Hallo,
meine Krankenkasse behauptet, dass eine vorstationäre Behandlung im Krankenhaus automatisch immer mit Arbeitsunfähigkeit verbunden ist.
In der Versicherungsakte bin ich an diesem Tag arbeitsunfähig.
Stimmt das?
Ich habe für 15 Minuten die Wirbelsäulensprechstunde in einem Krankenhaus aufgesucht und bin anschließend wieder in die Arbeit gegangen. Wo ist dies gesetzlich geregelt?
Grüße - Carleen
Vorstationäre Behandlung - Arbeitsunfähigkeit
Moderator: Czauderna
Hast du denn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Tag bekommen oder wie kommt die Kasse darauf? So lange der Arzt dir keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und du Arbeitsentgelt für den Tag erhältst ...die Kasse entscheidet schließlich nicht, ob du arbeitsunfähig bist. Jeder kurze Arztbesuch in der Mittagspause oder vor der Arbeit ist auch nicht gleich eine Arbeitsunfähigkeit.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Arbeitsunfähigkeit bei vorstationärer Behandlung
Hallo,
die Kasse besteht auf ihrer Beurteilung.
Wenn man im Krankenhaus mit Einweisungsschein war, ist man an dem Tag immer arbeitsunfähig.
Ich hatte auch tatsächlich einen Einweisungsschein für die Wirbelsäulensprechstunde.
Argument: AU-Bescheinigung braucht man nicht für einen Tag.
Grüße carleen
die Kasse besteht auf ihrer Beurteilung.
Wenn man im Krankenhaus mit Einweisungsschein war, ist man an dem Tag immer arbeitsunfähig.
Ich hatte auch tatsächlich einen Einweisungsschein für die Wirbelsäulensprechstunde.
Argument: AU-Bescheinigung braucht man nicht für einen Tag.
Grüße carleen
Hallo,
interessante Frage - abgerechnet wird das ganze (vor stationäre Behandlung)
vom Krankenhaus als Krankenhausbehandlung und so wird es auch meines Wissens nach bei uns verbucht - Demnach liegt für diesen Tag Arbeitsunfähigkeit vor, nur wenn der Betreffende am gleichen Tag wieder gearbeitet hat, also eine
Arbeitsleistung erbracht hat, dann kann er zwangsläufig auch nicht arbeitsunfähig sein und hat Anspruch auf Arbeitsentgelt - ein Anrechnung als Vorerkrankung kann
dann meines Erachtens nach nicht erfolgen.
Gruss
Czauderna
interessante Frage - abgerechnet wird das ganze (vor stationäre Behandlung)
vom Krankenhaus als Krankenhausbehandlung und so wird es auch meines Wissens nach bei uns verbucht - Demnach liegt für diesen Tag Arbeitsunfähigkeit vor, nur wenn der Betreffende am gleichen Tag wieder gearbeitet hat, also eine
Arbeitsleistung erbracht hat, dann kann er zwangsläufig auch nicht arbeitsunfähig sein und hat Anspruch auf Arbeitsentgelt - ein Anrechnung als Vorerkrankung kann
dann meines Erachtens nach nicht erfolgen.
Gruss
Czauderna
Vorstationäre Behandlung Krankenhaus
Hallo Czauderna,
Du schreibst:
"...nur wenn der Betreffende am gleichen Tag wieder gearbeitet hat, also eine Arbeitsleistung erbracht hat, dann kann er zwangsläufig auch nicht arbeitsunfähig sein und hat Anspruch auf Arbeitsentgelt - ein Anrechnung als Vorerkrankung kann dann meines Erachtens nach nicht erfolgen. "
So ist es bei mir aber geschehen.
Wie kann/ solte ich mich dagegen wehren?
Grüße - carleen
Du schreibst:
"...nur wenn der Betreffende am gleichen Tag wieder gearbeitet hat, also eine Arbeitsleistung erbracht hat, dann kann er zwangsläufig auch nicht arbeitsunfähig sein und hat Anspruch auf Arbeitsentgelt - ein Anrechnung als Vorerkrankung kann dann meines Erachtens nach nicht erfolgen. "
So ist es bei mir aber geschehen.
Wie kann/ solte ich mich dagegen wehren?
Grüße - carleen