Krankengeldzahlung eingestellt wegen einem Tag
Moderator: Czauderna
Krankengeldzahlung eingestellt wegen einem Tag
hallo vielleicht kann mir jemand von euch helfen
ikurzer überblick
ich bin seit juli 2010 wegen schwerer depressionen krankgeschrieben davor war ich arbeitslos.
im april habe ich em rente beantragt, da sich meine krankheit nicht verbessert hat
die krankenkasse hat mich bei dem antrag unterstützt und weiß definitiv davon, dass ich nicht gesund bin.
ich hätte am 2.5.2011 einen arzttermin gehabt, den ich aber erst am 3.5. wahrnehmen konnte
da die krankschreibung bezüglich des auszahlungsscheins nicht lückenlos ist wurde ich von der krankenkasse am 5.5. ausgestellt.
ich habe mich dann am selben tag arbeitslos gemeldet und gestern erfahren, dass ich , weil krank kein alg erhalte
gegen den bescheid vom 5.5. habe ich einspruch eingelegt
im moment bin ich also weder krankenversichert noch erhalte ich geld
ich bin verzweifelt
ikurzer überblick
ich bin seit juli 2010 wegen schwerer depressionen krankgeschrieben davor war ich arbeitslos.
im april habe ich em rente beantragt, da sich meine krankheit nicht verbessert hat
die krankenkasse hat mich bei dem antrag unterstützt und weiß definitiv davon, dass ich nicht gesund bin.
ich hätte am 2.5.2011 einen arzttermin gehabt, den ich aber erst am 3.5. wahrnehmen konnte
da die krankschreibung bezüglich des auszahlungsscheins nicht lückenlos ist wurde ich von der krankenkasse am 5.5. ausgestellt.
ich habe mich dann am selben tag arbeitslos gemeldet und gestern erfahren, dass ich , weil krank kein alg erhalte
gegen den bescheid vom 5.5. habe ich einspruch eingelegt
im moment bin ich also weder krankenversichert noch erhalte ich geld
ich bin verzweifelt
das mit dem "einen Tag" Lücke bei den Krankschreibungen wurde hier schon häufiger behandelt. Du kannst - wie Du es ja offensichtlich schon getan hast - Widerspruch erheben. Der Ausgang ist allerdings nicht sicher einschätzbar.
Du könntest noch beim Arbeitsamt nach einem Leistungsanspruch nach § 125 SGB III fragen und sie darauf hinweisen, dass der Rentenantrag bereits läuft, die Kasse sich aber weigert Krankengeld zu zahlen (Bescheid gleich mitbringen) wogegen Du bereits Widerspruch eingelegt hättest.
Du könntest noch beim Arbeitsamt nach einem Leistungsanspruch nach § 125 SGB III fragen und sie darauf hinweisen, dass der Rentenantrag bereits läuft, die Kasse sich aber weigert Krankengeld zu zahlen (Bescheid gleich mitbringen) wogegen Du bereits Widerspruch eingelegt hättest.
des weiteren habe ich von der krankenkasse einen bescheid bekommen, daß ich ab 3.5. bei der krankenkasse für rentner versichert bin und ca. 150 euro dafür bezahlen soll.
muß ich nun die 150 euro bezahlen
bin ich überhaupt noch bei denen versichert
was passiert mit meinem widerspruch, wenn ich darauf eingehe und die 150 euro zahle, wozu ich eh nicht fähig bin.
der mdk hat übrigens schon 2 mal meine krankheit bestätigt
muß ich nun die 150 euro bezahlen
bin ich überhaupt noch bei denen versichert
was passiert mit meinem widerspruch, wenn ich darauf eingehe und die 150 euro zahle, wozu ich eh nicht fähig bin.
der mdk hat übrigens schon 2 mal meine krankheit bestätigt
hallo nicklos
nicht verzeifeln sondern kämpfen!!!!
ich habe in etwa das gleiche durchgemacht und gekämpft und gewonnen.
2 x hat mir die krankenkasse das geld gesperrt weil ich angeblich zu spät den doc aufgesucht habe. einspruch -gekämpft - gewonnen.in dieser zeit jedoch kein arbeitslosengeld bekommen da mußte ich durch.dann wurde ich alle 3 wochen zum medizinischen dienst bestellt beim 3 x hat er mich gesundgeschrieben wieder einspruch -gekämpft-gewonnen .
jedoch habe ich in diesem fall arbeitslosengeld bekommen das die krankenkasse dann zurück zahlen mußte.
nun hat man mich aufgefordert entweder eine erwerbsminderung bei meiner rentenstelle zu beantragen oder eine reha.
gemeinsam mit meinem doc habe ich mich für die reha entschieden.
arme hoch und kämpfen -wer nicht kämpft hat schon verloren
lg ladybam
nicht verzeifeln sondern kämpfen!!!!
ich habe in etwa das gleiche durchgemacht und gekämpft und gewonnen.
2 x hat mir die krankenkasse das geld gesperrt weil ich angeblich zu spät den doc aufgesucht habe. einspruch -gekämpft - gewonnen.in dieser zeit jedoch kein arbeitslosengeld bekommen da mußte ich durch.dann wurde ich alle 3 wochen zum medizinischen dienst bestellt beim 3 x hat er mich gesundgeschrieben wieder einspruch -gekämpft-gewonnen .
jedoch habe ich in diesem fall arbeitslosengeld bekommen das die krankenkasse dann zurück zahlen mußte.
nun hat man mich aufgefordert entweder eine erwerbsminderung bei meiner rentenstelle zu beantragen oder eine reha.
gemeinsam mit meinem doc habe ich mich für die reha entschieden.
arme hoch und kämpfen -wer nicht kämpft hat schon verloren
lg ladybam
also ich war nun beim sozialgericht und habe ein eilverfahren beantragt.
allerdings macht mir deren antwortschreiben auch keine große hoffnung, anscheinend gibt es inzwischen eine brandneues urteil welches diese verfahrensweise strikt auslegt.
ich soll nun auch darauf antworten, ob ich am 2.5. wegen meines brechdurchfalls bei einem anderen arzt war und wenn nein warum nicht
ich habe folgendes aufgesetzt
Stellungnahme
Ich bin am 2.5. zu keinem Arzt gegangen.
