Krankschreibung auch erst aus diesem Forum. Bei meiner Kasse ist das anders geregelt.
Andererseits, wenn Du noch in der Entgeltfortzahlung wärst und Tage dem Arbeitgeber nicht belegen kannst, aber nicht arbeiten warst, kannst Du auch fristlos wegen unentschuldigtem Fehlen gekündigt werden. Letztendlich macht die Kasse in Deinem Fall das gleiche. Regelmäßig zum Arzt zu gehen bzw. Termine eigenverantwortlich einzuhalten, ist ja nicht viel verlangt.
Ich würde auch an Deiner Stelle ein Attest beibringen, dass durchgehend AU bestand ggf. auch rückwirkend datiert. Und dann abwarten, wass mit dem Widerspruch passiert.
Viel Glück, Fee
ich kenne diese Praxis mit dem Auszahlschein und der lückenlosen Krankschreibung auch erst aus diesem Forum. Bei meiner Kasse ist das anders geregelt.
Andererseits, wenn Du noch in der Entgeltfortzahlung wärst und Tage dem Arbeitgeber nicht belegen kannst, aber nicht arbeiten warst, kannst Du auch fristlos wegen unentschuldigtem Fehlen gekündigt werden. Letztendlich macht die Kasse in Deinem Fall das gleiche. Regelmäßig zum Arzt zu gehen bzw. Termine eigenverantwortlich einzuhalten, ist ja nicht viel verlangt.
Ich würde auch an Deiner Stelle ein Attest beibringen, dass durchgehend AU bestand ggf. auch rückwirkend datiert. Und dann abwarten, wass mit dem Widerspruch passiert.
Viel Glück, Fee
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Ich würde mit folgendem Gerichtsurteil kontern:
lexetius.com/2005,3403
lexetius.com/2005,3403
22
c) Hat der Versicherte - wie hier der Kläger - (1.) alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan, um seine Ansprüche zu wahren, wurde er (2.) daran aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung gehindert (zB durch die Fehlbeurteilung der Arbeitsunfähigkeit des Vertragsarztes und des MDK), und macht er (3.) - zusätzlich - seine Rechte bei der Kasse unverzüglich (spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs 1 Nr 5 SGB V) nach Erlangung der Kenntnis von dem Fehler geltend, kann er sich auf den Mangel auch zu einem späteren Zeitpunkt berufen. Unter diesen engen Voraussetzungen kann die Unrichtigkeit der ärztlichen Beurteilung ggf auch durch die nachträgliche Einschätzung eines anderen ärztlichen Gutachters nachgewiesen werden und der Versicherte ausnahmsweise rückwirkend Krg beanspruchen.
32
2. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Zahlung von Krg sind auch für den 30. Mai 1999 erfüllt. Der Kläger ist nach den aufgezeigten Grundsätzen durchgehend vom 31. August 1998 bis 28. Februar 2000 arbeitsunfähig gewesen. Die Beklagte muss sich - wie dargelegt - so behandeln lassen, als seien ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und Meldung der Arbeitsunfähigkeit jeweils rechtzeitig erfolgt, sodass auch das Mitgliedschaftsverhältnis des Klägers erhalten blieb (§ 192 Abs 1 Nr 2 SGB V).
Hallo,
genau so wie es die Krankenkassenfee geschrieben hat, erging es auch mir - Ich habe von dieser "Praxis" und dem zugrunde liegendem Urteil auch erst hier erfahren
und konnte es nicht fassen wie hier mit Versicherten (rechtlich abgesichert)
umgesprungen wurde. Ich kenne das aus meiner Praxis auch ganz anders - da kommt der Versicherte zu mir, wir bereden das Ganze - ich mache für die Leistungsabteilung oder ggf. dem "Fallmanagement" einen entsprechenden Hinweis
und die Sache ist klar, die Krankengeldzahlung sowie die Mitgliedschaft gesichert.
Und wenn es persönlich nicht geht, dann läuft eben der Kontakt zwischen Arzt
und uns dementsprechend. Deswegen hatte ich noch nie Ärger und die Versicherten auch nicht.
Was will ich damit sagen - man muss miteinander reden, und zwar bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist - das gilt allerdings auch für die Versicherten.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - das trifft zum großen Teil zu, nicht nur in der Krankenversicherung - wenn ich mein Auto in einer Parkverbotszone parke, dann nützt mich der Hinweis auf meine Unkenntnis auch nix.
Gruss
Czauderna
genau so wie es die Krankenkassenfee geschrieben hat, erging es auch mir - Ich habe von dieser "Praxis" und dem zugrunde liegendem Urteil auch erst hier erfahren
und konnte es nicht fassen wie hier mit Versicherten (rechtlich abgesichert)
umgesprungen wurde. Ich kenne das aus meiner Praxis auch ganz anders - da kommt der Versicherte zu mir, wir bereden das Ganze - ich mache für die Leistungsabteilung oder ggf. dem "Fallmanagement" einen entsprechenden Hinweis
und die Sache ist klar, die Krankengeldzahlung sowie die Mitgliedschaft gesichert.
