Hallo liebe Leute,
ich bin erstmalig am
06.10.2008 -31.12.2008
wegen der gleichen Krankheit Krankgeschrieben worden.Vom
08.04.2009-17.05.2009
war ich deshalb zur Reha.Vom
16.12.2009 - 07.02.2011
habe ich wieder wegen dieser Krankheit Krankengeld bezogen.
Da das Krankengeld ausgesteuert war, bin ich an die Agentur für Arbeit verwiesen worden, d.h. seit
08.02.2011
dort in Leistungsbezug ohne weitere Krankschreibungen. Ich habe mich hier dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung gestellt, auch weil ich Angst hatte vom Amt kein Geld mehr zu bekommen und in die Sozialhilfe zu fallen. Die Belehrungen des Amtes können einem ja schon Angst machen.
Nun befürchte ich das mein Leiden immer noch nicht ausgeheilt ist und sich dieses wieder verschlechtert.
Im abschließendem Schreiben stand das das k-Geld zum 07.02.11 eingestellt wird.
Weiterhin heist es der 3 Jahres Zeitraum beginnt für mich am 06.10.2008.
Dazu noch ein Formular fürs Amt.
Meine Frage:
Habe ich ab 06.10.2011 wieder Anspruch auf volle 78 Wochen Krankengeldbezug?
Oder ist dies nur Anteilig für die Zeit der ersten Krankschreibung
(3 Monate).
Gibt es noch irgendwas zu beachten, mit was muss ich rechnen?
Vielen lieben Dank für die Antwort.
Gruß Jens
Nochmal Blockfrost
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 78
- Registriert: 24.03.2010, 16:34
§ 48 Abs. 2 SGB V
Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für 78 Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate
1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.
Für Personen, die ausgesteuert sind und sich bei der Agentur für Arbeit melden, zahlt diese trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit und fehlender Vermittlungsfähigkeit Arbeitslosengeld. Eine weitere Krankschreibung ist dafür grds. nicht nötig.
Es dürfte deshalb schwer fallen, der Krankenkasse zu erklären, dass die Arbeitsunfähigkeit mit der Aussteuerung beendet ist. Die Krankenkasse wird vermutlich mit Beginn der neuen Blockfrist und einer erneuten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen derselben Krankheit den Arzt anschreiben und ggf. auch den Medizinischen Dienst um eine Stellungnahme bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für 78 Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate
1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.
Für Personen, die ausgesteuert sind und sich bei der Agentur für Arbeit melden, zahlt diese trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit und fehlender Vermittlungsfähigkeit Arbeitslosengeld. Eine weitere Krankschreibung ist dafür grds. nicht nötig.
Es dürfte deshalb schwer fallen, der Krankenkasse zu erklären, dass die Arbeitsunfähigkeit mit der Aussteuerung beendet ist. Die Krankenkasse wird vermutlich mit Beginn der neuen Blockfrist und einer erneuten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen derselben Krankheit den Arzt anschreiben und ggf. auch den Medizinischen Dienst um eine Stellungnahme bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo jumingpoint,
erst einmal vielen Dank für die Antwort.
leider hilft mir der Ausriss aus dem Beamtendeutsch bezüglich der 3 Jahresfrist so nicht ganz aus. Dies kann ich überall googeln, verstehen ist was anderes.
Ich glaube Beamtendeutsch muß erst einmal studiert werden um es vernünftig verstehen zu können.
Meine Fragestellung war da konkreter, da ich mental mit den Paragraphen leider nicht viel anfangen kann.
Ich bin ausdrücklich auf eigenem Wunsch beim Arbeitsamt voll vermittelbar gemeldet. Ich wurde auch van dem in Beamtendeutsch geschriebenen belehrungen verunswichert, das ich befürchtete gar kein Geld mehr zu bekommen, wenn meine Krankheit nicht MINDESTENS 6 Monate lang andauert.
Ich erhoffte mir eine Umschulung / Qualifikationsmassnahme.