Aufgrund meiner Erkrankung und meines Zustandes war es mir auch nicht möglich einen Arzt aufzusuchen.
Ich hatte extreme Bauchschmerzen, war sehr erschöpft hervorgerufen durch permanentes Erbrechen und ständigem wässriger Stuhlgang ( Sprühstuhl )
Dadurch war ich für den ganzen Tag außer Gefecht gesetzt und damit beschäftigt rechtzeitig die Toilette aufzusuchen um entweder das eine, oder das andere loszuwerden.
.
Mit freundlichem Gruß
desweiteren hat sich heute der patientenberater bei mir gemeldet, diesem habe ich meinen ganzen schriftverkehr mit der kasse zugefaxt, auch dort scheinen sich die beschwerden zu häufen.
allerdings macht mir deren antwortschreiben auch keine große hoffnung, anscheinend gibt es inzwischen eine brandneues urteil welches diese verfahrensweise strikt auslegt.
ich soll nun auch darauf antworten, ob ich am 2.5. wegen meines brechdurchfalls bei einem anderen arzt war und wenn nein warum nicht
ich habe folgendes aufgesetzt
Stellungnahme
Ich bin am 2.5. zu keinem Arzt gegangen.
Aufgrund meiner Erkrankung und meines Zustandes war es mir auch nicht möglich einen Arzt aufzusuchen.
Ich hatte extreme Bauchschmerzen, war sehr erschöpft hervorgerufen durch permanentes Erbrechen und ständigem wässriger Stuhlgang ( Sprühstuhl )
Dadurch war ich für den ganzen Tag außer Gefecht gesetzt und damit beschäftigt rechtzeitig die Toilette aufzusuchen um entweder das eine, oder das andere loszuwerden.
.
Mit freundlichem Gruß
desweiteren hat sich heute der patientenberater bei mir gemeldet, diesem habe ich meinen ganzen schriftverkehr mit der kasse zugefaxt, auch dort scheinen sich die beschwerden zu häufen.
Hallo nicklos,
die Beantragung des Eilverfahren macht wohl Sinn.
In einer ähnlichen Angelegenheit (1 Tag verspäteter Arztbesuch) habe ich vor 8 Wochen für meinen Sohn Widerspruch eingelegt.
Eine Nachfrage bei der Krankenkasse ergab, dass der Widerspruch jetzt (wohl schon etwas länger) in der Bezirksgeschäftsstelle liegt.
Nach Auskunft von dort ist er- da es in der Bearbeitung der Reihe nach geht- Mitte August "dran".
Wir zahlen den Krankenkassenbeitrag für unseren Sohn (als freiwilliges Mitglied, ca.150 € pro Monat).
Das Arbeitsamt fühlt sich nicht zuständig, obwohl eigentlich wohl Anspruch auf Arbeitslosengeld bestünde. Aber- Sohn stünde dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Ich glaube, die meisten Mitarbeiter sind mit der Nahtlosigkeitsregelung nicht vertraut, bzw. der Meinung, dass diese bei vorzeitigem "Rauswurf" nicht greift.
Da ist schon Hartnäckigkeit gefragt. Steht bei uns für nächste Woche auf dem Programm. Immerhin wäre Sohn jetzt "so oder so" ausgesteuert.
Ob das dann allerdings eine Rolle spielt, weiß ich nicht.
Hast du schon beim Sozialamt gefragt, ob -im Zuge der Grundsicherung- deine Lebenskosten (und Krankenkassenbeitrag) übernommen werden würden?
Verliere nicht den Mut, nicklos!
Ich wünsche dir viel, viel Kraft!
Herzlichst
Mechthild
die Beantragung des Eilverfahren macht wohl Sinn.
In einer ähnlichen Angelegenheit (1 Tag verspäteter Arztbesuch) habe ich vor 8 Wochen für meinen Sohn Widerspruch eingelegt.
Eine Nachfrage bei der Krankenkasse ergab, dass der Widerspruch jetzt (wohl schon etwas länger) in der Bezirksgeschäftsstelle liegt.
Nach Auskunft von dort ist er- da es in der Bearbeitung der Reihe nach geht- Mitte August "dran".
Wir zahlen den Krankenkassenbeitrag für unseren Sohn (als freiwilliges Mitglied, ca.150 € pro Monat).
Das Arbeitsamt fühlt sich nicht zuständig, obwohl eigentlich wohl Anspruch auf Arbeitslosengeld bestünde. Aber- Sohn stünde dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Ich glaube, die meisten Mitarbeiter sind mit der Nahtlosigkeitsregelung nicht vertraut, bzw. der Meinung, dass diese bei vorzeitigem "Rauswurf" nicht greift.
Da ist schon Hartnäckigkeit gefragt. Steht bei uns für nächste Woche auf dem Programm. Immerhin wäre Sohn jetzt "so oder so" ausgesteuert.
Ob das dann allerdings eine Rolle spielt, weiß ich nicht.
Hast du schon beim Sozialamt gefragt, ob -im Zuge der Grundsicherung- deine Lebenskosten (und Krankenkassenbeitrag) übernommen werden würden?
Verliere nicht den Mut, nicklos!
Ich wünsche dir viel, viel Kraft!
