Krankengeld bei Arbeitslosigkeit?
Moderator: Czauderna
Krankengeld bei Arbeitslosigkeit?
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
mein Arbeitsverhältnis ist zum 31.08.2011 vom AG wegen Betriebsschließung gekündigt. Seit geraumer Zeit leide ich an Depressionen, die sich u. a. auch auf meine bisherige Arbeit begründen. Eine ambulante Therapie mache ich seit ca. einem Jahr. Jedoch hat sich mein Zustand in den letzten Monaten deutlich verschlechtert. Mein Therapeut hat mir jetzt einen Aufenthalt in einer Klinik nahe gelegt. Ich bin derzeit in keinem Zustand, der eine Aufnahme einer neuen Tätigkeit ermöglicht.
Wie verhält es sich jetzt mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld? Bekomme ich überhaupt irgendwo Geld her, wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe?
ich habe folgendes Problem:
mein Arbeitsverhältnis ist zum 31.08.2011 vom AG wegen Betriebsschließung gekündigt. Seit geraumer Zeit leide ich an Depressionen, die sich u. a. auch auf meine bisherige Arbeit begründen. Eine ambulante Therapie mache ich seit ca. einem Jahr. Jedoch hat sich mein Zustand in den letzten Monaten deutlich verschlechtert. Mein Therapeut hat mir jetzt einen Aufenthalt in einer Klinik nahe gelegt. Ich bin derzeit in keinem Zustand, der eine Aufnahme einer neuen Tätigkeit ermöglicht.
Wie verhält es sich jetzt mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld? Bekomme ich überhaupt irgendwo Geld her, wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe?
Re: Krankengeld bei Arbeitslosigkeit?
Hallo,Herbert12 hat geschrieben:Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
mein Arbeitsverhältnis ist zum 31.08.2011 vom AG wegen Betriebsschließung gekündigt. Seit geraumer Zeit leide ich an Depressionen, die sich u. a. auch auf meine bisherige Arbeit begründen. Eine ambulante Therapie mache ich seit ca. einem Jahr. Jedoch hat sich mein Zustand in den letzten Monaten deutlich verschlechtert. Mein Therapeut hat mir jetzt einen Aufenthalt in einer Klinik nahe gelegt. Ich bin derzeit in keinem Zustand, der eine Aufnahme einer neuen Tätigkeit ermöglicht.
Wie verhält es sich jetzt mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld? Bekomme ich überhaupt irgendwo Geld her, wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe?
wenn die Arbeitsunfähigkeit noch während des Beschäftigungsverhältnisses eingetreten ist oder eintritt und über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus andauert, dann zahlt die Kasse ab dem 01.09.2011 Krankengeld - eine
Meldung bzw. eine Beantragung von ALG1 kommt dann nicht in Frage, solange die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen fortbesteht.
Gruss
Czauderna
Hallo,Herbert12 hat geschrieben:Danke, das klingt schon mal gut.
Ich habe nur Angst daß man mir nicht glauben wird. Schließlich war ich wegen meiner Depression noch nie krank, habeimmer meine Pflicht getan, trotz der Krankheit.
Wie schnell kommt die Kasse mit dem MDK?
das kommt wirklich auf die Kasse an und was dein Arzt in den Fragebogen schreibt, den man ihm zusenden wird, entweder von der Kasse oder vom MDK.
Ich will dir nix vormachen, aber bei Arbeitsunfähigkeiten deren Beginn kurz vor
Ende der Beschäftigung liegt und bei gewissen Diagnoseschlüsseln, da kann es schon sein, dass die Kasse ziemlich schnell mit dem MDK daherkommt.
Du schreibst aber, dass ein stationärer Aufenthalt geplant ist - nun, wenn der nicht mehr all zulange entfernt ist und die Kasse dass dann auch schon weiß, dann wird wohl vorher nix mehr passieren - meine ich.
