AOK möchte Krankengeldzahlung zum Monatsende einstellen
Moderator: Czauderna
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xxxxxx
Hallo Peter 10
Danke für die Info. Ich muss Morgen auch zum MDK. Bin mal gespannt ob mein erstes Gutachten irgendwann auftaucht.
Schön das es bei euch jetzt läuft.
Danke für die Info. Ich muss Morgen auch zum MDK. Bin mal gespannt ob mein erstes Gutachten irgendwann auftaucht.
Schön das es bei euch jetzt läuft.
Hallo nochmal,
da ich bisher alles Schriftliche hier eingestellt habe, schreibe ich auch weiterhin alles hier rein.
Der angekündigte Brief der Gemeinde ist nun eingetrudelt.
Folgendes ist diesem zu entnehmem:
Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Westfalen vom 19.07.2011
Sehr geehrte Frau X,
mit o.a. Schreiben teilt die Deutsche Rentenversicherung mit, dass dort ein formloser Antrag auf Erwerbsmindertenrente vorliegt. Es ist jedoch ein formularmäßiger Antrag aufzunehmen. Außerdem ist ein Antrag auf Kindererziehungszeiten/Kinderberücksichtigungszeiten aufzunehmen.
Weiterhin teilte die Deutsche Rentenversicherung mit, dass folgende Zeiten ungeklärt sind:
bla
bla
bla
bla
Sie werden gebeten, sich mit in Verbindung zu setzen zwecks Terminabsprache zur Aufnahme der entsprechenden Anträge bzw. Absprache der vorzulegenden Unterlagen.
Mit feundlichen Grüßen
Ich denke mal, da gibt es nichts zu beachten, oder?
Unser AOK Gesprächspartner rief mich auch heute wieder mal an. Es ging um diese Umdeutung und darum, dass wir uns nun relativ zeitnah einen Termin holen sollen.
Gerade vor ein paar Tagen hat meine Frau endlich für ende August einen
Therapieplatz (Verhaltenstherapie) bekommen.
Wenn meine Frau eine Rente bekommt... hat sich das dann auch mit einer Therapie erledigt???
Aus meiner Sicht könnte doch nun endlich etwas sinnvolles für die Genesung meiner Frau getan werden. Oder hat sie trotz Rente Anspruch auf einen Therapieplatz? Oder wäre es sogar ratsam (wenn das überhaupt geht) weiterhin die AOK als Zuständig zu behalten, also noch weiterhin KG zu beziehen? Wenn ja, wie sollte man das anstellen?
MfG
Peter
da ich bisher alles Schriftliche hier eingestellt habe, schreibe ich auch weiterhin alles hier rein.
Der angekündigte Brief der Gemeinde ist nun eingetrudelt.
Folgendes ist diesem zu entnehmem:
Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Westfalen vom 19.07.2011
Sehr geehrte Frau X,
mit o.a. Schreiben teilt die Deutsche Rentenversicherung mit, dass dort ein formloser Antrag auf Erwerbsmindertenrente vorliegt. Es ist jedoch ein formularmäßiger Antrag aufzunehmen. Außerdem ist ein Antrag auf Kindererziehungszeiten/Kinderberücksichtigungszeiten aufzunehmen.
Weiterhin teilte die Deutsche Rentenversicherung mit, dass folgende Zeiten ungeklärt sind:
bla
bla
bla
bla
Sie werden gebeten, sich mit in Verbindung zu setzen zwecks Terminabsprache zur Aufnahme der entsprechenden Anträge bzw. Absprache der vorzulegenden Unterlagen.
Mit feundlichen Grüßen
Ich denke mal, da gibt es nichts zu beachten, oder?
Unser AOK Gesprächspartner rief mich auch heute wieder mal an. Es ging um diese Umdeutung und darum, dass wir uns nun relativ zeitnah einen Termin holen sollen.
Gerade vor ein paar Tagen hat meine Frau endlich für ende August einen
Therapieplatz (Verhaltenstherapie) bekommen.
Wenn meine Frau eine Rente bekommt... hat sich das dann auch mit einer Therapie erledigt???
Aus meiner Sicht könnte doch nun endlich etwas sinnvolles für die Genesung meiner Frau getan werden. Oder hat sie trotz Rente Anspruch auf einen Therapieplatz? Oder wäre es sogar ratsam (wenn das überhaupt geht) weiterhin die AOK als Zuständig zu behalten, also noch weiterhin KG zu beziehen? Wenn ja, wie sollte man das anstellen?