Herzlichst
Mechthild
laut info des patientenberaters wäre ich solange der einspruch bei der krankenkasse läuft, dort versichert, zumindest habe ich das so auf meine anfrage hin so verstanden.
ich werde auf jeden fall noch bei der agentur für arbeit wegen der nahtlosigkeitsregelung einspruch einlegen, dieser vorschlag kam von dem sozialgericht.
was die grundsicherung betrifft weiß ich noch gar nichts ich bin erstmal am beibringen meiner ganzen unterlagen, was mir im moment nicht so leicht fällt.
hinzu kommt die tatsache, daß sich mein krankheitsbild, ich bin schwerst depressiv, durch diese ganze angelegenheit verschlimmert hat.
im großen und ganzen bin ich sehr überfordert, da ich gerade von mindestens 6 behörden ein formularbombardement erlebe.
mein anwalt ist im urlaub und ansonsten habe ich keine ansprechpartner.
ich habe auch von der kk ein schreiben bekommen ich wäre als rentenantragsanwärter versichert und solle 143, irgendwas zahlen.
ich meinte dann telefonisch dazu kann ich jetzt nichts sagen, ich müsse erst rücksprache halten.
bezahlt habe ich bis jetzt noch nichts.
mein tip, dort habe ich mich sehr gut wahrgenommen gefühlt wäre der patientenberater der bundesregierung, die haben ziemlich schnell auf meinen anruf reagiert ( 3 tage )
Patientenbeauftragter und seine Geschäftsstelle wie folgt:
Wolfgang Zöller, MdB
Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Fon: +49 (0)30 18 441-3420
Fax: +49 (0)30 18 441-3422
es scheinen sich dort inzwischen einige ähnlich geartete fälle angehäuft zu haben
ich denke einige mehr scheinen der ganzen angelegenheit auch mehr gewicht zu verleihen.
ob, und was es nützt kannn ich im moment allerdings nicht beurteilen.
für mich wäre es allerdings wichtig zu wissen, ob meine obige stellungnahme, warum ich nicht zum arzt gegangen bin so in ordnung ist.
ich werde auf jeden fall noch bei der agentur für arbeit wegen der nahtlosigkeitsregelung einspruch einlegen, dieser vorschlag kam von dem sozialgericht.
was die grundsicherung betrifft weiß ich noch gar nichts ich bin erstmal am beibringen meiner ganzen unterlagen, was mir im moment nicht so leicht fällt.
hinzu kommt die tatsache, daß sich mein krankheitsbild, ich bin schwerst depressiv, durch diese ganze angelegenheit verschlimmert hat.
im großen und ganzen bin ich sehr überfordert, da ich gerade von mindestens 6 behörden ein formularbombardement erlebe.
mein anwalt ist im urlaub und ansonsten habe ich keine ansprechpartner.
ich habe auch von der kk ein schreiben bekommen ich wäre als rentenantragsanwärter versichert und solle 143, irgendwas zahlen.
ich meinte dann telefonisch dazu kann ich jetzt nichts sagen, ich müsse erst rücksprache halten.
bezahlt habe ich bis jetzt noch nichts.
mein tip, dort habe ich mich sehr gut wahrgenommen gefühlt wäre der patientenberater der bundesregierung, die haben ziemlich schnell auf meinen anruf reagiert ( 3 tage )
Patientenbeauftragter und seine Geschäftsstelle wie folgt:
Wolfgang Zöller, MdB
Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Fon: +49 (0)30 18 441-3420
Fax: +49 (0)30 18 441-3422
es scheinen sich dort inzwischen einige ähnlich geartete fälle angehäuft zu haben
ich denke einige mehr scheinen der ganzen angelegenheit auch mehr gewicht zu verleihen.
ob, und was es nützt kannn ich im moment allerdings nicht beurteilen.
für mich wäre es allerdings wichtig zu wissen, ob meine obige stellungnahme, warum ich nicht zum arzt gegangen bin so in ordnung ist.
so inzwischen ist einiges passiert
ich habe ein schreiben des bedauerns vom patientenberater bekommen mit dem schreiben der krankenkasse im anhang, daß sie bei dem widerspruchsverfahren gegen mich entscheiden werden und das wußten die schon 2 wochen vor dem verfahren.
desweiteren kam dann anfang juli der ablehnungsbescheid mit dem hinweis ich könne ja beim sozialgericht klagen.
ich finde es sehr interessant, daß das ergebnis des widerspruchsausschusses VOR diesem schon feststeht, in meinen augen ein unding.
am freitag kam dann ein schreiben vom sozialgericht, daß ich von der krankenkasse ersteinmal bis zum ende des verfahrens allerdings bis maximal ende der 78 wochen ab dem antrag des eilverfahrens 3/4 des krankengeldes erhalte
desweiteren entschied das gericht nicht wegen der lückenlosigkeit sondern wegen meiner finanziellen situation die ich dem gericht klarmachen konnte.
es wurde auch der $1 des gg also die menschenrechte erwähnt.
in meinem fall wäre also die weiterzahlung des krankengelds dem interesse der versicherten vorzuziehen.
anscheinend gibt es in den urteilen der sozialgerichte keinen vergleichbaren fall.
auch wäre wegen meiner erkrankung nicht zumutbar gewesen einen hausbesuch durchführen zu lassen nur wegen der nur feststellung der krankheit und zum zwecke des ausfüllens des auszahlungsscheins.
allerdings habe ich nun eine zahlungslücke von 3 wochen die auch nicht unerheblich ist.
im übrigen stützte das sozialgericht seine entscheidung hauptsächlich auf meinen sachlich vorgebrachten einspruch und vor allem auf die befragung meine behandelnden ärztin.
meine antrag auf prozeßkostenbeihilfe im eilverfahren lehnte das gericht ab
begründung meine sache hätte ein anwalt nicht treffender formulieren können und das eilverfahren sei bereits abgeschlossen, also eine pkh nicht nötig.
nun muß ich vermutl. erneut eine pkh beantragen
es stellt sich nun die frage, ob ein klageverfahren aussicht auf erfolg hat.
ich habe ein schreiben des bedauerns vom patientenberater bekommen mit dem schreiben der krankenkasse im anhang, daß sie bei dem widerspruchsverfahren gegen mich entscheiden werden und das wußten die schon 2 wochen vor dem verfahren.
desweiteren kam dann anfang juli der ablehnungsbescheid mit dem hinweis ich könne ja beim sozialgericht klagen.
ich finde es sehr interessant, daß das ergebnis des widerspruchsausschusses VOR diesem schon feststeht, in meinen augen ein unding.
am freitag kam dann ein schreiben vom sozialgericht, daß ich von der krankenkasse ersteinmal bis zum ende des verfahrens allerdings bis maximal ende der 78 wochen ab dem antrag des eilverfahrens 3/4 des krankengeldes erhalte
desweiteren entschied das gericht nicht wegen der lückenlosigkeit sondern wegen meiner finanziellen situation die ich dem gericht klarmachen konnte.