Ich nehme auch seit monaten uneingeschränkt an einer integrationsmassnahme Ganzil / Kurse, Bewerbertraining usw. ( 2-3 x Woche ganztags) teil.
Bitte freundlich um nähere, konkretere Informationen.
LG Jens
erst einmal vielen Dank für die Antwort.
leider hilft mir der Ausriss aus dem Beamtendeutsch bezüglich der 3 Jahresfrist so nicht ganz aus. Dies kann ich überall googeln, verstehen ist was anderes.
Ich glaube Beamtendeutsch muß erst einmal studiert werden um es vernünftig verstehen zu können.
Meine Fragestellung war da konkreter, da ich mental mit den Paragraphen leider nicht viel anfangen kann.
Ich bin ausdrücklich auf eigenem Wunsch beim Arbeitsamt voll vermittelbar gemeldet. Ich wurde auch van dem in Beamtendeutsch geschriebenen belehrungen verunswichert, das ich befürchtete gar kein Geld mehr zu bekommen, wenn meine Krankheit nicht MINDESTENS 6 Monate lang andauert.
Ich erhoffte mir eine Umschulung / Qualifikationsmassnahme.
Ich nehme auch seit monaten uneingeschränkt an einer integrationsmassnahme Ganzil / Kurse, Bewerbertraining usw. ( 2-3 x Woche ganztags) teil.
Bitte freundlich um nähere, konkretere Informationen.
LG Jens
Beginn der Blockfrist am 06.10.2008, mit Entgeltfortzahlung, 3 Jahre Ende 05.10.2011. Ende Krankengeldbezug aufgrund der 78 wochen Regelung am 07.02.11. Neuer Beginn des 3 Jahreszeitraumes wäre denn der 06.10.2011. hoffemal ich habe da denn richtig gerechnet. Aber du bsit zur Zeit noch arbeitsunfähig?
Neue Blockfrist -AU bei ALG1-Bezug?
Hallo Jens,
was bedeutet diese Aussage von Dir: ?
[das ich befürchtete gar kein Geld mehr zu bekommen, wenn meine Krankheit nicht MINDESTENS 6 Monate lang andauert.
Die Arbeitsagentur könnte Dich nicht als voll vermittelbar registrieren,wenn Du über eine Blockfist hinaus weiterhin arbeitslos bist.
Halte mich bitte auf dem Laufenden,was ab 6.10.11 passiert.
Danke.
Grüße -carleen
was bedeutet diese Aussage von Dir: ?
[das ich befürchtete gar kein Geld mehr zu bekommen, wenn meine Krankheit nicht MINDESTENS 6 Monate lang andauert.
Die Arbeitsagentur könnte Dich nicht als voll vermittelbar registrieren,wenn Du über eine Blockfist hinaus weiterhin arbeitslos bist.
Halte mich bitte auf dem Laufenden,was ab 6.10.11 passiert.
Danke.
Grüße -carleen
Hallo CiceroOWL,
danke für Deinen Beitrag.
Nein, ich bin Arbeitsfähig, bekomme ja auch Stellenangebote.
Meine Krankheit kommt in Schüben.
Hallo carleen,
Hat mit der Belehrung zur Klärung der Nahtlosigkeit zu tun.
"Da Sie voraussichtlich mehr als 6 Monate weiterhin erkrankt sind...."
Eine Behörde schiebts auf die andere, Rente wollte ich nicht beantragen.
LG Jens
danke für Deinen Beitrag.
Nein, ich bin Arbeitsfähig, bekomme ja auch Stellenangebote.
Meine Krankheit kommt in Schüben.
Hallo carleen,
Hat mit der Belehrung zur Klärung der Nahtlosigkeit zu tun.
"Da Sie voraussichtlich mehr als 6 Monate weiterhin erkrankt sind...."
Eine Behörde schiebts auf die andere, Rente wollte ich nicht beantragen.
LG Jens