MfG
Peter
Hallo Peter,
also, ob KRG oder Rente ist für die Behandlung deiner Frau völlig unerheblich, Rentner haben abgesehen vom KRG einen identischen Leistungsanspruch, ob nun ärztl. oder therapeutische Behandlung, alles kann weiterlaufen
deine Frau ist bereits seit 1 Jahr AU, das KRG sollte also irgendwann Anfang 2012 auslaufen, m.E. also jetzt ein guter Zeitpunkt um einen Rentenantrag zu stellen, es wird sicher noch etwas dauern bis der Rentenbescheid da ist
je nach Alter ist eine Rente auf Zeit zu erwarten, so dass sie durch die Rente einfach nur genügend Zeit für die Therapie hat und später ggf. wieder arbeiten gehen kann
selbst eine EM-Rente auf Dauer bedeutet nicht, dass deine Frau bei erfolgter Genesung nicht wieder arbeiten gehen kann, es gibt Hinzuverdienstmöglichkeiten, das Schlimmste was passieren kann ist, dass die Rente bei einer Arbeitsaufnahme gekürzt bzw. ganz eingestellt wird
das die Kasse um einen zeitnahen Termin beim Amt bittet finde ich legitim und sollte euch keine weiteren Kopfschmerzen machen
Alles wird gut
LG
Grampa
also, ob KRG oder Rente ist für die Behandlung deiner Frau völlig unerheblich, Rentner haben abgesehen vom KRG einen identischen Leistungsanspruch, ob nun ärztl. oder therapeutische Behandlung, alles kann weiterlaufen
deine Frau ist bereits seit 1 Jahr AU, das KRG sollte also irgendwann Anfang 2012 auslaufen, m.E. also jetzt ein guter Zeitpunkt um einen Rentenantrag zu stellen, es wird sicher noch etwas dauern bis der Rentenbescheid da ist
je nach Alter ist eine Rente auf Zeit zu erwarten, so dass sie durch die Rente einfach nur genügend Zeit für die Therapie hat und später ggf. wieder arbeiten gehen kann
selbst eine EM-Rente auf Dauer bedeutet nicht, dass deine Frau bei erfolgter Genesung nicht wieder arbeiten gehen kann, es gibt Hinzuverdienstmöglichkeiten, das Schlimmste was passieren kann ist, dass die Rente bei einer Arbeitsaufnahme gekürzt bzw. ganz eingestellt wird
das die Kasse um einen zeitnahen Termin beim Amt bittet finde ich legitim und sollte euch keine weiteren Kopfschmerzen machen
Alles wird gut
LG
Grampa
Hallo,
wir haben nun den Rentenantrag vorliegen.
Einmal den Antrag R100 dann den R210 und einen R810 wo ich auch gleich ein paar Fragen zu habe:
Zum Antrag R210:
Punkt 8
Seit wann und wegen welcher Gesundheitsstörung halten Sie sich für erwerbsgemindert?
Also, wegen welcher Gesundheitsstörung ist ja eigentlich klar... aber die Frage nach dem Zeitpunkt... wie soll man die beantworten?
Meine Frau hat Depressionen, sie fühlt sich seit geraumer Zeit nicht mehr arbeitsfähig. Aber hat sie sich erwerbsgemindert gefühlt? Wann fühlt man sich erwerbsgemindert und wie fühlt sich das an? Kann man sich beim beantworten der Frage nicht auch selbst ins Knie schießen?
Zum Antrag R810:
Meldung zur Krankenversicherung der Rentner
Bedeutet das, dass man dann nicht mehr Mitglied (in unserem Fall) der AOK ist? Wie sieht das dann mit der Familienversicherung aus?
Die SB bei Antragannahme hat meiner Frau mitgeteilt, dass bis zur Genehmigung des Antrags auch schonmal 3 Monate vergehen können. Ist das realistisch?
Was genau sind Rentenversicherungsunterlagen?
Sind das diese Mitteilungen die man ab und zu mal von der Rentenkasse bekommt?
Ansonsten haben wir nur die Lohnabrechnungen.
Das wars erstmal. Danke schon jetzt für eure Antworten.
wir haben nun den Rentenantrag vorliegen.