es wurde auch der $1 des gg also die menschenrechte erwähnt.
in meinem fall wäre also die weiterzahlung des krankengelds dem interesse der versicherten vorzuziehen.
anscheinend gibt es in den urteilen der sozialgerichte keinen vergleichbaren fall.
auch wäre wegen meiner erkrankung nicht zumutbar gewesen einen hausbesuch durchführen zu lassen nur wegen der nur feststellung der krankheit und zum zwecke des ausfüllens des auszahlungsscheins.
allerdings habe ich nun eine zahlungslücke von 3 wochen die auch nicht unerheblich ist.
im übrigen stützte das sozialgericht seine entscheidung hauptsächlich auf meinen sachlich vorgebrachten einspruch und vor allem auf die befragung meine behandelnden ärztin.
meine antrag auf prozeßkostenbeihilfe im eilverfahren lehnte das gericht ab
begründung meine sache hätte ein anwalt nicht treffender formulieren können und das eilverfahren sei bereits abgeschlossen, also eine pkh nicht nötig.
nun muß ich vermutl. erneut eine pkh beantragen
es stellt sich nun die frage, ob ein klageverfahren aussicht auf erfolg hat.
und weiter gehts
inzwischen hat die krankenkasse mir immer noch kein geld gezahlt sondern gegen den eilentscheid des sozialgerichts beschwerde eingelegt
die akten sind nun beim landessozialgericht, was wiederum bedeutet, daß ich für meine klage erneut pkh beantragen muß, da ja die akte nicht greifbar ist.
wie lange das beschwerdeverfahren beim landessozialgericht dauert, weiß ich natürlich nicht.
als weiteres wurde mein widerspruch wegen der nahtlosigkeitsklausel vom arbeitsamt aufgrund des ärztlichen untersuchungsergebnisses abgelehnt und das obwohl die akten vom 10.6. bis zum 28.6. als ich ein schreiben wegen fehlender mitwirkungspflicht bekam ( dabei hatte ich das aktenpaket persönlich an der pforte mit der bitte um weiterleitung abgegeben!!!!!) verschwunden waren und ich den sachbearbeiter darauf aufmerksam machte, daß die akten definitiv seit 10.6. im haus sein müssen.
ach ja ich würde vom medizinischen dienst des arbeitsamtes nie untersucht!!! frage mich wie die zu einem ergebnis am 26.6. kommen können, als die akten noch im behördennirvana wegen fehlender mitwirkungspflicht herumirrten.
gegen diesen bescheid kann ich nun auch kage vor dem sozialgericht einreichen!!!
kurz darauf hab ich dann vom jobcenter die mitteilung erhalten, daß ich rückwirkend zum 2.5. bis vorerst oktober knapp 290 euros alg 2 bekomme, gut wenigstens etwas und krankenversichert, was sich für mich als ein segen herauskristallisierte, da ich auf dem weg zur ärztlich / psychologischen untersuchung beim rentenversicherungsträger gestürzt bin, mir das schulterblatt gebrochen habe und den termin deshalb abgesagt habe.
das resultat war wieder ein schreiben wegen fehlen der mitwirkungspflicht wird mein antrag auf eu rente abgelehnt uswusf.
es gibt tage da bin ich sehr an das haus das verrückte macht erinnert und zweifel an meinem noch normalen menschenverstand
morgen versuche ich dann nochmals einen rechtsanwalt zu kontakten der mir weiterhilft, die ganze angelegenheit wird immer verworrener und undurchsichtiger und das nicht nur für mich, sobald ich jemandem davon erzähle fngt derjenige spätestens nach der krankenkassenlücken geschichte an die ganze sache nicht zu verstehen
ich habe nun auch mit meinem hausarzt darüber gesprochen diesem war die lückengeschichte unbekannt und er wird in zukunft darauf ein besonderes augenmerk werfen.
wenn das so weitergeht wird die ganze angelegenheit fernsehreif
meine psychischen beschwerden meine erschöpfungszustände und meine angst mein zimmer zu verlassen haben sich nun nach dem sturz noch mehr verstärkt und ich kapsel mich immer mehr ab ich bin inzwischen mehr als fertig mit der welt und dem system
inzwischen hat die krankenkasse mir immer noch kein geld gezahlt sondern gegen den eilentscheid des sozialgerichts beschwerde eingelegt
die akten sind nun beim landessozialgericht, was wiederum bedeutet, daß ich für meine klage erneut pkh beantragen muß, da ja die akte nicht greifbar ist.
wie lange das beschwerdeverfahren beim landessozialgericht dauert, weiß ich natürlich nicht.
als weiteres wurde mein widerspruch wegen der nahtlosigkeitsklausel vom arbeitsamt aufgrund des ärztlichen untersuchungsergebnisses abgelehnt und das obwohl die akten vom 10.6. bis zum 28.6. als ich ein schreiben wegen fehlender mitwirkungspflicht bekam ( dabei hatte ich das aktenpaket persönlich an der pforte mit der bitte um weiterleitung abgegeben!!!!!) verschwunden waren und ich den sachbearbeiter darauf aufmerksam machte, daß die akten definitiv seit 10.6. im haus sein müssen.
ach ja ich würde vom medizinischen dienst des arbeitsamtes nie untersucht!!! frage mich wie die zu einem ergebnis am 26.6. kommen können, als die akten noch im behördennirvana wegen fehlender mitwirkungspflicht herumirrten.
gegen diesen bescheid kann ich nun auch kage vor dem sozialgericht einreichen!!!
kurz darauf hab ich dann vom jobcenter die mitteilung erhalten, daß ich rückwirkend zum 2.5. bis vorerst oktober knapp 290 euros alg 2 bekomme, gut wenigstens etwas und krankenversichert, was sich für mich als ein segen herauskristallisierte, da ich auf dem weg zur ärztlich / psychologischen untersuchung beim rentenversicherungsträger gestürzt bin, mir das schulterblatt gebrochen habe und den termin deshalb abgesagt habe.