Gruss
Czauderna
Hallo,Herbert12 hat geschrieben:Wären mit dem Krankengeld auch die Beiträge zur Rentenversicherung abgedeckt? Wie würde sich Krankengeldbezug auf ein evtl.- späteres Arbeitslosengeld auswirken?
vom Krankengeld werden Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt,
die auch von der Kasse teilweise getragen werden.
Gruss
Czauderna
Krank geschrieben bin ich nun. Auch bin ich habe mich um einen Platz in einer Tagesklinik zu bemühen.
Ein paar Fragen habe ich aber noch:
Muß ich meinen Nocharbeitgeber über meine Krankmeldung informieren obwohl ich von der Arbeit freigestellt bin?
Muß ich mich zum 01.09.11 (Beginn meiner Zeit ohne Job) trotz Krankheit beim Arbeitsamt melden oder muß ich mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen?
Wie ist es einem Nebneinkommen währen der Krankheit während man Krankengeld bezieht? Nicht dass man mich falsch versteht, ich möchte und kann auch nicht arbeiten. Ich habe mir vor Jahren mal ein zweites Standbeim im MLM Sektor aufgebaut, so daß ich gelegentlich ein passives Einkommen habe, welches ich nicht beeinflussen kann.
Ein paar Fragen habe ich aber noch:
Muß ich meinen Nocharbeitgeber über meine Krankmeldung informieren obwohl ich von der Arbeit freigestellt bin?
Muß ich mich zum 01.09.11 (Beginn meiner Zeit ohne Job) trotz Krankheit beim Arbeitsamt melden oder muß ich mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen?
Wie ist es einem Nebneinkommen währen der Krankheit während man Krankengeld bezieht? Nicht dass man mich falsch versteht, ich möchte und kann auch nicht arbeiten. Ich habe mir vor Jahren mal ein zweites Standbeim im MLM Sektor aufgebaut, so daß ich gelegentlich ein passives Einkommen habe, welches ich nicht beeinflussen kann.
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
die Arbeitsunfähigkeit musst Du dem Arbeitgeber melden, auch wenn es für Dich keinen Unterschied macht. Ggf. kann er Aufwendungen in der Umlageversicherung geltend machen. Er erfährt sowieso dass Du krank bist, wenn die Kasse íhm eine Verdienstbescheinigung schickt. Und eventuell dreht man Dir einen Strick daraus, wenn Du es nicht gemeldet hast. Trotz Freistellung gelten ja gewisse arbeitsvertragliche Pflichten weiter.
Bei der Agentur für Arbeit hast Du sich hoffentlich schon gemeldet, als Du die Kündigung bekommen hast, oder? Ich würde sicherheitshalber da an Deiner Stelle noch mal vorbeigehen und mich melden und mitteilen, dass ich krank bin.
Und zum Nebeneinkommen. Was ist denn MLM? Und wie viel Zeit wendest Du noch auf und wieviel kommt da monatlich bei rum?
LG, Fee
die Arbeitsunfähigkeit musst Du dem Arbeitgeber melden, auch wenn es für Dich keinen Unterschied macht. Ggf. kann er Aufwendungen in der Umlageversicherung geltend machen. Er erfährt sowieso dass Du krank bist, wenn die Kasse íhm eine Verdienstbescheinigung schickt. Und eventuell dreht man Dir einen Strick daraus, wenn Du es nicht gemeldet hast. Trotz Freistellung gelten ja gewisse arbeitsvertragliche Pflichten weiter.
Bei der Agentur für Arbeit hast Du sich hoffentlich schon gemeldet, als Du die Kündigung bekommen hast, oder? Ich würde sicherheitshalber da an Deiner Stelle noch mal vorbeigehen und mich melden und mitteilen, dass ich krank bin.
Und zum Nebeneinkommen. Was ist denn MLM? Und wie viel Zeit wendest Du noch auf und wieviel kommt da monatlich bei rum?