Einmal den Antrag R100 dann den R210 und einen R810 wo ich auch gleich ein paar Fragen zu habe:
Zum Antrag R210:
Punkt 8
Seit wann und wegen welcher Gesundheitsstörung halten Sie sich für erwerbsgemindert?
Also, wegen welcher Gesundheitsstörung ist ja eigentlich klar... aber die Frage nach dem Zeitpunkt... wie soll man die beantworten?
Meine Frau hat Depressionen, sie fühlt sich seit geraumer Zeit nicht mehr arbeitsfähig. Aber hat sie sich erwerbsgemindert gefühlt? Wann fühlt man sich erwerbsgemindert und wie fühlt sich das an? Kann man sich beim beantworten der Frage nicht auch selbst ins Knie schießen?
Zum Antrag R810:
Meldung zur Krankenversicherung der Rentner
Bedeutet das, dass man dann nicht mehr Mitglied (in unserem Fall) der AOK ist? Wie sieht das dann mit der Familienversicherung aus?
Die SB bei Antragannahme hat meiner Frau mitgeteilt, dass bis zur Genehmigung des Antrags auch schonmal 3 Monate vergehen können. Ist das realistisch?
Was genau sind Rentenversicherungsunterlagen?
Sind das diese Mitteilungen die man ab und zu mal von der Rentenkasse bekommt?
Ansonsten haben wir nur die Lohnabrechnungen.
Das wars erstmal. Danke schon jetzt für eure Antworten.
Hallo,
heute rief mich unser SB der AOK an und teilte mir mit, dass das KRG meiner Frau nur noch bis zum 31.07.2011 bezahlt wird/wurde und nun die Rentenversicherung zuständig sei.
Grund:
Er habe sich heute bei der Rentenversicherung nach dem Verlauf des Antrags erkundigt. Da hat man ihm mitgeteilt, dass die Rente genehmigt wurde.
Er wollte mir nur kurz Bescheid sagen, dass wir uns nicht wundern sollen, wenn morgen oder übermorgen kein KRG auf unserem Konto ist. Er wird aber alles dransetzen, dass meine Frau die Rente schnellstmöglich überwiesen bekommt.
So weit so gut (oder schlecht).
Das kommt für uns numehr überraschend, da die Frau- bei der Antragsannahme- meiner Frau mitgeteilt hat, dass es noch 3-4 Monate dauern kann, bis der Bescheid da ist.
Auch unserem AOK-SB habe ich am Telefon gesagt, dass das ziemlich plötzlich und unerwartet kommt...
Er sagte dann, dass es bei uns so schnell ging, da die Rentenkasse unseren damaligen Antrag auf REHA nur umgedeutet habe und zudem keine weiteren Untersuchungen mehr (da diese ja schon stattgefunden haben?) nötig seien.
Wir haben aber noch keinen Bescheid der Rentenkasse vorliegen... ist das alles so in Ordnung?
MfG
Peter
heute rief mich unser SB der AOK an und teilte mir mit, dass das KRG meiner Frau nur noch bis zum 31.07.2011 bezahlt wird/wurde und nun die Rentenversicherung zuständig sei.
Grund:
Er habe sich heute bei der Rentenversicherung nach dem Verlauf des Antrags erkundigt. Da hat man ihm mitgeteilt, dass die Rente genehmigt wurde.
Er wollte mir nur kurz Bescheid sagen, dass wir uns nicht wundern sollen, wenn morgen oder übermorgen kein KRG auf unserem Konto ist. Er wird aber alles dransetzen, dass meine Frau die Rente schnellstmöglich überwiesen bekommt.
So weit so gut (oder schlecht).
Das kommt für uns numehr überraschend, da die Frau- bei der Antragsannahme- meiner Frau mitgeteilt hat, dass es noch 3-4 Monate dauern kann, bis der Bescheid da ist.
Auch unserem AOK-SB habe ich am Telefon gesagt, dass das ziemlich plötzlich und unerwartet kommt...
Er sagte dann, dass es bei uns so schnell ging, da die Rentenkasse unseren damaligen Antrag auf REHA nur umgedeutet habe und zudem keine weiteren Untersuchungen mehr (da diese ja schon stattgefunden haben?) nötig seien.
Wir haben aber noch keinen Bescheid der Rentenkasse vorliegen... ist das alles so in Ordnung?