Und wenn es persönlich nicht geht, dann läuft eben der Kontakt zwischen Arzt
und uns dementsprechend. Deswegen hatte ich noch nie Ärger und die Versicherten auch nicht.
Was will ich damit sagen - man muss miteinander reden, und zwar bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist - das gilt allerdings auch für die Versicherten.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - das trifft zum großen Teil zu, nicht nur in der Krankenversicherung - wenn ich mein Auto in einer Parkverbotszone parke, dann nützt mich der Hinweis auf meine Unkenntnis auch nix.
Gruss
Czauderna
LSG-Beschluss: Krankenkassen und MDK müssen sorgfältig ermit
haufe.de/sozialversicherung/newsDetails?newsID=1314716517.93&d_start:int=11&topic=Leistungsrecht&topicView=Leistungsrecht&
hallo tobster
also ich hab im moment auch ziemlichen streß wegen einem tag lücke der noch dazu unverschuldet war
wenn es dich interessiert ich hab hier alles ziemlich ausführlich beschrieben
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t4876.html
@Czauderna
leider war meine sachbearbeiterin nicht ganz so nett wie du und hielt sich strikt an die gesetzlichen vorgaben!
die resultate kannst du ja in meinem faden nachlesen.
in dem eilverfahren des sozialgerichts schreibt auch die für mich zuständige richterin
"die auslegung des bsg urteils ist strikt, allerdings gäbe es diverse "schlupflöcher""
ich denke in tobsters fall nützt nur ein anwalt für sozialrecht etwas, der die entsprechenden"schlupflöcher" findet.
soweit die für mich zuständige richterin auch erwähnte, sei mein fall in der art noch nirgends verhandelt worden.
sicher der gerichtliche weg ist nicht immer das beste, aber die kk hat mir nicht mal die 28 tage kulanzgeld zukommen lassen, geschweige denn mich dahingehend informiert, ich wurde ausgesteuert mit dem hinweis ich sei ab sofort als rentenantragssteller bei ihnen pflichtversichert mit dem, bis zum nachweis eines geringeren einkommens gesetzlichen höchstsatz.
ich denke vor allem bei den psychischen erkrankungen, die durchaus sehr lange dauern können, sind diverse krankenkassen oder filialen erpicht darauf diese unliebsamen kranken loszuwerden.
ein weiteres zeichen hierfür ist für mich auch der sehr schnelle pflichtgang zum mdk.
@ tobster, laß dich definitiv mal von einem anwalt für sozialrecht beraten.
mein widerspruchsverfahrenergebnis war, wie ich zufälligerweise durch ein schreiben der kk an den patientenberater erfahrenhabe, bereits 2 wochen vorher festgestanden!!
auf jeden fall würde ich auch den patientenberater des bundes informieren / anrufen, die reagieren dort sehr schnell, da besonders dieser passus, in dem schrieb um den es um dien lückenlosen nachweis geht ganz eindeutig nicht über die tatsächlich möglichen folgen informiert.
ich wünsch dir bei deinem spießrutenlauf viel erfolg, meiner ist noch nicht beendet.
also ich hab im moment auch ziemlichen streß wegen einem tag lücke der noch dazu unverschuldet war
wenn es dich interessiert ich hab hier alles ziemlich ausführlich beschrieben
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t4876.html
@Czauderna
leider war meine sachbearbeiterin nicht ganz so nett wie du und hielt sich strikt an die gesetzlichen vorgaben!
die resultate kannst du ja in meinem faden nachlesen.
in dem eilverfahren des sozialgerichts schreibt auch die für mich zuständige richterin
"die auslegung des bsg urteils ist strikt, allerdings gäbe es diverse "schlupflöcher""
ich denke in tobsters fall nützt nur ein anwalt für sozialrecht etwas, der die entsprechenden"schlupflöcher" findet.
soweit die für mich zuständige richterin auch erwähnte, sei mein fall in der art noch nirgends verhandelt worden.
sicher der gerichtliche weg ist nicht immer das beste, aber die kk hat mir nicht mal die 28 tage kulanzgeld zukommen lassen, geschweige denn mich dahingehend informiert, ich wurde ausgesteuert mit dem hinweis ich sei ab sofort als rentenantragssteller bei ihnen pflichtversichert mit dem, bis zum nachweis eines geringeren einkommens gesetzlichen höchstsatz.
ich denke vor allem bei den psychischen erkrankungen, die durchaus sehr lange dauern können, sind diverse krankenkassen oder filialen erpicht darauf diese unliebsamen kranken loszuwerden.
ein weiteres zeichen hierfür ist für mich auch der sehr schnelle pflichtgang zum mdk.