das resultat war wieder ein schreiben wegen fehlen der mitwirkungspflicht wird mein antrag auf eu rente abgelehnt uswusf.
es gibt tage da bin ich sehr an das haus das verrückte macht erinnert und zweifel an meinem noch normalen menschenverstand
morgen versuche ich dann nochmals einen rechtsanwalt zu kontakten der mir weiterhilft, die ganze angelegenheit wird immer verworrener und undurchsichtiger und das nicht nur für mich, sobald ich jemandem davon erzähle fngt derjenige spätestens nach der krankenkassenlücken geschichte an die ganze sache nicht zu verstehen
ich habe nun auch mit meinem hausarzt darüber gesprochen diesem war die lückengeschichte unbekannt und er wird in zukunft darauf ein besonderes augenmerk werfen.
wenn das so weitergeht wird die ganze angelegenheit fernsehreif
meine psychischen beschwerden meine erschöpfungszustände und meine angst mein zimmer zu verlassen haben sich nun nach dem sturz noch mehr verstärkt und ich kapsel mich immer mehr ab ich bin inzwischen mehr als fertig mit der welt und dem system
und weiter gehts im text
ich bekam vom landessozialgericht ein schreiben, daß die kk die beschwerde nach einer rücksprache mit dem richter am 4.8.!! zurückgezogen hat, ein anruf bei gericht ergab, daß diese rücksprache leider vermündlich war und meine akten inzwischen schon wieder zurückgeschickt wurden.
ein anruf bei der rechtsstelle ergab meine akte wäre in der für mich zuständigen filiale ein anruf dort ergab da wäre nichts da!! war immerhin 3 wochen später!
2 tage später kam ein anruf, die akte sei jetzt da, allerdings brauche man von der arge einen bescheid, wieviel geld abgezogen und an die arge überwiesen werden müsse.
also ich hab dann irgendwann mal bei der kasse angerufen und nach meinem geld gefragt, daraufhin meinte die dame sie schicke eine anforderung an die arge weg, wegen des differenzbetrages
ich hab darufhin bei der arge angerufen, ich finde es immer wieder erstaunlich wie oft und wie lange ich da anrufen muß, bis ich anstatt des anrufbeantworters meinen sachbearbeiter an der strippe habe, der mir dann auch auf meinen hinweis erzählt, daß er die ganze zeit anwesend gewesen ist, aber nichts geklingelt hat ( ich glaube die haben sone art hot button für diejenigen die dort anrufen, ähnlich wie bei diesen nächtlich obskuren tvgeldgewinnspielen )
ich sag ihm halt, daß die krankenkasse mir das geld nun endlich auszahlen wird, allerdings seine infos benötigt.
er meinte, er richte alles her und weil ich ihn grade am apparat habe frage ich ihn vorsichtshalber wegens oktober, da ja die krankenkassen mir auf wundersame weise meine anrechnungszeit um über 5 monate gekürzt hat und somit die beendigung des krankengelds zum 1.10. angekündigt hat!! ( wieder ein neuer trick um mich zu ärgern!!!!!! )
er meinte dann zu mir, ich müsse dann neu beantragen, es wäre allerdings dann das vereinfachte verfahren, da sie ja das meiste schon von mir hätten.
tags darauf bekomme ich von der arge ein schreiben, daß ich nicht mehr bezugsberechtigt bin, da mein krankengeld ja höher ist, als das geld was ich von ihnen bekomme ( das ist ja auch sinn und zweck meines anliegens ) und den hinweis da ich ja ab oktober eventuell wieder bedürftig bin den antrag rechtzeitig einzureichen.
kein problem
kurz darauf bekomme ich von der kk dann ein schreiben mit meinem krankschreibungszettel den ich leider in meinem tran verwechselt hatte, der für den arbeitgeber( arge ) landete bei der kk und umgekehrt, ich solle doch die richtige beibringen.
ich hab daraufhin frohen mutes bei der arge angerufen und bin dann bei der für meinen buchstaben zuständigen unfreundlichen dame ( welche schon nach meinen nebenkosten fragte und warum ich einen steuerberater habe ) herausgekommen. meiner freundlichen bitte nach der krankschreibung kam sie nicht nach, da nun alles schon in der akte sei, sie diese heraussuchen müsse und außerdem sei jetzt eh urlaubszeit, wie ich denn da dazu käme so etwas von ihr zu verlangen, da sie eh mehr als genug arbeit habe und sich wegen so(nem scheiß ( hat sie zwar nicht gesagt ) ) etwas keine zeit habe. ( unglaublich was die sich einbildet, am liebsten würde ich eine beschwerde einreichen, aber leider ist diese dame ja für mich zuständig und was ist dann wenn was ist? )
also wieder bei der kk die mitarbeiterin angerufen, ihr das ganze erzählt und mit ihr abgesprochen, daß sie sich darum kümmert ( so von amt zu amt geht vieles einfacher ) was diese mir auch hochundheilig versprach.
also am montag mal wieder einen kontocheck gemacht und bei der kk angerufen, das diese immer noch nicht aufgefüllt wurde.
ich meinte sie solle mir doch endlich mein geld überweisen, sprach dann auch von dem 4.8 und jetzt isses ja schon september also einen monat später!!!
sie habe keine unterlagen, außerdem habe sie gesetzliche vorgaben und dürfe nix auszahlen und außerdem nur bis zum juli, da ja keine weitere krankschreibung vorhanden sei !!!!!!!!!!!!!????????????
da bin ich dann etwas lauter geworden, sprach was von werbung serice zahlungsverweigerung hinhaltetaktik und daß sie sich doch bitte mit der dame auseinandersetzen soll, weil dies bei mir nicht fruchte, was sie mir dann irgendwie versprach, sie rief mich dann auch zurück die dame sei in urlaub und jemand anders kümmere sich wohl drum, allerdings kann er nichts versprechen!!!!!