MfG
Peter
Hallo,
ja, das klingt erst mal okay - jetzt den Rentenbescheid abwarten. Es wird so sein, dass der Rentenbeginn wahrscheinlich rückwirkend festgesetzt wird. In dem Rentenbescheid wird stehen ab wann die Rente lfd. gezahlt wird.
Der "Nachzahlungsbetrag" bis zum Einsetzen der lfd. Zahlung wird wahrscheinlich erst mal an die Krankenkasse gezahlt, die ihren Erstattungsanspruch (Krankengeld bis zur Rentenhöhe) von dieser Summe einbehält und dann den Rest zu Auszahlung an deine Ehefrau bringen wird.
Gruss
Czauderna
ja, das klingt erst mal okay - jetzt den Rentenbescheid abwarten. Es wird so sein, dass der Rentenbeginn wahrscheinlich rückwirkend festgesetzt wird. In dem Rentenbescheid wird stehen ab wann die Rente lfd. gezahlt wird.
Der "Nachzahlungsbetrag" bis zum Einsetzen der lfd. Zahlung wird wahrscheinlich erst mal an die Krankenkasse gezahlt, die ihren Erstattungsanspruch (Krankengeld bis zur Rentenhöhe) von dieser Summe einbehält und dann den Rest zu Auszahlung an deine Ehefrau bringen wird.
Gruss
Czauderna
Hallo,
da kann ich wieder nur aus eigener Praxis berichten - In der Regel erhalten wir
innerhalb von einer Woche nach Zustellung des Rentenbescheids die Rentennachzahlung und wir sind dann bemüht sofort, d.h. innerhalb von drei bis vier Tagen die Auszahlung an den versicherten vorzunehmen.
Gruss
Czauderna
da kann ich wieder nur aus eigener Praxis berichten - In der Regel erhalten wir
innerhalb von einer Woche nach Zustellung des Rentenbescheids die Rentennachzahlung und wir sind dann bemüht sofort, d.h. innerhalb von drei bis vier Tagen die Auszahlung an den versicherten vorzunehmen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
und Danke @ Czauderna.
Dennoch, neue Situation!
Meine Frau hat heute morgen mit einem netten Mann der Rentenversicherung gesprochen. Als sie ihn gefragt hat, wie das in Zukunft mit den AU Bescheinigungen aussieht (da sie ja nun laut AOK Rente bezieht) war man dort doch sehr verwundert. Nachdem meine Frau ihre Rentenversicherungsnummer durchgegeben hat, stellte man fest, dass ihr Antrag noch garnicht bearbeitet wurde und es eine Frechheit von der AOK sei, dieses zu behaupten. Er rief dann unseren AOK Sachbearbeiter an und hat in wohl zusammengestaucht.... wie es denn sein könne, dass die KK vor dem Versicherten Bescheid bekommen würde.
Und wie es denn sein könne, dass man der Versicherten ohne Bescheid das KRG einstellt...
Dieser Anruf hat seine Wirkung nicht verfehlt.
Unser AOK SB rief mich dann auch gleich an und entschuldigte sich. Es sei wohl ein Missverständniss gewesen... die Abteilung bla und bla hätte es so verstanden. Wir bekämen nun weiter KRG.
Laut Aussage der Rentenversicherung können bis zum Bescheid noch einige Monate vergehen... auch eine weitere medizinische Untersuchung könne noch anstehen.
Das auch dieses Mal meine Frau wieder in ein Loch fiel, ist auch dieses Mal wieder der AOK zu verdanken. War ich sonst immer sachlich, während ich mit unserem SB telefonierte... dieses Mal ist es etwas lauter geworden.
Unverschämt sowas.
MfG
Peter
und Danke @ Czauderna.
Dennoch, neue Situation!
Meine Frau hat heute morgen mit einem netten Mann der Rentenversicherung gesprochen. Als sie ihn gefragt hat, wie das in Zukunft mit den AU Bescheinigungen aussieht (da sie ja nun laut AOK Rente bezieht) war man dort doch sehr verwundert. Nachdem meine Frau ihre Rentenversicherungsnummer durchgegeben hat, stellte man fest, dass ihr Antrag noch garnicht bearbeitet wurde und es eine Frechheit von der AOK sei, dieses zu behaupten. Er rief dann unseren AOK Sachbearbeiter an und hat in wohl zusammengestaucht.... wie es denn sein könne, dass die KK vor dem Versicherten Bescheid bekommen würde.
