Erstmal Danke an alle die zu meinem Beitrag gelangt sind
Mein Tehma lautet: Doppelt versichert?! Reha-Antrag?! VT übernehmen?!
Hallöchen, da ihr mir das letzte mal auch schon supi geholfen habt versuche ich es jetzt auch nochmal!
1. Zur Zeit bekomme ich Krankengeld. Werde aber ab 12.09.2011 wieder Schule machen, dann bin ich auch nicht mehr krankgeschrieben. Allerdings bin ich schon ab 01.09.2011 bei meinem Vater famlienversichert. Die neue Krankenkasse hat mir gesagt, dass der Anspruch einfach vom 01.09-12.09.2011 ruht und ich dann eine Bescheinigung meiner jetzigen Krankenkasse über erlangen von Karnkengeld einreichen soll.
Kann das wirklich sein, dass der Anspruch über diesen Zeitraum ruht?
Oder kann es sein dass ich im Nachhinein noch Probleme bekomme?
02. meine jetztige Krankenkasse möchte, dass ich einen Antrag auf Reha stelle. ich möchte aber nicht in einen Stationären Aufenthalt da ich ja ab 12.09.2011 Schule mache, sondern nur einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Wie stelle ich den Antrag am besten dass er auch durch geht?
Und wie sieht es aus, wenn der Antrag erst nach Schulbeginn durch geht? zahlen sie mir dann den Rest der Schule oder ist es dennen dann egal?
03. Meine jetztige Krankenkasse hat mir einen Verhaltenstherapie bewilligt von 25. Std. Davon habe ich auch schon ein paar " abgessesen"
Wiel läüft das jetzt ab? Muss mein Therapeut die Bewillungung der jetztigen Karnkenkasse an die neue Karnkenkasse mit den "abgessesenen" Std. schicken oder muss ich dass machen?
Hoffe es ist alles verständlich, wenn nicht einfach nach fragen!
GlG Becci
Bitte über das weiße Blatt neben meinem Namen rein gehen --&
Moderator: Czauderna
Re: Bitte über das weiße Blatt neben meinem Namen rein gehen
Grussbecci hat geschrieben:Erstmal Danke an alle die zu meinem Beitrag gelangt sind :lol:
Mein Tehma lautet: Doppelt versichert?! Reha-Antrag?! VT übernehmen?!
Hallöchen, da ihr mir das letzte mal auch schon supi geholfen habt versuche ich es jetzt auch nochmal!
1. Zur Zeit bekomme ich Krankengeld. Werde aber ab 12.09.2011 wieder Schule machen, dann bin ich auch nicht mehr krankgeschrieben. Allerdings bin ich schon ab 01.09.2011 bei meinem Vater famlienversichert. Die neue Krankenkasse hat mir gesagt, dass der Anspruch einfach vom 01.09-12.09.2011 ruht und ich dann eine Bescheinigung meiner jetzigen Krankenkasse über erlangen von Karnkengeld einreichen soll.
Kann das wirklich sein, dass der Anspruch über diesen Zeitraum ruht?
Oder kann es sein dass ich im Nachhinein noch Probleme bekomme?
Die Familienversicherung ist grundsätzlich gegenüber anderen, versicherungspflichtigen Tatbeständen nachrangig (Krankenversicherung der Rentner, Krankenversicherung der Studenten und Praktikanten (u.U) ausgenommen). Das heisst, wenn noch Krankengeldanspruch gegenüber einer anderen Kasse besteht, dann kommt die Familienversicherung nicht zustande - sie ruht dann nicht, sie besteht nicht.
02. meine jetztige Krankenkasse möchte, dass ich einen Antrag auf Reha stelle. ich möchte aber nicht in einen Stationären Aufenthalt da ich ja ab 12.09.2011 Schule mache, sondern nur einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Wie stelle ich den Antrag am besten dass er auch durch geht?
Und wie sieht es aus, wenn der Antrag erst nach Schulbeginn durch geht? zahlen sie mir dann den Rest der Schule oder ist es dennen dann egal?
Wenn deine jetzige Krankenkasse zur Kenntnis nimmt dass du ab 12.09.2011
Schüler bist, weiss sie auch, dass spätestens dann Schluss ist mit der Krankengeldzahlung - ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dir da noch eine
schriftliche Aufforderung mit der 10-Wochen-Frist übersenden wird.
Antrag auf Leistung zur Teilhabe und gleichzeitig Schule - irgendwie passt das nicht, oer sehe ich das falsch ??
03. Meine jetztige Krankenkasse hat mir einen Verhaltenstherapie bewilligt von 25. Std. Davon habe ich auch schon ein paar " abgessesen"
Wiel läüft das jetzt ab? Muss mein Therapeut die Bewillungung der jetztigen Karnkenkasse an die neue Karnkenkasse mit den "abgessesenen" Std. schicken oder muss ich dass machen?
Das sollte schon der Therapeut machen, denn er will seine Arbeit ja auch von der neuen Kasse bezahlt bekommen. Wenn die neue Kasse etwas von dir will, wird sie sich schon mit dir in Verbindung setzen.
Hoffe es ist alles verständlich, wenn nicht einfach nach fragen!
GlG Becci
Czauderna
Hallo Czauderna,
erstmal viel Dank für Deine Antworten.
sie ruht dann nicht, sie besteht nicht. Es ist aber nun mal so, dass mir die neue Kasse zum 01.09.2011 die Familienversicherung bestätigt hat. Hei0t dass dann für mich, dass ich dann einfach ab 12.09.2011 familienversichert bin?
Antrag auf Leistung zur Teilhabe und gleichzeitig Schule - irgendwie passt das nicht, oer sehe ich das falsch ??
Nein dass siehst Du nicht falsch, aber sie hat mir den Antrag nun mal geschickt, da laut MDK eine Erwerbsminderung droht nach §51.1
Jetzt stelle ich einfach diesen Antrag auf Leistung zur Teilahbe am Arbeitsleben und wollte wissen wie ich diesen best möglichst durch bekomme, damit mir zumindest die Kursgebühren von 1950€ gezahlt werden. Und wolte auch noch wissen ob die Kursgebühren überhaupt noch nach Kursbeginn übernommen werden können.
erstmal viel Dank für Deine Antworten.
sie ruht dann nicht, sie besteht nicht. Es ist aber nun mal so, dass mir die neue Kasse zum 01.09.2011 die Familienversicherung bestätigt hat. Hei0t dass dann für mich, dass ich dann einfach ab 12.09.2011 familienversichert bin?
Antrag auf Leistung zur Teilhabe und gleichzeitig Schule - irgendwie passt das nicht, oer sehe ich das falsch ??
Nein dass siehst Du nicht falsch, aber sie hat mir den Antrag nun mal geschickt, da laut MDK eine Erwerbsminderung droht nach §51.1
Jetzt stelle ich einfach diesen Antrag auf Leistung zur Teilahbe am Arbeitsleben und wollte wissen wie ich diesen best möglichst durch bekomme, damit mir zumindest die Kursgebühren von 1950€ gezahlt werden. Und wolte auch noch wissen ob die Kursgebühren überhaupt noch nach Kursbeginn übernommen werden können.