also ich wieder den hot button angerufen
montag nichts
dienstag nichts
und heute schlug er wieder zu der hot button
ich hatte also meinen sachbearbeiter, den netten aber hotbuttongeschützten am apparat und fragte ihn, ob er meine angelegenheit bezüglich der krankenkasse schon bearbeitet habe, er suchte meine akte, konnte sich sehr gut an mich erinnern ( bin ein schwieriger und seltener fall, sowas wie mich hatte er noch nie ) und meinte zu mir, er habe die ganze angelegenheit bereits am 30. außer haus gegeben!!! und weil ich ihn grade am telefon hatte und meine akte geöffnet vor ihm lag ( ihr wißt schon hot button! ) bat ich ihn doch noch nachzusehen, ob meine krankschreibung für die krankenkasse noch in meiner akte sei, was er natürlich bejahte, wobei ich ihm ersteinmal den unterschied zwischen der krankschreibung für arbeitgeber und für die krankenkasse erläutern mußte!!
um weitere verzögerungen zu vermeiden bat ich ihn doch sicherheitshalber, ob er netterweise das ganze also bearbeitung und krankschreibungszettel an die kk schicken möchte ( per fax wegen der geschwindigkeit und was ich ihm nicht sagte wegen meiner argumentativen druckmittel, die ich dann bei meiner hauptsachbearbeiterin habe, hat sie ja dann keine ausrede mehr, da ja alles per fax vorhanden )
er versicherte mir, daß das fax noch während unseres telefonates abgeschickt wird, ich bedankte mich und rief bei der kk an.
natürlich war meine hauptsachbearbeiterin nicht verfügbar, aber die nette dame versprach mir ihr bescheid zu sagen, daß sie mich zurückrufe.
nach 10 minuten klingelte das telefon, ich meinte dann zu ihr die akten müßten eigentlich schon in der filiale sein, haben sie doch bereits am 30. die arge verlassen, sie verneinte dies, ich meinte daraufhin, wer mir jetzt wohl die unwahrheit gesagt hat der sb bei der arge oder sie und erörterte ihr warum ich davon ausgehe, daß sie mir die unwahrheit erzählt habe (wem würdet ihr mehr glauben?, nachdem ihr die gesamte vorgeschichte kennt.)
in dem moment schien ihr jemand das fax der arge zugetragen zu haben, grade eben habe ich ein fax bekommen, also jetzt in diesem moment sehe ich das zum ersten mal, sie könne mir am eingangsdatum und zeitpunkt des faxes genau nachweisen, wann die unterlagen bei ihr eingetroffen sind, ich meinte klar, um sicherzugehen, daß sie die unterlagen auch definitiv haben, bat ich den sb der arge die gesamten unterlagen nochmals per fax ihnen zuzusenden.
ich fragte, ob die krankschreibung auch dabei sei, sie meinte ja, daraufhin sagte ich, dann kann sie ja das geld bis einschließlich 16.8. überweisen, sie meinte sie brauche aber den auszahlungsschein
wozu einen auszahlungsschein, sie habe ja die krankschreibung, dann fing sie nochmals mit dem auszahlungsschein an und ich meinte nur sie soll mir jetzt das geld anweisen, bin nun gespannt wieviel geld ich bekomme, ich trau mich wetten, da ist bestimmt irgendwo der wurm drin.
desweiteren hat sich die gewerkschaft aus welchen gründen auch immer ( ist auch eine längere geschichte ) bereit erklärt mir rechtsbeistand zu leisten.
meine verhandlung ist dann am 12.10. bin ja gespannt, was dabei rauskommt.
desweiteren würde mich auch interessieren, wie die kk darauf kommt das ich seit januar krankengeld beziehe, bin ich ja "erst" seit der reha krankgeschrieben.
ich bekam vom landessozialgericht ein schreiben, daß die kk die beschwerde nach einer rücksprache mit dem richter am 4.8.!! zurückgezogen hat, ein anruf bei gericht ergab, daß diese rücksprache leider vermündlich war und meine akten inzwischen schon wieder zurückgeschickt wurden.
ein anruf bei der rechtsstelle ergab meine akte wäre in der für mich zuständigen filiale ein anruf dort ergab da wäre nichts da!! war immerhin 3 wochen später!
2 tage später kam ein anruf, die akte sei jetzt da, allerdings brauche man von der arge einen bescheid, wieviel geld abgezogen und an die arge überwiesen werden müsse.
also ich hab dann irgendwann mal bei der kasse angerufen und nach meinem geld gefragt, daraufhin meinte die dame sie schicke eine anforderung an die arge weg, wegen des differenzbetrages
ich hab darufhin bei der arge angerufen, ich finde es immer wieder erstaunlich wie oft und wie lange ich da anrufen muß, bis ich anstatt des anrufbeantworters meinen sachbearbeiter an der strippe habe, der mir dann auch auf meinen hinweis erzählt, daß er die ganze zeit anwesend gewesen ist, aber nichts geklingelt hat ( ich glaube die haben sone art hot button für diejenigen die dort anrufen, ähnlich wie bei diesen nächtlich obskuren tvgeldgewinnspielen )
ich sag ihm halt, daß die krankenkasse mir das geld nun endlich auszahlen wird, allerdings seine infos benötigt.
er meinte, er richte alles her und weil ich ihn grade am apparat habe frage ich ihn vorsichtshalber wegens oktober, da ja die krankenkassen mir auf wundersame weise meine anrechnungszeit um über 5 monate gekürzt hat und somit die beendigung des krankengelds zum 1.10. angekündigt hat!! ( wieder ein neuer trick um mich zu ärgern!!!!!! )
er meinte dann zu mir, ich müsse dann neu beantragen, es wäre allerdings dann das vereinfachte verfahren, da sie ja das meiste schon von mir hätten.
tags darauf bekomme ich von der arge ein schreiben, daß ich nicht mehr bezugsberechtigt bin, da mein krankengeld ja höher ist, als das geld was ich von ihnen bekomme ( das ist ja auch sinn und zweck meines anliegens ) und den hinweis da ich ja ab oktober eventuell wieder bedürftig bin den antrag rechtzeitig einzureichen.
kein problem
kurz darauf bekomme ich von der kk dann ein schreiben mit meinem krankschreibungszettel den ich leider in meinem tran verwechselt hatte, der für den arbeitgeber( arge ) landete bei der kk und umgekehrt, ich solle doch die richtige beibringen.