Und wie es denn sein könne, dass man der Versicherten ohne Bescheid das KRG einstellt...
Dieser Anruf hat seine Wirkung nicht verfehlt.
Unser AOK SB rief mich dann auch gleich an und entschuldigte sich. Es sei wohl ein Missverständniss gewesen... die Abteilung bla und bla hätte es so verstanden. Wir bekämen nun weiter KRG.
Laut Aussage der Rentenversicherung können bis zum Bescheid noch einige Monate vergehen... auch eine weitere medizinische Untersuchung könne noch anstehen.
Das auch dieses Mal meine Frau wieder in ein Loch fiel, ist auch dieses Mal wieder der AOK zu verdanken. War ich sonst immer sachlich, während ich mit unserem SB telefonierte... dieses Mal ist es etwas lauter geworden.
Unverschämt sowas.
MfG
Peter
Langsam grenzt das wirklich an Körperverletztung was einige, oder eine
Krankenkasse so abziehen.
Ist nur die Meinung einer Betroffenen.
Das ist ja mittlerweile so als wenn ein Arbeitgeber jeden Monat endscheidet am
Ersten des Monats, "wie kann ich vermeiden meinen Arbeitnehmer sein Geld zu
zahlen"
Ich dumme Nuss dachte immer der Name Versicherung kommt von den Wort
Versichtert sein das man Hilfe bekommt.
Denke davon müssen wir uns sogar erstmalig und dauerhaft verabschieden, was das so wichtige krankenkassensystem angeht.
Ist ja nicht schlimm, nur sollte absofort jeder Versicherte in Deutschland wissen
was auf ihn zukommt wenn er länger als 6 wochen krank wird.
Krankenkasse so abziehen.
Ist nur die Meinung einer Betroffenen.
Das ist ja mittlerweile so als wenn ein Arbeitgeber jeden Monat endscheidet am
Ersten des Monats, "wie kann ich vermeiden meinen Arbeitnehmer sein Geld zu
zahlen"
Ich dumme Nuss dachte immer der Name Versicherung kommt von den Wort
Versichtert sein das man Hilfe bekommt.
Denke davon müssen wir uns sogar erstmalig und dauerhaft verabschieden, was das so wichtige krankenkassensystem angeht.
Ist ja nicht schlimm, nur sollte absofort jeder Versicherte in Deutschland wissen
was auf ihn zukommt wenn er länger als 6 wochen krank wird.
Hallo,
mal ne rein praktische Frage...
Meine Frau hatte ihren letzten (vorgezogenen) Termin bei ihrem Psychiater am 01.09.2011.
Nun hat Frau Doktor aber einige Wochen Urlaub und der nächste Termin ist erst am 31.10. (gute 8 Wochen).
Auf dem Auszahlungsschein ist die AU wie immer "bis auf weiteres" ausgestellt. Auch der 31.10. ist als Termin auf diesem Schein vermerkt.
Kann es Trotzdem durch diese -relativ grosse- Verschiebung zu Schwierigkeiten (auch was den Auszahlungszeitpunkt angeht) mit der KK kommen?
BTW: Mal was positives: Die KK bzw. unser SB haben Wort gehalten. Das KRG war direkt einen Tag nach dem Telefonat (wg dem Missverständnis) auf unserem Konto.
MfG
Peter
mal ne rein praktische Frage...
Meine Frau hatte ihren letzten (vorgezogenen) Termin bei ihrem Psychiater am 01.09.2011.
Nun hat Frau Doktor aber einige Wochen Urlaub und der nächste Termin ist erst am 31.10. (gute 8 Wochen).
Auf dem Auszahlungsschein ist die AU wie immer "bis auf weiteres" ausgestellt. Auch der 31.10. ist als Termin auf diesem Schein vermerkt.
Kann es Trotzdem durch diese -relativ grosse- Verschiebung zu Schwierigkeiten (auch was den Auszahlungszeitpunkt angeht) mit der KK kommen?
BTW: Mal was positives: Die KK bzw. unser SB haben Wort gehalten. Das KRG war direkt einen Tag nach dem Telefonat (wg dem Missverständnis) auf unserem Konto.
MfG
Peter