LG, Fee
MLM bedeutet "Multi Level Marketing". Ich habe mal Webseiten betrieben, dort Dinge angeboten und für den jeweiligen Herseller neue Vertriebspartner geworben. Vom Umsatz der Vertriebspartner bekomme ich jeweils ein paar Prozent. Die Einkünfte sind natürlich nicht hoch, kleiner dreistelliger Betrag. Das ganze ist ein passives Einkommen und bedeutet für mich keinerlei Aufwand. Klingt vielleicht komisch, ist aber so
Arbeitssuchend bin ich sit kurz nach Erhalt meiner Kündigung gemeldet. Beim Arbeitsamt habe ich am 01.09.11 einen Termin, wo ich eigentlich meinen Antrag auf ALG abgeben wollte. Dann kann ich denen einfach sagen, daß ich krank bin und die Krankmeldung bei meiner KK ist?
Arbeitssuchend bin ich sit kurz nach Erhalt meiner Kündigung gemeldet. Beim Arbeitsamt habe ich am 01.09.11 einen Termin, wo ich eigentlich meinen Antrag auf ALG abgeben wollte. Dann kann ich denen einfach sagen, daß ich krank bin und die Krankmeldung bei meiner KK ist?
-
- Beiträge: 214
- Registriert: 06.10.2009, 21:14
@Krankenkassenfee: MLM betreiben zum Beispiel Deutsche Vermögensberatung, LR (Kosmetik), Amway(u.a. Putzmittel), FitLine (Nahrungsergänzungsmittel)... das ganze ist auch bekannt als Schneeballsystem..
Die einen sagen es ist Humbug, einige Wenige verdienen sich jedoch eine goldene Nase dran... jedem das Seine..
Die einen sagen es ist Humbug, einige Wenige verdienen sich jedoch eine goldene Nase dran... jedem das Seine..
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
während des Krankengeldbezuges darf man nicht arbeiten. Viele Kassen lassen sich das unterschreiben.
Im Zweifelsfall bist Du in der Beweispflicht, dass Du da keine Zeit investiert hast und das Geld von alleine kommt.
In der Regel würde es die Kasse wohl kaum merken, aber es gibt ja immer wieder Freunde und Nachbarn, die einen anschwärzten.
LG, Fee
P.s. Wieviel Zusatzeinkommen ist das denn?
während des Krankengeldbezuges darf man nicht arbeiten. Viele Kassen lassen sich das unterschreiben.
Im Zweifelsfall bist Du in der Beweispflicht, dass Du da keine Zeit investiert hast und das Geld von alleine kommt.
In der Regel würde es die Kasse wohl kaum merken, aber es gibt ja immer wieder Freunde und Nachbarn, die einen anschwärzten.
LG, Fee
P.s. Wieviel Zusatzeinkommen ist das denn?
bist du jetzt schon krank?
wenn ja achte unbedingt darauf , daß der auszahlungsschein lückenlos dokumentiert wird, denn sonst bist du ganz schnell dein kranken geld los und darfst dich selber versichern
wenn du wissen willst, was dir blühen kann
http://www.krankenkassenforum.de/update ... t5181.html
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t4876.html
bei mir kam die krankenkasse sehr schnell mit dem mdk 2 wochen nach meiner ersten krankschreibung hatte ich einen termin zum mdk im haus und dann nach 3 monaten wieder.
wenn ja achte unbedingt darauf , daß der auszahlungsschein lückenlos dokumentiert wird, denn sonst bist du ganz schnell dein kranken geld los und darfst dich selber versichern
wenn du wissen willst, was dir blühen kann
http://www.krankenkassenforum.de/update ... t5181.html
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t4876.html
bei mir kam die krankenkasse sehr schnell mit dem mdk 2 wochen nach meiner ersten krankschreibung hatte ich einen termin zum mdk im haus und dann nach 3 monaten wieder.