Höchstbezugsdauer von Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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sanka
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Höchstbezugsdauer von Krankengeld

Beitrag von sanka » 23.08.2011, 09:56

Liebe Leser,

ich habe große Schwierigkeiten das Verhalten meiner Krankenkasse nachzuvollziehen.
Sach- und Problemlage:

Ich erhalte seit 14.06.2010 Krankengeld. Jetzt teilt mir die TK mit, dass die Höchstbezugsdauer erreicht sei.
Mir werden 55 Tage (seit 2008) angerechnet, in denen ich arbeitsunfähig war und vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung erhalten habe. Also kein Krankengeld. Hier ist mein erstes Problem: Wenn mein Anspruch gegenüber der Krankenkasse 78 Wochen Krankengeldbezug sind, verstehe ich nicht, warum mir diese Zeiten angerechnet werden. Zumal es sich nicht um ein und dieselbe Krankheit handelt.
Wer entscheidet eigentlich, ob es sich um ein und dieselbe Krankheit handelt? Werden psychische Probleme alle in einen Topf geworfen. Also wenn ich in 2008 unter Unwohlsein und Ermüdung litt (F 53) ist das doch etwas anderen als wenn ich 2010 mit einer posttraumatischen Belastungsstörung (F 43.1) diagnostiziert werde.
Vielleicht weiss jemand eine Lösung. :?:

liebe Grüsse
Sanka

nabo1979
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Beitrag von nabo1979 » 23.08.2011, 14:49

Wenn feststeht, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt, dann hättest du für diese Erkrankung schon damals keine LFZ erhalten dürfen. Sobald 6 Wochen die gleiche Erkrankung besteht (auch mit Unterbrechnung) beginnt dein KG Anspruch.

Vielleicht wirst du nun rückwirkend KG beziehen, weil evt. erst jetzt aufgefallen ist, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt. Dann hat dein Arbeitgeber ja gezahlt, obwohl er bereits aus der Pflicht raus war.

Normalerweise fragen die Arbeitgeber bei der Kasse immer nach, welche Zeiten anzurechnen sind und ab wann der KG Bezug beginnt. Wurde bei dir evt. versäumt?!

Deine Kasse macht dann eine Arztanfrage, an deinen behandelnden Arzt. Aller Krankheiten werden aufgezählt, mit Zeitraum und Diagnose, und dein Arzt muss nun bestätigen welche Erkrankungen im Zusammenhang stehen. Daraufhin berechnet dann die Kasse das Krankengeld, bzw. den Beginn der KG Zahlung.

Kurz: Dein Arzt legt fest, welche Krankheiten anrechenbar sind.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 23.08.2011, 16:44

Hallo,
Zeiten in denen das Krankengeld ruht, wie Entgeltfortzahlung oder Übergangsgeldbezig, werden auf den Höchstanspruch angerechnet. Also insoweit OK.
Was die Vorerkrankung angeht, klingt für mich auch anrechenbar. Muss nicht zwingend das gleiche sein, die selbe Ursache (z.B. labile Psyche) zählt auch.
Kannst ja gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, dann wird das noch mal geprüft.
Das mit der Entgeltfortzahlung hat damit nichts zu tun, würde ich auch nicht weiter verfolgen, denn die war ja höher als Dein Krankengeld.

LG, Fee

Paule
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Beitrag von Paule » 23.08.2011, 17:54

nabo1979 hat geschrieben:Normalerweise fragen die Arbeitgeber bei der Kasse immer nach, welche Zeiten anzurechnen sind und ab wann der KG Bezug beginnt.
Größere Firmen sicher, aber nicht jede kleine Klitsche!

DennyCrane
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Beitrag von DennyCrane » 24.08.2011, 17:30

nabo1979 hat geschrieben:Wenn feststeht, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt, dann hättest du für diese Erkrankung schon damals keine LFZ erhalten dürfen. Sobald 6 Wochen die gleiche Erkrankung besteht (auch mit Unterbrechnung) beginnt dein KG Anspruch.
[/b]
Zwischen 2008 und dem 14.06.2010 liegen deutlich mehr als 6 Monate, also besteht ein neuer Anspruch auf 6 Wochen EFZ :wink:

@ sanka:

Lass dir von deinem Facharzt ein Attest ausstellen, aus dem hervor geht, dass es sich 2008 nicht um die selbe Krankheit wie 2010 handelt und legen schriftlich Widerspruch ein. Dass sollte helfen.

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