ich hab daraufhin frohen mutes bei der arge angerufen und bin dann bei der für meinen buchstaben zuständigen unfreundlichen dame ( welche schon nach meinen nebenkosten fragte und warum ich einen steuerberater habe ) herausgekommen. meiner freundlichen bitte nach der krankschreibung kam sie nicht nach, da nun alles schon in der akte sei, sie diese heraussuchen müsse und außerdem sei jetzt eh urlaubszeit, wie ich denn da dazu käme so etwas von ihr zu verlangen, da sie eh mehr als genug arbeit habe und sich wegen so(nem scheiß ( hat sie zwar nicht gesagt ) ) etwas keine zeit habe. ( unglaublich was die sich einbildet, am liebsten würde ich eine beschwerde einreichen, aber leider ist diese dame ja für mich zuständig und was ist dann wenn was ist? )
also wieder bei der kk die mitarbeiterin angerufen, ihr das ganze erzählt und mit ihr abgesprochen, daß sie sich darum kümmert ( so von amt zu amt geht vieles einfacher ) was diese mir auch hochundheilig versprach.
also am montag mal wieder einen kontocheck gemacht und bei der kk angerufen, das diese immer noch nicht aufgefüllt wurde.
ich meinte sie solle mir doch endlich mein geld überweisen, sprach dann auch von dem 4.8 und jetzt isses ja schon september also einen monat später!!!
sie habe keine unterlagen, außerdem habe sie gesetzliche vorgaben und dürfe nix auszahlen und außerdem nur bis zum juli, da ja keine weitere krankschreibung vorhanden sei !!!!!!!!!!!!!????????????
da bin ich dann etwas lauter geworden, sprach was von werbung serice zahlungsverweigerung hinhaltetaktik und daß sie sich doch bitte mit der dame auseinandersetzen soll, weil dies bei mir nicht fruchte, was sie mir dann irgendwie versprach, sie rief mich dann auch zurück die dame sei in urlaub und jemand anders kümmere sich wohl drum, allerdings kann er nichts versprechen!!!!!
also ich wieder den hot button angerufen
montag nichts
dienstag nichts
und heute schlug er wieder zu der hot button
ich hatte also meinen sachbearbeiter, den netten aber hotbuttongeschützten am apparat und fragte ihn, ob er meine angelegenheit bezüglich der krankenkasse schon bearbeitet habe, er suchte meine akte, konnte sich sehr gut an mich erinnern ( bin ein schwieriger und seltener fall, sowas wie mich hatte er noch nie ) und meinte zu mir, er habe die ganze angelegenheit bereits am 30. außer haus gegeben!!! und weil ich ihn grade am telefon hatte und meine akte geöffnet vor ihm lag ( ihr wißt schon hot button! ) bat ich ihn doch noch nachzusehen, ob meine krankschreibung für die krankenkasse noch in meiner akte sei, was er natürlich bejahte, wobei ich ihm ersteinmal den unterschied zwischen der krankschreibung für arbeitgeber und für die krankenkasse erläutern mußte!!
um weitere verzögerungen zu vermeiden bat ich ihn doch sicherheitshalber, ob er netterweise das ganze also bearbeitung und krankschreibungszettel an die kk schicken möchte ( per fax wegen der geschwindigkeit und was ich ihm nicht sagte wegen meiner argumentativen druckmittel, die ich dann bei meiner hauptsachbearbeiterin habe, hat sie ja dann keine ausrede mehr, da ja alles per fax vorhanden )
er versicherte mir, daß das fax noch während unseres telefonates abgeschickt wird, ich bedankte mich und rief bei der kk an.
natürlich war meine hauptsachbearbeiterin nicht verfügbar, aber die nette dame versprach mir ihr bescheid zu sagen, daß sie mich zurückrufe.
nach 10 minuten klingelte das telefon, ich meinte dann zu ihr die akten müßten eigentlich schon in der filiale sein, haben sie doch bereits am 30. die arge verlassen, sie verneinte dies, ich meinte daraufhin, wer mir jetzt wohl die unwahrheit gesagt hat der sb bei der arge oder sie und erörterte ihr warum ich davon ausgehe, daß sie mir die unwahrheit erzählt habe (wem würdet ihr mehr glauben?, nachdem ihr die gesamte vorgeschichte kennt.)
in dem moment schien ihr jemand das fax der arge zugetragen zu haben, grade eben habe ich ein fax bekommen, also jetzt in diesem moment sehe ich das zum ersten mal, sie könne mir am eingangsdatum und zeitpunkt des faxes genau nachweisen, wann die unterlagen bei ihr eingetroffen sind, ich meinte klar, um sicherzugehen, daß sie die unterlagen auch definitiv haben, bat ich den sb der arge die gesamten unterlagen nochmals per fax ihnen zuzusenden.
ich fragte, ob die krankschreibung auch dabei sei, sie meinte ja, daraufhin sagte ich, dann kann sie ja das geld bis einschließlich 16.8. überweisen, sie meinte sie brauche aber den auszahlungsschein
wozu einen auszahlungsschein, sie habe ja die krankschreibung, dann fing sie nochmals mit dem auszahlungsschein an und ich meinte nur sie soll mir jetzt das geld anweisen, bin nun gespannt wieviel geld ich bekomme, ich trau mich wetten, da ist bestimmt irgendwo der wurm drin.
desweiteren hat sich die gewerkschaft aus welchen gründen auch immer ( ist auch eine längere geschichte ) bereit erklärt mir rechtsbeistand zu leisten.
meine verhandlung ist dann am 12.10. bin ja gespannt, was dabei rauskommt.
desweiteren würde mich auch interessieren, wie die kk darauf kommt das ich seit januar krankengeld beziehe, bin ich ja "erst" seit der reha krankgeschrieben.
so heute hab ich wenigstens erst einmal das zwangsgeld bekommen, wozu die kk verdonnert wurde
nun geht es mir wenigstens etwas besser ( finanziell )
nun kommt noch die verhandlung im oktober
ich werde weiter berichten
sorgen macht mir die aussteuerung zum 1.10.