@ tobster, laß dich definitiv mal von einem anwalt für sozialrecht beraten.
mein widerspruchsverfahrenergebnis war, wie ich zufälligerweise durch ein schreiben der kk an den patientenberater erfahrenhabe, bereits 2 wochen vorher festgestanden!!
auf jeden fall würde ich auch den patientenberater des bundes informieren / anrufen, die reagieren dort sehr schnell, da besonders dieser passus, in dem schrieb um den es um dien lückenlosen nachweis geht ganz eindeutig nicht über die tatsächlich möglichen folgen informiert.
ich wünsch dir bei deinem spießrutenlauf viel erfolg, meiner ist noch nicht beendet.
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Hallo und erstmal Danke für die Anteilnahme und die Tipps!
Heute wurde wohl mein Einspruch und der meines Arztes von diesem "Unabhängigen"-Rat geprüft und wie schon von nick los angedeutet, wurden diese abgelehnt. Die Krankenkasse hat wohl rechtens gehandelt....
Fakt ist, ich musste ALG2, bzw. die Grundsicherung (Sozialhilfe) beantragen und gesundheitlich geht es mir wieder deutlich schlechter. Eventuell darf ich sogar meine Sozialversicherungsbeiträge bis der Antrag bewilligt wurde noch selbst zahlen.......coole Sache oder??
Heute wurde wohl mein Einspruch und der meines Arztes von diesem "Unabhängigen"-Rat geprüft und wie schon von nick los angedeutet, wurden diese abgelehnt. Die Krankenkasse hat wohl rechtens gehandelt....
Fakt ist, ich musste ALG2, bzw. die Grundsicherung (Sozialhilfe) beantragen und gesundheitlich geht es mir wieder deutlich schlechter. Eventuell darf ich sogar meine Sozialversicherungsbeiträge bis der Antrag bewilligt wurde noch selbst zahlen.......coole Sache oder??
Zuletzt geändert von der_Tobster am 23.09.2011, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
mist
wann hast du alg2 beantragt gleich nach der ablehnung?
denn alg2 gilt ab beantragung und dann bist du wieder sv frei
kann sein, daß von der kk eine rechnung kommt wegen mindestbeitrag sind so 150 euronen
ich hab da garnicht darauf reagiert.
wie gesagt mit einem anwalt für sozialrecht sprechen, sozialgericht einschalten und pkhilfe beantragen, da nützt dir dir alg2 sache auch.
am besten noch alles aufheben, weil du es bestimmt noch einmal benötigst.
die entscheidung des sozialgerichts zählt aber erst ab antragsstellung, also um alle chancen zu wahren so schnell wie möglich einspruch / klage erhebn, wenns zu brenzlig wird kannst du die klage immer noch zurückziehen
klagen vor dem sozialgericht kosten nix, außer deinem anwalt.
wann hast du alg2 beantragt gleich nach der ablehnung?
denn alg2 gilt ab beantragung und dann bist du wieder sv frei
kann sein, daß von der kk eine rechnung kommt wegen mindestbeitrag sind so 150 euronen
ich hab da garnicht darauf reagiert.
wie gesagt mit einem anwalt für sozialrecht sprechen, sozialgericht einschalten und pkhilfe beantragen, da nützt dir dir alg2 sache auch.
am besten noch alles aufheben, weil du es bestimmt noch einmal benötigst.
die entscheidung des sozialgerichts zählt aber erst ab antragsstellung, also um alle chancen zu wahren so schnell wie möglich einspruch / klage erhebn, wenns zu brenzlig wird kannst du die klage immer noch zurückziehen
klagen vor dem sozialgericht kosten nix, außer deinem anwalt.
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Jo! Den ALG2 Antrag hab ich unmittelbar nach Erhalt des Schreibens meiner Krankenkasse gestellt, er ist aber immer noch nicht bewilligt...
In der Zwischenzeit habe ich bereits zwei Anwälte kostenpflichtig kontaktiert, von beiden kam die Aussage: "aussichtslos"
Ich bin ganz ehrlich, mir ist die Kraft bereits nach dem ersten Gang zum Jobcenter ausgegangen, einen noch aufwendigeren Spießrutenlauf schaffe ich einfach nicht! Zudem bin ich ja auch selbst dran Schuld an dieser Misere, auch wenn ich nicht direkt über die möglichen Auswirkungen aufgeklärt wurde, die KK handelt doch nur nach geltender Rechtsprechung und im Sinne aller anderen Mitglieder.
In der Zwischenzeit habe ich bereits zwei Anwälte kostenpflichtig kontaktiert, von beiden kam die Aussage: "aussichtslos"
Ich bin ganz ehrlich, mir ist die Kraft bereits nach dem ersten Gang zum Jobcenter ausgegangen, einen noch aufwendigeren Spießrutenlauf schaffe ich einfach nicht! Zudem bin ich ja auch selbst dran Schuld an dieser Misere, auch wenn ich nicht direkt über die möglichen Auswirkungen aufgeklärt wurde, die KK handelt doch nur nach geltender Rechtsprechung und im Sinne aller anderen Mitglieder.
Zuletzt geändert von der_Tobster am 23.09.2011, 13:53, insgesamt 1-mal geändert.