ging ja meine krankschreibung wegen den depressionen erst nach der reha an
nun geht es mir wenigstens etwas besser ( finanziell )
nun kommt noch die verhandlung im oktober
ich werde weiter berichten
sorgen macht mir die aussteuerung zum 1.10.
ging ja meine krankschreibung wegen den depressionen erst nach der reha an
update
heute war die hauptverhandlung
inzwischen bin ich ausgesteuert aber egal
ich wurde ob des damaligen tages und des ablaufs befragt
der vertreter der krankenkasse wurde geffragt ob er noch irgendetwas zu dem fall sagen möchte
er meinte das urteil stehe ja eh schon fest
die richterin antwortete daraufhin das letzte wort hätten die ehrenamtlichen, nach denen sie sich auch richten müsse
dann fiel irgendein spezialausdruck welchen ich nicht verstand
es ging dann noch um die rücknahme der beschwerde beim landessozialgericht, wobei ich nicht weiß warum die kk dies zurückgezogen hatte, wegen telefonischem kontakt mit dem zuständigen richter.
krankenkasse zahlt
sagt sie
kein urteil!!
aufforderung der richterin an den vertreter der kk mir zeitnah das geld zu überweisen, da der betrag sollte ich meine eu genehmigt bekommen die zahlung entfällt.
glücklich bin ich nicht wirklich
froh bin ich erst, wenn das geld auf meinem konto ist.
und hoffen tue ich, daß meine rente erst nach der zahlung bewilligt wird.
also im klartext wer körperlich oder geistig verhindert ist seinen termin beim krankschreibenden arzt wahrzunehmen diesen dann zeitnah trotzdem wahrnimmt sollte widerspruch einlegen.
ein urteil wäre in meinen augen für die leidensgenossen, die nach mir kommen besser gewesen, so bleibt es unbekannt und eine individuelle (nicht)entscheidung.
entscheidend war auch für die eilentscheidung die aussage meiner ärztin, daß ich meine termine immer pünlktlichst und immer wahrgenommen hatte.
im nachhinein sagte die richterin auch, daß dieses urteil des bsg leider immer noch nicht allen ärzten bekannt sei
und die schriftliche aufklärung zumindest meiner kk zu wünschen übrig läßt.
wenn nun die kk die zahlung hinauszögert und ich zwischenzeitlich meine eu bekomme war die ganze angelegenheit sowieso fürn anus
es gibt kein urteil, also nützt es anderen auch nix
und wenn die kk bzw. die sachbearbeiterin nicht ganz so geil darauf gewesen wäre ihre vorschriften einzuhalten wäre der kk auch noch geld erspart geblieben, statt dessen hatten sie bürokratischen aufwnd gerichtlichen aufwand und mir geht es durch den ganzen mist auch nicht besser.
wenn ich das schreiben vom gericht bekomme schreibe ich hier nochmals ein update
ansonsten gibt es so oder so noch einmal eine antwort von mir
mein resümme zu diesem forum bisher
bezüglich meines faden bekam ich nicht wirklich tipps , hinweise oder lösungsvorschläge gut aufmunterungen gab es
aber ich konnte meinen frust loswerden und vielleicht hilft meine geschichte dem einen oder anderen weiter
heute war die hauptverhandlung
inzwischen bin ich ausgesteuert aber egal
ich wurde ob des damaligen tages und des ablaufs befragt
der vertreter der krankenkasse wurde geffragt ob er noch irgendetwas zu dem fall sagen möchte
er meinte das urteil stehe ja eh schon fest
die richterin antwortete daraufhin das letzte wort hätten die ehrenamtlichen, nach denen sie sich auch richten müsse
dann fiel irgendein spezialausdruck welchen ich nicht verstand
es ging dann noch um die rücknahme der beschwerde beim landessozialgericht, wobei ich nicht weiß warum die kk dies zurückgezogen hatte, wegen telefonischem kontakt mit dem zuständigen richter.
krankenkasse zahlt
sagt sie
kein urteil!!
aufforderung der richterin an den vertreter der kk mir zeitnah das geld zu überweisen, da der betrag sollte ich meine eu genehmigt bekommen die zahlung entfällt.
glücklich bin ich nicht wirklich
froh bin ich erst, wenn das geld auf meinem konto ist.
und hoffen tue ich, daß meine rente erst nach der zahlung bewilligt wird.
also im klartext wer körperlich oder geistig verhindert ist seinen termin beim krankschreibenden arzt wahrzunehmen diesen dann zeitnah trotzdem wahrnimmt sollte widerspruch einlegen.
ein urteil wäre in meinen augen für die leidensgenossen, die nach mir kommen besser gewesen, so bleibt es unbekannt und eine individuelle (nicht)entscheidung.
entscheidend war auch für die eilentscheidung die aussage meiner ärztin, daß ich meine termine immer pünlktlichst und immer wahrgenommen hatte.
im nachhinein sagte die richterin auch, daß dieses urteil des bsg leider immer noch nicht allen ärzten bekannt sei
und die schriftliche aufklärung zumindest meiner kk zu wünschen übrig läßt.
wenn nun die kk die zahlung hinauszögert und ich zwischenzeitlich meine eu bekomme war die ganze angelegenheit sowieso fürn anus
es gibt kein urteil, also nützt es anderen auch nix
und wenn die kk bzw. die sachbearbeiterin nicht ganz so geil darauf gewesen wäre ihre vorschriften einzuhalten wäre der kk auch noch geld erspart geblieben, statt dessen hatten sie bürokratischen aufwnd gerichtlichen aufwand und mir geht es durch den ganzen mist auch nicht besser.
wenn ich das schreiben vom gericht bekomme schreibe ich hier nochmals ein update
ansonsten gibt es so oder so noch einmal eine antwort von mir
mein resümme zu diesem forum bisher
bezüglich meines faden bekam ich nicht wirklich tipps , hinweise oder lösungsvorschläge gut aufmunterungen gab es
aber ich konnte meinen frust loswerden und vielleicht hilft meine geschichte dem einen oder anderen weiter